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Visum abgelehnt - Antrag bei einer Auslandsvertretung eines anderen Schengenstaates? (Gelesen: 4.312 mal)
FEINDFLIEGER300868
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17.11.2011 um 14:18:10
 
Ich füge mal als Unwissender eine Frage mit ein: Was passiert,wenn ein Schengenvisum abgelehnt wurde (z.B. von deutscher Seite) und man beantragt dann halt bei einem anderen EU-Staat das gleiche Visum???
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schweitzer
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Antwort #1 - 17.11.2011 um 14:47:51
 
Dann entscheidet die Auslandsvertretung des anderen EU-Staates über die Vergabe des Visums. -

Allerdings wollen die dann schon wissen, welchen Reisegrund es bezogen auf ihr Land denn im Speziellen gibt. Außerdem muss der Hauptaufenthalt in dem Land sein, welches das Visum ausgestellt hat.

Es geht also schon darum korrekte Angaben zum Reisezweck zu machen. Falsche Angaben (solche die letztlich über den wahren Zweck täuschen sollen) sind strafbar.


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FEINDFLIEGER300868
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Antwort #2 - 17.11.2011 um 18:22:35
 
Wer prüft denn,wo sich der Antragsteller aufhält?! Also gehe ich richtig in der Annahme,daß man mit einem abgelehnten Visum zu einem anderen EU - Konsulat gehen kann,und dort folglich ein Visum beantragen kann - ohne Repressalien,weil doch das vorherige Visum abgelehnt worden ist??? Wofür lehnt man dann überhaupt ein solches Visum ab - ist ja wohl voll lächerlich,was unsere EU da wieder verzapft hat...
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reinhard
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Antwort #3 - 17.11.2011 um 18:36:16
 
FEINDFLIEGER300868 schrieb am 17.11.2011 um 18:22:35:
Wer prüft denn,wo sich der Antragsteller aufhält?!


Das wird nicht systematisch überprüft, innerhalb der EU sind die Grenzkontrollen ja abgeschafft.

Zitat:
Also gehe ich richtig in der Annahme,daß man mit einem abgelehnten Visum zu einem anderen EU - Konsulat gehen kann,und dort folglich ein Visum beantragen kann - ohne Repressalien,weil doch das vorherige Visum abgelehnt worden ist???


Natürlich. Der neue Antrag wird bei sichtbarer Ablehnung (Stempel im Pass) vielleicht etwas kritischer geprüft, aber ein Visum beantragen darf man.

Zitat:
Wofür lehnt man dann überhaupt ein solches Visum ab - ist ja wohl voll lächerlich,was unsere EU da wieder verzapft hat...


Nur weil Polen ein Besuchsvisum zum Besuch von Warschau abgelehnt hat, muss Deutschland ja einen neuen Visumantrag des gleichen Antragstellers, eine Tante in Stuttgart zu besuchen, nicht automatisch ablehnen. Deutschland ist trotz EU-Mitgliedschaft ein souveräner Staat und entscheidet über Anträge, die bei der deutschen Auslandsvertretung gestellt werden, selbst.

Die EU hat mit dem Visa-Kodex versucht, die Kriterien für eine Entscheidung anzugleichen, damit es nicht bei der einen Botschaft "leicht" und bei der anderen "schwer" ist, ein Visum zu bekommen.

Aber eine Ablehnung Portugals für einen Antrag ist für Deutschland nur ein Hinweis, keine Vorfestlegung.
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Daddy
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Antwort #4 - 17.11.2011 um 19:54:52
 
Nachdem sich hier ein anderes Thema anbahnt, gibt es für die Fragestellung einen eigenen Thread...

Zum Thema...
Beantragen kann man alles, aber man sollte sich die eine oder andere gesetzliche Vorschrift vor Augen führen.
In diesem Fall z.B. § 95 Abs. 2 Ziff. 2 AufenthG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 lit. a) und b) der VO (EG) Nr. 810/2009 aka Visakodex...

Es geschieht regelmäßig, dass Ausländer, die bei der Ziellandangabe "geschwindelt" haben an der Grenze festgestellt werden, der Betrug fliegt auf mit der Folge einer Strafanzeige, Annullierung des Visums und der Zurückweisung ins Abflugland...

Der Aufenthalt mit einem solch erschlichenen Visum ist strafbewährt... vgl. § 95 Abs. 6 AufenthG.

BTW 1...
FEINDFLIEGER300868 schrieb am 17.11.2011 um 14:18:10:
man beantragt dann halt bei einem anderen EU-Staat das gleiche Visum?

EU ist nicht gleich Schengen... Zwinkernd

BTW 2...
FEINDFLIEGER300868 schrieb am 17.11.2011 um 18:22:35:
ist ja wohl voll lächerlich,was unsere EU da wieder verzapft hat

Unheimlich sachbezogene ( motz -) Aussage...   Lippen versiegelt

Daddy
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FEINDFLIEGER300868
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Antwort #5 - 18.11.2011 um 13:24:20
 
Meine Aussage (oder besser: Frage) bezog sich auf eine Information,die ich von einem Reisebüromenschen hatte,der meinte,daß - wenn ein Visum abgelehnt werden würde - man für eine bestimmte Zeit kein Visum mehr für die EU beantragen könnte,bzw. es würde abgelehnt?! Allerdings scheint es mir gängige Praxis zu sein,daß man bei Ablehnung halt "eine Haustür weiter" geht...
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Antwort #6 - 18.11.2011 um 15:07:20
 
Es gibt keine Sperrfristen nach einem abgelehnten Antrag auf ein Schengen-Visum - weder bei dem Land, das abgelehnt hat noch bei einem anderen Schengen- oder auch Nicht-Schengen-Land.

Bei der Bearbeitung des Visumsantrags kommt als erstes ein Stempel in den Pass. Wird das Visum erteilt, wird es darüber geklebt. Wenn nicht, bleibt er für andere Visastellen sichtbar. Die können somit erkennen, dass schon mal ein Antrag abgelehnt wurde.

Die Beantragung eines Schengenvisums ist also jederzeit und überall möglich. Die Erfolgschancen verbessern sich durch wiederholte Beantragung jedoch nicht.

Die Auskunft deines Reisebüros ist demnach nicht richtig.
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Antwort #7 - 18.11.2011 um 17:35:31
 
FEINDFLIEGER300868 schrieb am 18.11.2011 um 13:24:20:
Information,die ich von einem Reisebüromenschen hatte,

Die sind meiner Erfahrung nach nur an einem interessiert - am Geld der Kunden.

Fachkenntnisse bis auf wenige Ausnahmen tief unter allem ... Denkbaren.

FEINDFLIEGER300868 schrieb am 18.11.2011 um 13:24:20:
wenn ein Visum abgelehnt werden würde - man für eine bestimmte Zeit kein Visum mehr für die EU beantragen könnte,bzw. es würde abgelehnt?!

So eindeutig falsch.

Es gibt aber Vertretungen anderer Schengenstaaten, die solche Sperrfristen für Anträge im eigenen Haus verhängen.
Z.B. in Fällen, wo die Überprüfung der Unterlagen "künstliche erzeugte" Unstimmigkeiten ergab.

FEINDFLIEGER300868 schrieb am 18.11.2011 um 13:24:20:
Allerdings scheint es mir gängige Praxis zu sein,daß man bei Ablehnung halt "eine Haustür weiter" geht...

Versuche dieser Art gibt es immer wieder. Weit überwiegend nicht erfolgreich.
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