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Familienzusammenführung zum ungeborenen Kind - Dokumente & Beschaffung (Gelesen: 6.464 mal)
ammoniumnitrat
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i4a rocks!


Beiträge: 11

Koblenz, Rheinland-Pfalz, Germany
Koblenz
Rheinland-Pfalz
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung zum ungeborenen Kind - Dokumente & Beschaffung
03.04.2013 um 23:44:12
 
Hallo allerseits,


im letzten Jahr ist meine schwangere Freundin per Familienzusammenführung zum ungeborenen Kind aus der Ukraine nach Deutschland gekommen. Es gibt wenige zuverlässige Informationen zu diesem Visum im Netz, und wir waren bis zum Schluss nicht sicher (bis leicht panisch), ob wir alle nötigen Dokumente haben.
Deshalb möchte ich allen in der gleichen Situation mitteilen, welche Dokumente nötig sind und wie man sie bekommt – zumindest für die Ukraine.

Zeitrahmen:
Die Einreise mit diesem Visum wird vom 4. und 7. Schwangerschaftsmonat gestattet.
Als Bearbeitungszeitraum beträgt offiziell 6 bis 8 Wochen. Wir hatten das Visum bereits nach 3 Wochen (diverse höfliche Bitten, ein erklärendes Begleitschreiben, Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde noch vor Beantragung des Visums).

Benötigte Dokumente:
Dieses Visum ist eine Unterform des „Visum zum Nachzug eines Elternteils zum deutschen Kind“ und man benötigt die gleichen Dokumente (siehe http://www.kiew.diplo.de/contentblob/1955608/Daten/2898093/pdf_nachzug_zum_deuts...). Die Dokumente des Kindes werden ersetzt durch die Schwangerschaftsbescheinigung sowie die Vaterschaftsanerkennung.

Man braucht:
1.      2 x Visumsantrag
2.      3 x Passbild
3.      Reisepass
4.      Schwangerschaftsbescheinigung oder einen Mutterpass
5.      vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung
Zusätzlich
6.      Kopie des Personalausweises des Kindsvaters
7.       (formlose) schriftliche Erklärung des Kindsvaters, dass Mutter und Kind bei ihm wohnen können
Weiterhin muss der (deutsche) Kindsvater der Ausländerbehörde nach der Visumsbeantragung auf Nachfrage vorlegen:
8.      Wohnraumnachweis
9.      Gehaltsnachweise des letzten halben Jahres

Erläuterungen:

Zu 1.:      
Formular siehe     http://www.kiew.diplo.de/contentblob/876724/Daten/3056293/pdf_zum_antrag_2.pdf

Zu 2.:      
frontal, Augen nicht bedeckt

Zu 3.:      
mindestens 3 Monate länger gültig als die geplante  Aufenthaltsdauer (das Visum selbst wird erstmal für 3 Monate ausgestellt = also 6 Monate ab Visumsausstellung)

Zu 4.:      
Die Schwangerschaftsbescheinigung wurde bei uns von der behandelnden Bezirksärztin ausgestellt, und kann angeblich auch von keinem anderen Arzt ausgestellt werden. Falls ihr eine Apostille braucht, bekommt die Schwangerschaftsbescheinigung zuerst einen Stempel von der Bezirksverwaltung, dann vom Gesundheitsministerium und schließlich eine Apostille. Wir haben es sicherheitshalber gemacht. Ob es wirklich nötig ist, fragt lieber nochmal konkret bei der Botschaft nach! Der Mutterpass muss nicht apostilliert werden.

Zu 5.:      
Eine (vorgeburtliche) Vaterschaftsanerkennung kann entweder von beiden Elternteilen gemeinsam beim Standesamt oder Notar in Deutschland / dem Herkunftsland des ausländischen Elternteils (bei uns Ukraine) abgegeben werden. Kindsmutter und –vater können aber auch unabhängig voneinander Erklärungen vor dem Notar/Standesamt abgeben. Eine Erklärung vom Vater ist nicht gültig ohne die Zustimmung der Mutter!!!
Entgegen erster Aussagen sind die deutschen Auslandsvertretungen in der Ukraine nicht berechtigt, Erklärungen von Ukrainern zu beurkunden (Ursache ist ein deutsch-sowjetischer Konsularvertrag von 1958, der in der Ukraine immer noch Gültigkeit hat. Wie es in anderen Ex-Sowjetrepubliken aussieht, weiß ich nicht. Es ist aber nicht unwahrscheinlich, dass die Situation die gleiche ist.).
Bei uns lief es so:
Die deutschen Behörden akzeptieren zwei unabhängige Erklärungen beider Elternteile. Wir hatten aber große Probleme, die Zustimmung meiner Freundin beurkundet zu bekommen. Die deutschen Auslandsvertretungen durften nicht, die ukrainischen Behörden wollten nicht.
Letztlich habe ich meine Erklärung in Deutschland beim Standesamt abgegeben. Diese Erklärung wurde ins Ukrainische übersetzt und apostilliert. Schließlich waren wir gemeinsam in der Ukraine beim Notar und erklärten dort nochmals gemeinsam meine Vaterschaft. Es folgte Übersetzung ins Deutsche und Apostille.
Auch im ukrainischen Recht gibt es die vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung (Paragraph 126 des ukrainischen Familiengesetzbuches) – unseren Notar mussten wir mit der Nase darauf stoßen.
Wir haben BEIDE Vaterschaftsanerkennungen beim Visumsantrag mit abgegeben.

Zu 7.:      
Die Verpflichtungserklärung sieht relativ einfach aus:
„Erklärung zu Unterhalt und Wohnung
Ich,
Vorname Name des Vaters
geb. am Geburtsdatum in Geburtsort,
erkläre hiermit, dass ich
Vorname Name der Mutter
geb. am Geburtsdatum in Geburtsort, Geburtsland
in meiner Wohnung in der Wohnanschrift aufnehmen und für ihren Unterhalt sorgen werde.
Unterschrift des Vaters

Zu 8.:      
Mietvertrag einer Wohnung, ein WG-Zimmer reicht nicht

Eine Krankenversicherung für den Aufenthalt in Deutschland muss beim Visumsantrag noch nicht nachgewiesen werden! Es ist aber sehr ratsam, sich bereits vor der Einreise darum zu kümmern.
Es gibt nur wenige Krankenversicherungen, die die Behandlungskosten (nur Notfälle, keine Routineuntersuchungen) im Rahmen einer Schwangerschaft auch dann übernehmen, wenn die Schwangerschaft bei Vertragsabschluss bereits bekannt war, z.B. die Incoming-Versicherung vom ADAC, Allianz ELVIA, ERV Standard und Würzburger Travel Secure.
Im Juni 2012 war die Würzburger Travel Secure die einzige Versicherung, die bis zur 36. Schwangerschaftswoche (sonst nur bis 30. bzw. 32.) sowohl die Behandlungen von Komplikationen als auch Entbindungskosten im Falle einer Frühgeburt abdeckt. Kostenpunkt: ca. 150 € für 3 Monate.

Es ist ratsam, bereits im Voraus mit der Ausländerbehörde Kontakt aufzunehmen, um nicht weitere Verzögerungen während des Visumsverfahrens zu provozieren.


Viel Glück!

ammoniumnitrat
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der-borg
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #1 - 16.09.2013 um 00:47:17
 
Hi,
danke für die Infos, super hilfreich!
Haben Sie noch nen Tipp, wie Sie das mit der KV vor der Geburt des Kindes hinbekommen haben?
Gruß Chris
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