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Illegal in Deutschland (Gelesen: 4.210 mal)
Sinansusi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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01.02.2010 um 20:36:56
 
Guten Abend,

ich hoffe ich bin mit meinem Anliegen in der richtigen Rubrik gelandet. Wenn nicht, war es nicht meine Absicht.

Ich glaube ich bin ziemlich verzweifelt...

Vor 9 Monaten habe ich einen ganz lieben Menschen kennen gelernt, und trotz der Sprachprobleme, die es ab und an mal gibt, verstehen wir uns unglaublich gut.

Vor 6 Wochen nun habe ich festgestellt das ich schwanger bin... zuerst war die Freude groß. Doch mein Freund (er ist übrings Türke) wurde immer stiller und zog sich zurück. Und dann kam der Hammer, denn auf meine Frage hin, ob wir heiraten wollen würden bevor das Kind kommt, meinte er, er könne mich nicht heiraten, da er ohne Papiere in Deutschland ist.

Er hat nix.... ist irgendwann mal per LKW hier angekommen...

Was mach ich denn nun? Sag ich beim Arzt ich weiß nicht wer der Vater ist? Was ist wenn mein Freund mal erwischt wird und wird er abgeschoben?... dann sitze ich ohne Mann aber mit Kind. Was passiert wenn ich meinen Freund dazu übererede sich bei der Polzei zu stellen? Wird er festgenommen und eingesperrt? Bekommt er eine Strafe? Ich meine das ist doch kein Leben, ohne Papiere, ohne Krankenversicherung... wenn er mal krank wird, so richtig schwer...

In meinem Kopf tummeln sich 1000 Fragen...
und ich wäre sehr dankbar wenn ich ein paar Antworten auf einige Fragen bekommen könnte.  weinend

Gruß Susi

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 01.02.2010 um 21:04:54
 
Am einfachsten ist es, Ihr geht zusammen zur Ausländerbehörde und schildert Euer Problem.

Dann könnte es so laufen:
1) Er sagt, dass er bereit ist, sofort und freiwillig in die Türkei zurückzukehren (noch besser: Er kauft vorher ein Ticket und zeigt es.)
2) Die ABH glaubt Euch und gibt ihm eine "Grenzübertrittsbescheinigung". Damit ist er für ein paar Tage legal, zumindest für den Weg von Dir bis zum Flugplatz, und kommt gut durch die Kontrolle.
3) Die Bundespolizei stempelt die GÜB und schickt sie zur ABH zurück, die weiß dann, dass alles okay ist.
4) In der Türkei beantragt er ein Visum zur FZF zu seinem deutschen Kind und kommt legal wieder her.

Er muss natürlich, vielleicht schon die nächsten Tage, die Vaterschaft anerkennen (Jugendamt oder Notar).

Klär mit ihm, ob er mit diesem Weg einverstanden ist.
Wenn Du Dir mit Deiner Ausländerbehörde nicht sicher bist, ruf dort an (nachdem Dein Freund zugesagt hat) und frag, ob sie so mitspielen, also ohne Verhaftung und Abschiebung, Euch glauben.

Voraussetzung ist, dass er einen gültigen Pass hat (für die Vaterschaftsanerkennung und Ausreise) und keine weiteren Straftaten begangen hat, also nicht gesucht wird.
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Sinansusi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 01.02.2010 um 21:24:21
 
Danke für deine Antwort.
Aber was passiert wenn unsere zuständige Ausländerbehörde ( ich muß doch bestimmt zu der in dem Stadtteil in den ich wohne?) nicht mit spielt? Oder sagt sie würde es tun und es dann doch nicht tun?
Kann uns ein Anwalt helfen?
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schweitzer
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Antwort #3 - 02.02.2010 um 08:01:47
 
Hallo Susi,

versucht es zunächst so, wie Reinhard es beschrieben hat - ein Vorabanruf von Dir bei der ABH mag Dir im Voraus etwas Gewissheit geben. Natürlich könntet Ihr einen Anwalt beiziehen, ich würde es dennoch zunächst ohne probieren.

Wichtig ist, dass Ihr die ABH überzeugen könnt, dass Dein Freund wirklich sofort ausreist. - Deshalb ist das Versprechen, dass er mit Dir zum gemeinsamen Termin bereits ein Rückflugticket dabei hat und dieses dann auch tatsächlich vorlegen kann, ganz wichtig. Das ist gegenwärtig das wichtigste Argument gegen das Erfordernis einer Abschiebung.

Fakt ist andererseits, dass Dein Freund sich durch den illegalen Aufenthalt strafbar gemacht hat - eine Anzeige deshalb wird er also "verkraften" müssen. - Aber auch das bedeutet nicht zwangsläufig, dass er nun abgeschoben werden muss.- Auch bedeutet sein strafbares Handeln nicht zwangsläufig, dass eine Ausweisung verfügt wird.

Es gibt also Spielräume, die in Eurem Sinne vor allem dadurch größer werden können, dass Dein Freund jetzt aufrichtig mit offenen Karten spielt, Reue zeigt und eben eindeutig dokumentiert, freiwillig auszureisen. - Damit wäre in der Folge die realistische Chance für ein ganz legales Visaverfahren, für das nicht von vornherein Komplikationen und Verzögerungen befürchtet werden müssen, eröffnet.

Ich kann mir Deine Unsicherheit, Deine Sorgen gut vorstellen, denn einen "Königsweg" gibt es genauso wenig wie eine Garantie, aber ich würde wirklich zunächst, wie beschrieben verfahren - manche ABH stimmt das "milder" als wenn gleich ein Anwalt mit aufgefahren wird.

Sollte das erforderlich sein, könnte der auch später noch eingeschaltet werden. - Die Entscheidung steht Euch selbstverständlich jederzeit frei.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 02.02.2010 um 09:14:51
 
Moin,

reinhard schrieb am 01.02.2010 um 21:04:54:
2) Die ABH glaubt Euch und gibt ihm eine "Grenzübertrittsbescheinigung". Damit ist er für ein paar Tage legal, zumindest für den Weg von Dir bis zum Flugplatz, und kommt gut durch die Kontrolle.
3) Die Bundespolizei stempelt die GÜB und schickt sie zur ABH zurück, die weiß dann, dass alles okay ist.
4) In der Türkei [...]

Er muss natürlich, vielleicht schon die nächsten Tage, die Vaterschaft anerkennen (Jugendamt oder Notar).


Es wäre außerordentlich hilfreich, wenn er zumindest einen (wenn auch unvisierten) Reisepaß dabeihätte.

Sonst wird es, vorsichtig formuliert, schwierig mit Anerkennung, GÜB, Ausreise aus D und Einreise in die TR.

Gruß, ULF
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schweitzer
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Antwort #5 - 02.02.2010 um 09:26:21
 
ulf schrieb am 02.02.2010 um 09:14:51:
Es wäre außerordentlich hilfreich, wenn er zumindest einen (wenn auch unvisierten) Reisepaß dabeihätte.


Das hatte Reinhard keineswegs übersehen:

reinhard schrieb am 01.02.2010 um 21:04:54:
Voraussetzung ist, dass er einen gültigen Pass hat (für die Vaterschaftsanerkennung und Ausreise)



=schweitzer=
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Antwort #6 - 02.02.2010 um 09:42:23
 
schweitzer schrieb am 02.02.2010 um 09:26:21:
Das hatte Reinhard keineswegs übersehen:


Ganz unten, die Schlußbemerkung..

Mea culpa.

Ohne Paß wäre im Zweifel ein Laissez-Passer zu beantragen, es sei denn, die Auslandsveretretungen von TR stellen in solchen Fällen Reisepässe aus.

Gruß, ULF
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reinhard
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Antwort #7 - 02.02.2010 um 15:30:25
 
Sinansusi schrieb am 01.02.2010 um 21:24:21:
Aber was passiert wenn unsere zuständige Ausländerbehörde ( ich muß doch bestimmt zu der in dem Stadtteil in den ich wohne?) nicht mit spielt?


Zuständig ist die Ausländerbehörde Deines Kreises oder der Kreisfreien Stadt, bei Stadtstaaten gibt es verschiedene Systeme (in HH z.B. die Zentrale ABH).

Du hast keine Alternative.

Wenn er erwischt wird, entweder zufällig oder bei einer "Ausreise zur Legalisierung" ohne Papiere erwischt wird, gibt es keine Verhandlungen mehr, sondern Strafanzeige, Abschiebung und Wiedereinreisesperre (mit den damit verbundenen Kosten).

Wenn Du mit der ABH Kontakt aufnimmst und mit ihm zusammen hingehst, gibt es zwei Möglichkeiten:
1) es wird viel besser, einfacher und billiger
2) es wird genauso

Schlechter kann es nicht werden.

Aber: Jeder Tag Illegalität macht das Strafverfahren teurer und erhöht das Risiko – wozu, wenn Ihr doch eine schöne Perspektive für einen legalen Aufenthalt habt?

Zitat:
Oder sagt sie würde es tun und es dann doch nicht tun?


Das habe ich ja noch nie gehört, dass es sowas gibt. Wozu auch? Haftplätze und Abschiebungen sind sauteuer, und nur selten bezahlen die Abgeschobenen die Kosten hinterher. In der Regel bleibt die ABH drauf sitzen.

Nein, auch Ausländerbehörden mögen es, wenn ein Problem schnell und einfach statt umständlich und teuer zu lösen ist. Du bekommst keine Blumen, aber alles andere wird mehr oder weniger laufen.

Sprich mit Deinem Freund, kläre dass er mitspielt (das ist meistens das Hauptproblem, weil er Angst hat), und dann ruf bei der ABH an. Wenn Du mit der Behörde selbst gesprochen hast, bist Du Dir auch viel sicherer.
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Antwort #8 - 02.02.2010 um 18:31:38
 
Habt vielen lieben Dank für eure Antworten und das ihr "Licht ins Dunkle" gebracht habt.
Ich werde morgen mit meinem Freund reden. Denn es stimmt, er hat große Angst...

Viele Grüße Susi
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