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helf mir (Gelesen: 12.289 mal)
Themen Beschreibung: bin getrennt von mein ehefrau
das leben (mann)
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: auslanderangehörigkeit
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07.02.2010 um 14:38:57
 
hallo zusamen
ich bin seit 2 jahre in deutscheland ,bin seit ein 1 jahre und 1 monate mit meine frau zusamen, sie ist deutschestatangehörege seit  parr monaten jetzt wir sind getrennt, ich habe mein grunde warum ist das passiert ,. sie nemmt drogen ,viel zu viel fast jeden tag und ich kann nicht damit umgehen.....................................
ich arbeite ,ich nehmme kein geld von stat, ich habe wohnung und ein freundin die ist EU angehörege und wir arbeiten zusamen wir sind auch zusamen seit 4 monaten und bin seh glücklich mit sie,mein frau auch hat freund seit wir getrennt sind .
so und ich habe visum für 3 jahren aber mit der trenung würde das als geändert das weiss ich die aus lander hat mir brief geschrieben für die anhörung.
1. bitte was soll ich machen um ein visum verlengerum zu bekommen
2.habe ich noch ein schonce das ich hier in deutscheland zu bleiben .
3. kann ich mit mein freundin ergend was beantragen  und zusamen heiraten wir wollen das


bitte helffe mir und bin ich dankbaar auf eure helffe danke

das leben
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 07.02.2010 um 14:43:57
 
Dein FZF-Visum hattest Du nur für 90 Tage. Danach hast Du eine AE nach § 28 AufenthG zum Zusammenleben mit Deiner Frau für drei Jahre bekommen.

Wenn Du mit Deiner Frau nicht mehr zusammen leben willst, wird diese AE "verkürzt" (gekündigt). Du hast dann ein oder zwei Monate Zeit, um auszureisen.

Wenn Du eine neue Freundin hast, gibt es die Möglichkeit:
1) ausreisen (bei einer Abschiebung, wenn Du nicht freiwillig ausreist, wirst Du "gesperrt", darfst also kein Visum mehr beantragen).
2) Scheidung. Das dauert noch mindestens ein Jahr.
3) Freundin heiraten.
4) neues Visum für Einreise beantragen.

Aber geh erst mal zur Anhörung, vielleicht hat die Ausländerbehörde ja einen Vorschlag, der besser ist.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 07.02.2010 um 14:47:13
 
das leben (mann) schrieb am 07.02.2010 um 14:38:57:
1. bitte was soll ich machen um ein visum verlengerum zu bekommen 

wenn Ihr weniger als zwei Jahre in ehelicher Gemeinschaft gelebt hat, bedeutet eine Trennung, dass kein Anspruch auf §28 besteht und die ABH die AE befristen kann und wird.

das leben (mann) schrieb am 07.02.2010 um 14:38:57:
3. kann ich mit mein freundin ergend was beantragenund zusamen heiraten wir wollen das 

um zu heiraten, musst du erst geschieden werden. Das geht frühestens nach 1 vollen Trennungsjahr.
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das leben (mann)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: auslanderangehörigkeit
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Antwort #3 - 07.02.2010 um 15:15:49
 
danke reihard.
ja ich weiß das muss 2 jahre zusamen sein aber wie kann ich 2 oder lange mit meine frau zusamen mit diese problem die drogen ich will lange immer mit meine frai eingentlisch zusamen sein weil ich liebe sie aber sie kann nicht aufhoren auf drogen und ich kann nicht mit eine frau leben die drogen nimmt also haben wir getrennt.

1)wie kann ich neue wisum beantragen ?oder wie und wo mach ich das hier in deutscheland oder  in mein land?
erene-- die scheidung fangt nixte woche an weil die gerischt hat mir brief geschikt das mein frau scheidung wil und haben wir die 1  termine

letzte frage kann ich nicht hier in deutscheland wieder heiraten uner das ich ausreisen ? ICH WILL NICHT MEIN ARBEIT  VERLIEREN:
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 07.02.2010 um 17:29:58
 
Welche Staatsangehörigkeit hast du?
Wenn du Türke bist und länger als 1 Jahr in der selben Firma gearbeitet hast, könnte es besser aussehen.
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das leben (mann)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: auslanderangehörigkeit
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Antwort #5 - 07.02.2010 um 17:45:19
 
nein ich bin kein türke ich komme aus africa
und ich arbeite seit 6 monaten in diese firma weil bin noch neue hir aber seit erste mal ich meine erste vertrag bin jetzt da sogar bin ein gute mitarbeite und mein chef sagt das zu mir

-kann mein chef für mich ergend was beantragen und das weleicht kann mich helfen ?

ich glaub aber nicht weil ich bin hier wegen eheverscgliesung oder so .

sory für mein deutsche reichtschreibung ist nicht so rechtig aber ich lerne immer noch .
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
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Antwort #6 - 07.02.2010 um 18:15:12
 
einen anspruch auf eine aufenthaltsgenehmigung scheinst du nicht mehr zu haben.

du kannst nur versuchen den relevanten entscheider bei der ausländerbehörde davon zu überzeugen einen eventuellen ermessensspielraum zu deinen gunsten auszuüben, wenn du demonstrierst, dass du hier gut integriert bis.

dazu könnte dir dein chef ein schreiben über die zusicherung der weiterbeschäftigung mitgeben, in dem er auch ausdrückt, dass du in seiner unternehmung gebraucht wirst.  damit und zusammen mit deiner neuen freundin solltest du dann zur anhörung bei der abh gehen.

erzählen, dass deine frau drogen nimmt, solltest du nicht, das wäre nämlich verleumdung (wenn du es nicht beweisen kannst)
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jetflyer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #7 - 07.02.2010 um 18:37:13
 
Zitat:
erzählen, dass deine Frau Drogen nimmt, solltest du nicht, das wäre nämlich Verleumdung (wenn du es nicht beweisen kannst)


oder gerade ganz bestimmt dies erwähnen mit Beweisen /Zeugen! Der §28 hat ja extra eine Ausnahmeregelung:

Neben Gewalt in der Ehe ist doch wohl bei nachgewiesenem Drogenkonsum des Ehepartners ganz massiv "  Zitat:
wegen der Beeinträchtigung seiner schutzwürdigen Belange das weitere Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft unzumutbar [ist]"


Zitat:
(2) Von der Voraussetzung des zweijährigen rechtmäßigen Bestandes der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 ist abzusehen, soweit es zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist, dem Ehegatten den weiteren Aufenthalt zu ermöglichen, es sei denn, für den Ausländer ist die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen. Eine besondere Härte liegt insbesondere vor, wenn dem Ehegatten wegen der aus der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft erwachsenden Rückkehrverpflichtung eine erhebliche Beeinträchtigung seiner schutzwürdigen Belange droht oder wenn dem Ehegatten wegen der Beeinträchtigung seiner schutzwürdigen Belange das weitere Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft unzumutbar ist


Ein Anwalt oder im ersten Schritt eine Migrationsberatung solltest Du unbedingt aufsuchen!

GRüße
Jetflyer Zitat:
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #8 - 07.02.2010 um 18:50:03
 
Wenn Du hierbleiben willst, geht es nicht um eine Visum, sondern eine Aufenthaltserlaubnis. Bei der Anhörung in der Ausländerbehörde beantragst Du eine Aufenthaltserlaubnis nach § 31. Die bekommt man nach zwei Jahren Ehe oder, als Ausnahme, wenn das Zusammenleben nicht mehr zumutbar war und die Rückkehr eine außerordentliche Härte darstellt.

Wenn Du vorher oder hinterher eine Beratungsstelle aufsuchst (vorher wäre besser), hast Du mehr Chancen. Rechtsanwalt musst Du überlegen, das kostet ja auch Geld.

Die Ausländerbehörde wird nicht von heute auf morgen entscheiden, sondern innerhalb von ein oder zwei Monaten. Versuch es einfach - die Chancen sind nicht sehr groß, es kommt auch auf die Sicht der Ausländerbehörde an.

Ein Visum kannst Du nur in Deinem afrikanischen Herkunftsland bei der Botschaft beantragen, darum geht es jetzt ja noch lange nicht.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: auslanderangehörigkeit
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Antwort #9 - 07.02.2010 um 19:11:36
 
also ich habe beweisse das meine frau drogen nimmr ,
1) sie hatt frühe 2 mal gericht gehabt  wegen drogen und sie wahr 16 oder so ihre freunde haben mir das ezelen danach sie
2)ich habe vedio  und sie bei jeunt oder wie heist das zu basteln und kefen und foto ich habe damals gedacht das ich  ihre eltern zeigen und mich helfen aber hat nicht gebracht sie haben nix geandert die sagen sie ist alt genung naja egal.

meine freundin ist nicht deutsche aber EU  ,diehaben das selber reicht wie deutsche ja ne?
ich habe mich auch anwalt geschaltet ob das was bringt wenn die gesetz sagt muss ich abgeschoben muss weiss nicht ob das mich luhnt solte ich weite mit anwalt kontactiren oder lasse ich das?


DANKE FÜR ALLE DIE MICH WEITE HELFEN KENEN WIE REIHARD -EREN-JETFLYER:::::
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #10 - 07.02.2010 um 19:38:28
 
das leben (mann) schrieb am 07.02.2010 um 19:11:36:
meine freundin ist nicht deutsche aber EU,diehaben das selber reicht wie deutsche ja ne? 


es gibt schon einen kleinen Unterschied, der Ehegatten von Auslaendern aus EU, bevorteilt .... aber da du dt. sprichts, ist es fuer dich kaum relevant.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #11 - 16.02.2010 um 10:55:54
 
Hallo Zusamen,

Frühe vor 2 wochen habe ich meine probleme hier mit euch geteilt aber bis jetzt ich habe keine lösung gefunden leider

Aber seit gestern habe ich in eine zeitung gelisen das gab ein neu Gesetze seit wann weiss ich nicht ob das schtimmt was die zeitung geschrieben hatt weiss auch nicht und das warr so,

((Ein ausländischer arbeitnehmer kann auch mit eine aufenthaltsgenehminung haben. schon ein job mit 5,5 arbeitsstunden pro woche und 175 euro monatlislohn kann ausreischen, damit der betreffende als arbeitnehmer gilt und bleiben darf. das hat der europäische gerichtshof (EuGH9) In luxemburg entschieden. Allerdings müsse ein nationales gericht jeden einzelfall prüfen.))

Ich biette alle wer kan mich hier helfen zu mir wieder schrteiben kann 

meine probelme ist , meine frau und ich wir sind getrennt seit parr monaten und die auslnder behörder hat mir brief geschikt für anhörung und ich glaube ich würde abgeschoben weil ich habe die zeit von 2 jahre ehe nicht baschtanden aber kann ich das net weil mein frau ist drogen anhangerin oder wie sagt mann das also haben wir getrent weil so geht nicht weite und wir sind bei der scheidung
bitte helffe mir .


1.. was kann tun ?


2.. diese gezete treft mich ? weil ich habe arbeit und als ok bei mir.


Daddys' Änderung:
Auch wenn das Unterforum vielleicht nicht mehr ganz passt... zum besseren Verständnis hab ich dein Post an deinen alten Thread angehängt.
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« Zuletzt geändert: 16.02.2010 um 11:17:15 von Daddy »  
 
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Antwort #12 - 16.02.2010 um 12:31:15
 
Zitat:
Aber seit gestern habe ich in eine zeitung gelisen das gab ein neu Gesetze

Das wird dir nix helfen, da es sich wohl nicht auf dich bezieht.

Um welches Urteil geht es denn genau?
Aber wie gesagt das wird dir wohl nichts nützen.
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Reni
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Antwort #13 - 16.02.2010 um 12:51:34
 
Das Urteil gilt leider nicht für dich, weil es auf der Grundlage des EU-Assoziationsabkommens mit der Türkei gefällt wurde - also nur für türkische Staatsbürger. Das war der Grund, warum ich dich anfangs genau danach gefragt hatte.
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Antwort #14 - 21.02.2010 um 17:56:05
 
eine frage bitte für
reinhard
reni
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erne
oder für eine andre von der das bord time

wenn ich jetzt abgeschoben bin und nach land zuruck muss kann ich wieder nach deutschland kommen wenn ich was beantragen oder ich würde sofort abgeliennt ???

habe ich noch schonce nach ausreise schonce oder wer abgeschoben ist hat kein schonce zurück hier??
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