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Einbürgerung unter HVM Togo??? (Gelesen: 1.895 mal)
schweitzer
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung unter HVM Togo???
12.10.2009 um 13:00:57
 
Ich habe aktuell von mehreren Seiten Hinweise bekommen, dass es (ggf. bereits seit 02.02.2008) eine bundesweit geltende Regelung geben soll, nach der togoische Staatsangehörige (unabhängig vom bestehen einer Flüchtlingsanerkennung) unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden können.

Ich habe daran, ehrlich gesagt, Zweifel, und dazu bislang selbst auch nirgendwo etwas gefunden. Möglicherweise gibt es aber ein entsprechendes internes Papier? - Da ich  immer mal mit Anfragen bezüglich Togo zu tun habe, würde mich schon interessieren, ob es sich bei dem Genannten bloß um ein wildes Gerücht handelt, oder ob tatsächlich so eine Regelung oder auch entsprechende Hinweise an die EBH existieren und als wie verbindlich das dann zu betrachten wäre. - Wenn es so etwas gibt, gilt das dann tatsächlich für alle Bundesländer?

(Zumindest in Rheinland-Pfalz soll es angeblich in der Praxis so umgesetzt werden ...  unentschlossen)

Wer weiß Sicheres bzw. Verlässliches dazu?

=schweitzer=

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Mick
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Antwort #1 - 12.10.2009 um 13:28:39
 
schweitzer schrieb am 12.10.2009 um 13:00:57:
Wer weiß Sicheres bzw. Verlässliches dazu?

Hoi,

es gibt eine Empfehlung des BMI, nach der togoische Staatsangehörige
unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden sollen. Dieses
wegen Unzumutbarkeit (§ 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StAG). Ob jedes Land
dieser Empfehlung folgt, entzieht sich meiner Kenntnis.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Floppine
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Antwort #2 - 04.12.2009 um 09:35:40
 
Hallo!

In Niedersachsen HvM aufgrund Erlass MI vom 03.01.2008.
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