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Reisen mit Ersatzausweis? (Gelesen: 14.474 mal)
Themen Beschreibung: Einbürgerungsprozess
unique25
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16.04.2010 um 11:29:54
 
Guten Tag,

gestern habe ich meine Ausbürgerungsurkunde der EBH vorgelegt. Meine Unterlagen usw. werden jetzt erneut geprüft und das kann bis zu 8 Wochen dauern (laut EBH-Mitarbeiter) bis ich meine Einbürgerungsurkunde bekomme. 
Mir wurde vorgeschlagen einen Ersatzausweiss (20 Euro) oder einen Reisenpass (59 Euro, schon Geld für Übergangspapier) für Staatenlose zu beantragen damit ich mich ausweisen kann. Sie meinen aber, dass es innerhalb Deutschlands reichen würde, die Einbürgerungszusicherung und eine Kopie der Ausbürgerungsurkunde für diese relativ kurze Zeit immer dabei  zu haben.
Frage: Falls ich doch beruflich in die anderen EU-Länder fliegen sollte, kann ich mit dem Ersatzausweis für Staatenlose reisen? Oder brauche ich dafür unbedingt einen Reisepass? Darf man nach Grossbritanien reisen oder braucht man da noch ein visum dazu?

Vielen Dank.

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B.D.
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Antwort #1 - 16.04.2010 um 11:48:16
 
Hi,

bis zur Einbürgerung bleibt alles so, wie du es bereits gewohnt bist.

Erst mit Aushändigung der Urkunde bist Du Deutscher.

B.D.
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Antwort #2 - 16.04.2010 um 11:57:53
 
Hi,

ich wusste nicht genau, wo dein Thema am besten passt, aber aufgrund deiner Fragestellung
unique25 schrieb am 16.04.2010 um 11:29:54:
Frage: Falls ich doch beruflich in die anderen EU-Länder fliegen sollte, kann ich mit dem Ersatzausweis für Staatenlose reisen? Oder brauche ich dafür unbedingt einen Reisepass? Darf man nach Grossbritanien reisen oder braucht man da noch ein visum dazu?

und der Überschrift passt es hier besser.

Ich denke da werden 2 verschiedene Rechtsgebiete vermischt, denn der Betrag von 59 EUR spricht für einen deutschen Reisepass, die 20 EUR mit dem Begriff "Ersatzausweis" spricht mE für einen Ausweisersatz nach 48.2 AufenthG.

Das letztere ist kein zugelassenes Grenzübertrittsdokument und wird von den Briten auch nicht anerkannt. Reisen sind damit also nicht möglich.
Solltest du nach Abschluss einen deutschen Reisepass in den Händen halten, kannst du (fast) reisen wie du möchtest.

Daddy

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Antwort #3 - 16.04.2010 um 12:37:27
 
Hab auch schon gesehen, dass Personen in dieser Situation einen "Reiseausweis für Ausländer" bekommen haben, damit dürfte man Reisen.
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Daddy
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Antwort #4 - 16.04.2010 um 12:48:49
 
maki schrieb am 16.04.2010 um 12:37:27:
Hab auch schon gesehen, dass Personen in dieser Situation einen "Reiseausweis für Ausländer" bekommen haben, damit dürfte man Reisen.

Stimmt, den Gebührentatbestand hab ich komplett übersehen... ich bin bei so schrägen Beträgen immer auf das PassG / die PassV geeicht. Zwinkernd

Edit: Ich vergaß zu sagen, dass die Visumspflicht für eine Reise nach GB selbstredend noch geprüft werden müsste.
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« Zuletzt geändert: 16.04.2010 um 13:03:51 von Daddy »  

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Antwort #5 - 16.04.2010 um 13:10:11
 
EBH/ABH meinte "Reisepass oder Ersatzausweis für Staatenlose" für diese Übergangzeit. Und der Pass kostet doch 59 Euro. Ich bin mir nicht sicher ob ich doch einen Reisepass unbedingt brauche wenn ich in EU mit dem Ersatzausweis resien darf. Großbritanien hat eigene Reisebestimmungen, da weiss ich nicht ob ich sogar mit dem Reisenpass für Staatenlose da rein kann (ich habe multi-visum ifür GB n meinem alten Pass der ich noch habe).
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Antwort #6 - 16.04.2010 um 19:49:37
 
unique25 schrieb am 16.04.2010 um 13:10:11:
wenn ich in EU mit dem Ersatzausweis resien darf

Wenn es sich dabei um einen Ausweisersatz nach § 48 Abs. 2 AufenthG handelt, wovon auszugehen ist, kannst du damit ausschließlich in D reisen... es ist ein reines "Inlandsdokument" und erlaubt keinen Grenzübertritt.
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Antwort #7 - 16.04.2010 um 20:04:41
 
unique25 schrieb am 16.04.2010 um 13:10:11:
(ich habe multi-visum ifür GB n meinem alten Pass der ich noch habe). 


Dieses gilt noch solange dein Pass noch gültig ist.

Wenn du eine russische Verzichtsurkunde hast, kommt es darauf an, ob du die russische Staatsangehörigkeit noch hast.

In vielen Ländern kann man nur auf die Staatsangehörigkeit verzichten, wenn man eine andere schon hat, sonst gilt der Verzicht mit dem Vorbehalt, dass eine zugesichterte Staatsangehörigkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums erworben wird. Man redet oft über "vorübergehende Staatenlosigkeit", aber in den meisten Fällen ist das eigentlich nicht so.

Wenn du in der Tat staatenlos bist, ist dein russischer Pass ungültig. Wenn der Verzicht nur mit dem Vorbehalt gilt, dass du die deutsche Staatsangehörigkeit tatsächlich erwirbst, hast du wohl noch die russische Staatsangehörigkeit und dein Pass wäre wohl gültig.
Wie es nach russischem Recht genau aussieht, musst due die russische Botschaft fragen.

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Antwort #8 - 16.04.2010 um 21:26:17
 
Ich habe eine Ausbürgerungsurkunde. d.h. keine russiche Staatsangehörigkeit mehr. Ich war oft in GB und hatte schon damals meinen neuen russichen Pass bekommen aber das Visum war noch im alten Pass (habe ihn immer noch). 
Da ich jetzt noch keine deutsche Staatsbürgerschaft habe, kann ich einen Reisenpass für Staatenlose bekommen. Reise nach GB damit ist immer noch die Frage..
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Antwort #9 - 16.04.2010 um 22:07:53
 
Es ist kein Reisepass (einen Pass erhalten nur Staatsangehörige), sondern ein Reiseausweis, er kostet soviel wie ein normaler Pass (also 59 oder 37 Euro, je nach Deinem Alter), aber ist maximal drei Jahre gültig. Da er auch mit RFID chip kommt und die Bundesdruckerei einen enormen backlog hat wird es aber nach der Stellung des Antrags bestimmt einige Monate dauern bis Du den Reiseausweis erhälst. In den Reiseausweis kommt dein Aufenthaltstitel und Du könntest damit in die Schengenstaaten reisen, aber für die UK bräuchtest Du afaik ein Visum, obwohl an der Grenze tetsächlich fast nie kontrolliert wird.

Du musst, um nicht gegen die Passpflicht zu verstoßen, als Ausländer einen Pass oder entsprechenden Ausweisersatz besitzen, den Du von der ABH bekommst. Der Ausweisersatz ist nur ein faltbarer Zettel und darauf ist der Aufkleber mit dem Aufenthaltstitel, aber es ist sonst kein Platz für ein Visum oder ähnliches, damit ist es afaik nicht visierfähig.

Vielleicht gibt es eine Art Notfall-Ersatz-Reiseausweis für Staatenlose, der visierfähig ist, wenn Du schnell verreisen musst und nicht auf die Bundesdruckerei warten kannst/willst.
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Antwort #10 - 16.04.2010 um 23:55:51
 
unique25 schrieb am 16.04.2010 um 21:26:17:
Ich habe eine Ausbürgerungsurkunde. d.h. keine russiche Staatsangehörigkeit mehr.


Wenn du tatsächlich staatenlos bist, ist der russische Pass ungültig.

unique25 schrieb am 16.04.2010 um 21:26:17:
Reise nach GB damit ist immer noch die Frage.. 


ECB08 - What are acceptable travel documents for entry clearance?

Entry Clearance Guidance - General Instructions Chapter 4 Annex 1 - Travel documents issued by foreign countries to refugee or stateless persons

Zitat:
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There are four documents:

   1. A travel document is issued to foreigners who neither have a passport nor a substitute passport document from another State or can reasonably obtain one. It has a semi-stiff, light grey cover, contains 32 pages and bears the number and holder’s name on a white label on the front, written in German, French and English. The document is valid for two years, although it may be extended by a maximum of 2 years up to a total period of 10 years from the date of issue. The Fremdenpass is valid for 5 years up to a total of 10 years in the case of holders of travel documents who have been issued with an unlimited residence permit or right of residence. A Fremdenpass holder is entitled to enter and/or re-enter the Federal Republic if the document contains a valid residence permit, residence entitlement or residence authorisation. A Fremdenpass can only be issued abroad with the approval of the Federal Ministry of Foreign Affairs and the Federal Ministry of the Interior. The former Fremdenpass which has a semi-stiff light blue cover and is printed in German remains valid for the period stated in the document.
   2. Reiseausweis or Titre de Voyage, under the 1954 Agreement, for refugees. This has a stiff, blue cover and is printed in German and English. The document is usually valid for two years. It allows automatic return until the date shown in para 2 on its page 1, unless a later date is specified inside.
   3. Reiseausweis or Travel Document, under the 1951 Convention, for refugees. This has a stiff blue cover (with the usual two black bands), and is printed in German and English. The initial validity is normally one year, sometimes two years, and never less than three months. The document allows automatic return until the date shown half-way down page 1 unless a later date is specified inside.
   4. Reiseausweis or Travel Document under the 1946 Convention. Green document (with the two usual black bands), printed in German or French. Foreign Missions are able to extend the period of validity of the above documents but only with the approval of the competent aliens’ authority.



Alacrity schrieb am 16.04.2010 um 22:07:53:
obwohl an der Grenze tetsächlich fast nie kontrolliert wird.


Das stimmt überhaupt nicht. Es wird kontrolliert. Bei der Ausreise aus dem Vereinigten Königreich findet oft keine Kontrolle statt, was sich aber ändert.
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Antwort #11 - 17.04.2010 um 17:38:32
 
Nach all dem hin oder her... Vogel friss oder stirb...

Für 20 EUR bekommst du ein Dokument, das keine Auslandsreise ermöglicht... für 59 EUR bekommst du ein Dokument mit dem du zumindest ein Visum beantragen / bekommen und reisen kannst...

Wenn dir das Ganze 39 EUR mehr nicht wert ist, warte bis du Deutscher bist, beantrage einen BPA und dann kannst du ohne Probleme ins UK reisen...

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Antwort #12 - 19.04.2010 um 23:39:48
 
Danke für die Antworten. Ich glaube ich muss doch ein Reisedokument (blauer Pass) für Staatenlose für 59 euro beantragen. Das kann dauern bis ich die Einbürgerungsurkunde bekomme. Ich hoffe man kann mit diesem Reisedokument in die EU-Länder problemlos reisen.
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Antwort #13 - 27.04.2010 um 18:17:31
 
Ich habe heute den (vorläufigen) Reiseausweis für Ausländer (grau Pass, kostet 30 Euro) von der ABH erhalten. Dazu wurde noch mein Aufenhaltstitel DA-EG ins Dokument übertragen. Unter der Staatsangehörigkeit steht XXA. Dieser Pass wurde ausgestellt weil ich zurzeit auf meine Einbürgerungsurkunde warte und nä. Woche beruflich innerhalb EU reisen muss.
Frage: darf ich mit diesem Dokument in die allen EU-Länder einreisen?
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Antwort #14 - 27.04.2010 um 19:03:20
 
unique25 schrieb am 27.04.2010 um 18:17:31:
Frage: darf ich mit diesem Dokument in die allen EU-Länder einreisen?

Der DA-EG wird dich nicht nach UK oder Irland bringen. Daenemark macht beim DA-EG zwar auch nicht mit, aber da dein Bepper vermutlich Schengen-faehig ist duerfte Daenemark kein Problem sein.

Fuer UK und Irland brauchst du meines Wissens jeweils ein Visum.
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