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einbürgerungsantrag mit krankenheit (Gelesen: 5.071 mal)
kalamare51
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11.01.2010 um 12:14:26
 
Hallo experten möchte nur euch fragen wenn mann seelich/geistich krank mit atest von arzt und behinderungausweis als nachweis kann das regirung diese einburgerungsantrag ablehenen?wegen paar sachen ausnahme.ich danke euch vorbei
lg kalamare
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Antwort #1 - 11.01.2010 um 13:05:37
 
Grundsätzlich ist eine Behinderung, auch eine geistig-seelische,  kein Hinderungsgrund für eine Einbürgerung.

Manchmal wird pauschal Gegenteiliges behauptet. Das ist aber nicht korrekt.

Lies dazu, wenn Du magst auch
diesen thread
. (Blaues bitte anklicken!)

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Antwort #2 - 11.01.2010 um 16:47:14
 
ich danke dir fur dein antwort, also gibt kein problem das ist gute nachricht  aber  habe noch paar fragen:

was bedeutet wenn akt oder einbürgerungsantrag bereit bei regierung , gibt höffnung wenn akte bei regierung??es das gute zeichen? wer enscheidet stadt oder Regierung und viel dauert ungefhär?
lg
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reinhard
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Antwort #3 - 11.01.2010 um 18:08:32
 
Wie lange so etwas dauert, ist bei jeder Einbürgerungsbehörde und bei jedem Antrag verschieden. Wer zuständig ist - Stadt / Kreis oder Regierungsbezirk oder Landesregierung, ist in jedem Bundesland und je nach Einzelfall verschieden.

Beide Fragen solltest Du bei Deiner Einbürgerungsbehörde klären, wenn Du nach Deinem Antrag fragst. Wenn Du für jemanden anderen fragst, muss der sich direkt erkundigen.
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Antwort #4 - 12.01.2010 um 04:59:01
 
danke dir , meine frage war ob das gute nachricht wenn einbürgerungsantrag schon geschickt bei regierung zu entscheiden?.
lg kalamare
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Antwort #5 - 12.01.2010 um 07:29:30
 
In "Deinem" Bundesland ist es offenbar so, dass die Bezirksregierung das letzte Wort hinsichtlich der Einbürgerungszusicherung hat. Soweit mir bekannt ist, leitet die EBH den Antrag aber nur dann an die Bezirksregierung weiter, wenn sie selbst keine Einwände gegen die Einbürgerung hat. - Insoweit hättest Du die erste wichtige Hürde schon genommen.

Mehr lässt sich von hier aus gegenwärtig nicht sagen. Du kannst jetzt nichts weiter tun als die Entscheidung der Bezirksregierung abwarten. Durch Deine EBH wirst Du dann entsprechend informiert.

Drücke Dir die Daumen, dass es gut für Dich ausgeht!


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Antwort #6 - 12.01.2010 um 10:16:54
 
ich danke euch das war sehr lieb . bis näschte mal mfg kalamare51
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kalamare51
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Antwort #7 - 16.01.2010 um 16:11:21
 
hallo ich bin nochmal  , was kann man da zu sagen wenn mann sehbehindert kann man auch sowas eintragen bei einburgerungsantrag als behindert mensch?oder sehrbehindert was andere hilft nicht wegen sprachetest absehen?
lg danke
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reinhard
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Antwort #8 - 16.01.2010 um 17:53:57
 
Grundsätzlich kann es bei jeder Behinderung sein, dass man bestimmte Dinge erlassen bekommt (Sprachtest, Einbürgerungstest...). Konkret musst Du aber immer mit Deiner Bescheinigung / Ausweis bei der Einbürgerungsbehörde fragen, die zuständig ist. Einige Dinge sind auch in den Bundesländern etwas verschieden, deshalb immer bei der zuständigen Behörde ganz konkret fragen.
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Antwort #9 - 18.01.2010 um 11:44:50
 
hallo liebe experten, aber was ich verstehe nicht was kan regierung uberpfrüfen wenn gibt in einbürgerungsantrag kopie bescheid von versorgungsamt, artz atest und behinderunsauswei?sind diese dokument nicht genug?`
lgkalamare
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Antwort #10 - 18.01.2010 um 11:53:18
 
kalamare51 schrieb am 18.01.2010 um 11:44:50:
sind diese dokument nicht genug?`


Anhand dieser Dokumente werden EBH bzw. Bezirksregierung feststellen unter welchen Bedingungen die Einbürgerung konkret bezogen auf Dich und Deine Krankheit bzw. Behinderung erfolgen kann. - Abgeleitet von Deinem Krankheitsbild, der Art und Schwere Deiner Behinderung wird man Dir sonst regelmäßig erforderliche Einbürgerungsvoraussetzungen (z.B. Nachweis von Sprachkenntnissen einer bestimmten Stufe) ganz oder teilweise erlassen.

Was Dir in welchem Umfang genau erlassen werden kann oder muss, kann von hier aus niemand sagen - erstens kennen wir Deine Erkrankung/Behinderung nicht wirklich und zweitens sind wir hier keine Fachleute hinsichtlich einer korrekten Beurteilung Deiner Krankheit/Behinderung.

Wenn Du aber alles eingereicht hast, wie Du ja schreibst, ist ja erstmal die Grundvoraussetzung dafür gegeben, dass man Deine spezifische Situation angemessen würdigen kann. - So gesehen ist es jetzt erstmal so, dass Du nur abwarten kannst, was wie entschieden wird.

Im Übrigen wird die Bezierksregierung nur noch mal "kontrollieren", ob die EBH wirklich alle maßgeblichen Dinge berücksichtigt und überprüft hat. - Wenn das der Fall ist, wird die Entscheidung der der EBH entsprechen.


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Antwort #11 - 31.01.2010 um 15:05:49
 
hallo experten ich dank euch nochmal fur alles. ja er hat schon gefragt bei regierung aber die antwort war dein antrag in bearbeitung? sind jetz ungefhär 7 wochen! braucht man so zeit fur einige antwort ja oder nein wenn sie wollen prüfen diese artzattesten/bescheid versorgungsamt?

ich bedanke mich im voraus.lg kalamare
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Antwort #12 - 01.02.2010 um 07:40:06
 
Die konkreten Bearbeitungszeiten kann von hier aus niemand voraussagen - das hängt von Faktoren wie derzeitiger Arbeitsbelastung, Anzahl eingehender Anträge und anderem ab, was hier niemand beurteilen kann. Wenn, so wie Du schreibst, noch mal ein Abgleich mit anderen Ämtern/Behörden erfolgt, ist das auch ein Grund dafür, dass die Sache etwas länger dauern kann.

Wenn die Information gegeben worden ist, dass der Antrag in Bearbeitung ist, kann man gegenwärtig IMHO nichts tun als abwarten und die Daumen drücken, dass am Ende eine positive Entscheidung herauskommt. - Letzteres tue ich hiermit gern!


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Antwort #13 - 19.05.2010 um 16:30:38
 
Hallo an alle,heute habe eine nachricht bekomen das ende bin bin befreit von testen wegen mein krankenheit aber ich möchte von hier umziehen wahrscheinich im july  (grund nähe zu familie hinslichtlich seiner krankenheitssymptome profetieren wird) es das ok oder ich muss alles erneurn und neue einburgerungsantrag vorstellen bei andere bundesland später?und alles nochmal prüfen?ich bitte euch um ihre helfe oder raten was kann ich machen?.
danke im voraus.lg kalamare
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Antwort #14 - 19.05.2010 um 21:07:54
 
Wenn Du umziehst, zieht dein Antrag mit um zu einer neuen Einbürgerungsbehörde.

Die muss nicht alles neu machen, aber die Akte lesen, sich einarbeiten und dann entsprechend den dort geltenden Regeln entscheiden. Das Gesetz in in ganz Deutschland gleich, aber die genaue Auslegung in den Bundesländern verschieden. Kann besser sein, aber auch schlechter für dich – auf jeden Fall dauert es einige Wochen oder Monate länger.

Falls Du kannst:
- frag doch Deine Einbürgerungsbehörde, wie lange es dauert und ob/wann Du voraussichtlich die "Einbürgerungszusicherung" bekommst.
- wenn es geht, zieh erst um, wenn Du die Einbürgerungszusicherung hast. Die gilt nämlich auf jeden Fall auch für die neue Einbürgerungsbehörde, und dann ist Deine Einbürgerung auch am neuen Ort sicher.

(Zeit: Bei uns dauert eine Einbürgerung acht Wochen, in der nächsten Stadt acht Monate. Das hängt wirklich von der Größe der Behörde ab, wie viel jede/r dort zu tun hat.)
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