Ulala, das ist aber überraschend großzügig von Eurer
ABH, dass sie ihn so lange hier gelassen und offenbar nicht auf der Durchführung des an sich erforderlichen Visaverfahrens bestanden hat.
Aber sei's drum.
finchen76 schrieb am 15.03.2012 um 15:02:27:wie ist es mit einem Deutschkurs? muss er einen haben, kann er einen machen?
Er muss
A1 - Kenntnisse Deutsch nachweisen, um die
AE bekommen zu können. - Hat er diese Kenntnisse nach Ansicht der
ABH bereits offenkundig, braucht er keinen Kurs bzw. keine extra Prüfung ablegen. Wenn nicht, muss er sich zumindest einer entsprechenden Prüfung unterziehen. - Konkretes kann also nur die
ABH sagen.
Anspruch auf einen Integrationskurs hätte er erst nach Erhalt der
AE.
finchen76 schrieb am 15.03.2012 um 15:02:27: und wenn ich jetzt mich anmelde zur Eheschließung, kann ich eventuell auch erst im Sommer heiraten?
Warum nicht? Besprich das mit dem Standesamt.
=schweitzer=