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Kind mit Ausländer+falsche Angaben bei Ausländeramt (Gelesen: 4.569 mal)
Jodifana
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28.07.2011 um 21:02:20
 
Hallo liebes Forum,
Bin ganz neu hier....
Ich habe ein Kind mit einem Mann aus "Ghana".
Dieser Mann ist seit 2003 in Deutschland.
Das Kind wurde 2004 geboren,zu diesem Zeitpunkt war ich noch minderjährig,deswegen hatte JA die Vormundschaft.ALs ich 18 wurde habe ich dem Vater des Kindes das halbe Sorgerecht gegeben.Keinen Monat danach hat er mich sitzen lassen,und dann 2007 seinen Aufenthalt bekommen,vorher hatte er eine Duldung und hat Asyl beantragt.Seit mitte 2006 sind wir nun getrennt,er kümmert sich fast gar nicht ums Kind,Unterhalt zu zahlen ist für ihn ein Fremdwort.
Nun erfuhr ich durch Zufall durch eine zuverlässige Quelle,das der Vater meines Kindes falsche Angaben bei mir sowei bei Behörden gemacht hat.
Erstens,er hat eine Togoische Geburtsurkunde aber einen ghanaischen Reisepass.Obwohl er rein gar nichts mit Ghana am Hut hat.
Zweitens,er behauptet er wäre Jahrgang 1987,dabei habe ich erfahren das er aber schon von Jahrgang 1974 oder 1975 ist.Die Ausländerbehörde hier in Aachen hat ihm damals einfach alles geglaubt,er hatte weder Geburtsurkunde noch Reisepass oder sonst ein Ausweisspapier.Auch hat es keinen gejuckt wie er denn mit seinen angeblich 15 lenzen mal grade nach Deutschland gereist ist.
Das muss doch irgendwelche Auswirkungen auf seinen Aufenthaltstitel haben,oder?
Nun,erzählte mir auch meine Tochter,sie ist fast 7,das sie nicht mehr zum Papa will,da er sie immer einschliesst.So einen ähnlichen VOrfall gabs schon,wo sie erzählte er würde sie schlagen und einschliessen wenn sie böse wäre.Woraufhin er durch das JA erstmal betreuten Umgang bekommen hat.
Solche Punkte müssten doch auswirkungen haben,oder nicht?
Ist hier vielleicht jemand der was weiss dazu,oder sogar jemand der solch einen Fall selber hat oder kennt??
Würde mich über antworten freuen.

P.S.Den AUfenthalt hat er durch das gemeinsame Kind bzw.die Personensorge für das Kind.Verheiratet waren nie.

MFG
Jodifana
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reinhard
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Antwort #1 - 28.07.2011 um 21:12:43
 
Du solltest zwei Dinge trennen:

  • Was ist das beste für Deine Tochter?
  • Was passiert mit dem Vater?


Als erstes solltest Du zum Jugendamt gehen und dort schildern, wie sich das Verhältnis Vater - Kind entwickelt hat und Dich beraten lassen, wie Du das alleinige Sorgerecht bekommst.
Du kannst die Teilung nicht widerrufen, Du musst zum Gericht – aber das erklärt Dir das Jugendamt.

Zum Vater und der Ausländerbehörde: Was Du gehört hast, kannst Du vermutlich nicht beweisen, oder? Wenn Du willst, kannst Du die Informationen aufschreiben und der Ausländerbehörde schicken, aber solche Hinweise ohne klare Quelle sind kaum zu nutzen.

Der Schwerpunkt sollte für Dich sein, für Dein Kind alles so zu regeln, dass es dem Kind gut geht.
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Jodifana
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Antwort #2 - 28.07.2011 um 21:26:11
 
Das Jugendamt ist auf dem aktuellen Stand.Ich habe nächste Woche einen Termin ,zwecks auswertung des begleitet Umgang.
Ich weiss das es meinem Kind nicht gut geht,wenn Sie beim Vater ist,da er sich dann auch nicht drum kümmert sondern das Kind zur neuen Lebensgefährtin abschiebt.
Aber was das alleinige Sorgerecht betrifft,macht mir selbst mit diesen Umständen das Jugendamt sehr wenig Hoffnung da es keinerlei Beweise gibt wie Zeugen,blaue Flecken etc.Und das Jugendamt möchte nicht,aufrgund des Alters des Kindes dazu befragen.Für die Aussage meiner Tochter das sie da nicht mehr hinwill,weil sie angst hat wieder "bestraft"zu werden,habe ich einen Zeugen.
Ich hoffe mal das dass dem Jugendamt nächste Woche reicht.
Zu der SAche mit den falschen Angaben,die Quelle die mir das gesagt hat,würde auch für mich eine Zeugenaussage machen,möchte allerdings nicht vom Vater meiner Tochter erkannt werden,da die beiden sich kennen.
Gibt es denn nicht eine Art DNA-Test oder so um sein Alter feststellen zu lassen?
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reinhard
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Antwort #3 - 28.07.2011 um 21:52:19
 
Jodifana schrieb am 28.07.2011 um 21:26:11:
Zu der SAche mit den falschen Angaben,die Quelle die mir das gesagt hat,würde auch für mich eine Zeugenaussage machen,möchte allerdings nicht vom Vater meiner Tochter erkannt werden,da die beiden sich kennen.


Ohne Namen wird es nichts.


Zitat:
Gibt es denn nicht eine Art DNA-Test oder so um sein Alter feststellen zu lassen?


Nein, vor allem gibt es keinen Grund, so weit in sein Leben einzugreifen. Es gibt ein paar Methoden zur Altersfeststellung, die aber relativ umstritten sind.
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Antwort #4 - 28.07.2011 um 23:13:01
 
Jodifana schrieb am 28.07.2011 um 21:02:20:
ALs ich 18 wurde habe ich dem Vater des Kindes das halbe Sorgerecht gegeben


Das ist das einzig relevante!
Versuche mit Hilfe eines RA ihm das Sorgerecht entziehen zu lassen, sonst 0 Change
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Jodifana
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Antwort #5 - 29.07.2011 um 13:02:33
 
Das mit dem Sorgerecht...Könnte es helfen das alleinige Sorgerecht zu bekommen das dass Kind selbst gesagt das sie da nicht mehr hin möchte da der Vater sie einschliesst und auch schlägt als Strafe und das sie angst hat da hin zu gehen?WÜrde man sie denn vor Gericht anhören,wo sie erst 7 wird im Nov.?

Wenn man ihm denn dann das Sorgerecht entziehen würde,hätte das auswirkungen auf seinen Aufenthalt?
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Antwort #6 - 29.07.2011 um 13:53:26
 
Hallo
das sind Sorgerechtsfragen und keine Ausländerrechtlichen Fragen
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reinhard
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Antwort #7 - 29.07.2011 um 14:32:30
 
Jodifana schrieb am 29.07.2011 um 13:02:33:
Das mit dem Sorgerecht...Könnte es helfen das alleinige Sorgerecht zu bekommen das dass Kind selbst gesagt das sie da nicht mehr hin möchte da der Vater sie einschliesst und auch schlägt als Strafe und das sie angst hat da hin zu gehen?WÜrde man sie denn vor Gericht anhören,wo sie erst 7 wird im Nov.?



Das wird Dir alles das Jugendamt erklären.




Zitat:
Wenn man ihm denn dann das Sorgerecht entziehen würde,hätte das auswirkungen auf seinen Aufenthalt?


Das kann man vorher nicht wissen. Kann sein, kann auch sein, dass er eine AE aus anderem Grund hat oder bekommt. Das kannst Du kaum beeinflussen (hatte ich auch oben schon geschrieben).
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Saxonicus
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Antwort #8 - 29.07.2011 um 18:02:54
 
Jodifana schrieb am 29.07.2011 um 13:02:33:
Wenn man ihm denn dann das Sorgerecht entziehen würde,hätte das auswirkungen auf seinen Aufenthalt?
           

Jodifana schrieb am 28.07.2011 um 21:02:20:
Das muss doch irgendwelche Auswirkungen auf seinen Aufenthaltstitel haben,oder?

Mir deucht, daß Du ein erhebliches Interesse daran hast, daß deinem Ex-Freund das Aufenthaltsrecht entzogen wird.

Das ist aber alleinige Sache der Ausländerbehörde und es kann nicht angehen, daß diese zum Erfüllungsgehilfen etwaiger Rachegelüste Deinerseits fungiert.

Kurz und knapp, es geht Dich einfach nichts an, ob und inwieweit Deinem Ex-Freund ein weiterer Aufenthalt gewährt wird oder nicht.
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Antwort #9 - 31.07.2011 um 17:56:07
 
Danke, Saxonicus, das hätte ich sonst auch geschrieben.
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Antwort #10 - 06.08.2011 um 16:39:49
 
Hi, nur eine  kurze Antwort, wegen den Sorgerecht, auch wenn es hier nicht hin gehört:
Du MUSST vor Gericht wg. den alleinigen Sorgerecht, wenn das Jugendamt das anderes sieht, nimm dir einen Anwalt (wenn du wenig verdienst kann man Kostenbeihilfe beantragen-berät dich dann aber dein Anwalt).
Das Gericht WIRD dein Kind auch wenn es erst 7 ist anhören (meine war 5 und wurde vor Gericht gehört!) allerdings kannst eine gute Freundin mit reingehen lassen, falls dein Kind scheu ist, diese Person muss aber sich komplett raushalten und darf es nicht beeinflussen!
Das Alleinige Sorgerecht hat aber nichts mit den Umgangsrecht zu tun.
Ausserdem, rate ich dir, schliesse mit deinen Ex ab und versuch ihn nicht irgendwie aus Deutschland raus zu bekommen! Mein Rat, denn der einzige der so nicht zu Ruh kommt, bist du!Fang ein neues Leben an und die Energie die du hast, setzt sie nicht für deinen Ex ein, sondern für dein Kind. Denn falls es stimmt, (davon gehe ich aus) , was es erzählt, brauch es deine Kraft mehr, als er!
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