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Mutter zu Tochter, Familienzusammenführung (Gelesen: 3.805 mal)
Themen Beschreibung: Mutter mit GUS pass, aber griechische visum (4 jahre vorerst) will zu tochter nach de ziehen
Ikrnikr
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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11.03.2012 um 01:17:00
 
Hallo zusammen,
ich habe eine frage zu meinem fall: meine mutter ist aus Kirgistan, die hat vor mehreren jahren einen griechen geheiratet, hat immer noch kirg. pass, aber da aufkleber(visum/niederlassung) für griechenland für paar jahre, welche dann regelmässig verlängern muss. aktuell bis dez. ´12 .mama und ihr mann haben letzte zeit nur stress mit einander gehabt und jetzt hat die sich entschlossen von gr. nach de zu ziehen, wo ich lebe. ich habe deutsche pass, guten job und eigenes haus. wäre es möglich eine familienzusammenführung?? mama ist 60 und hat keine weitere verwandschaft ausser mich und meinen kleinen sohn, alle andere sind gestorben:(
Danke für alle informatonen.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 11.03.2012 um 01:55:56
 
Der Nachzug eines Elternteils zu einem volljährigen Kind würde unter §36 Abs. 2 AufenthG fallen, allerdings nur zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte (das ist immer eine Einzelfallbezogene Sache!). Es müsste übrigens der gesamte LU inklusive Krankenversicherung gesichert sein.

Alternativ dazu gäbe es die Möglichkeit nach §38a AufenthG, wenn deine Mutter in Griechenland den "Daueraufenthalt-EG" erwerben würde, dazu müsste sie aber u.a fünf Jahre dort gelebt haben. Auch bei dieser AE müsste der gesamt LU gesichert sein.
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Ikrnikr
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 11.03.2012 um 11:00:41
 
Meine mutter hat griechische K.versicherung, also KV+LU ist kein thema
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 11.03.2012 um 13:32:33
 
Gilt die griechische KV auch in D weiter? Dann bräuchte sie darüber höchstwahrscheinlich eine Bescheinigung.
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erne
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Antwort #4 - 11.03.2012 um 21:00:56
 
Ikrnikr schrieb am 11.03.2012 um 11:00:41:
Meine mutter hat griechische K.versicherung, also KV+LU ist kein thema 

schön, das ist aber eine notwendige aber keine hinreichende Voraussetzung für §36.2

die Frage bleibt: hat deine Mutter Dauerfauenthalts Berechtigung für EU in Griechenland?
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 12.03.2012 um 00:32:50
 
Ikrnikr schrieb am 11.03.2012 um 11:00:41:
Meine mutter hat griechische K.versicherung, also KV+LU ist kein thema


die griechische KV dürfte in Deutschland nicht ausreichend für einen Daueraufenthalt sein. In der Regel ist in solchen Fällen daher eine PKV (Basistarif) erforderlich - Kostenpunkt ca. 600 EUR p.M.

Wenn keine Verwandten mehr im Heimatland sind, wäre ein Nachzug nach D ggf. denkbar. Aber ein Selbstläufer ist das nicht.
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Ikrnikr
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #6 - 15.03.2012 um 10:44:31
 
Hallo zusammen, danke für Ihre kommentare, mama hat in griechenland noch keine dauerhafte aufenthalt, ihr aufenthalt wird jede 4 jahre erneuert, erst nach 12 jahren bekommt sie ein pass. in moment sind nur 4 jahre vergangen.

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Ich glaube, ich muss , wenn ich über familienzusammenführung nachdenke, einen anwalt aussuchen, welcher das dann nach gesetz und regeln macht. oder? weil in ordnungsamt wurde mir gar nicht geholfen - die meinten dafür ist griechenlad zuständig..


schweitzers Änderung:
Folgepost eingefügt. - Bitte das markierte Wort anklicken und die Funktion künftig benutzen! Vielen Dank.
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« Zuletzt geändert: 15.03.2012 um 11:59:40 von schweitzer »  
 
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Antwort #7 - 15.03.2012 um 11:54:34
 
Du kannst natürlich auch einen Anwalt reich machen.

Andererseits kannst Du davon ausgehen, daß die Behörden bei vorliegenden Unterlagen "nach Gesetz und Regeln" entscheiden.
Allgemeine Auskünfte - auch im persönlichen Gespräch - sind immer nur so gut, wie beide Seiten einander verstanden haben und alle erforderlichen Informationen vorhanden sind.


Die entscheidenden Informationen hast Du alle schon in den vorigen Antworten bekommen.

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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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