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FZF Fragen zur Urkundenprüfung (Gelesen: 1.783 mal)
Purtzel
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i4a rocks!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF Fragen zur Urkundenprüfung
04.07.2009 um 17:57:28
 
Hallo Ihr Lieben,
hab im Forum schon gesucht,aber keine eindeutige Antwort gefunden.Vielleicht weiss einer von Euch bescheid.
Meine Frage ist,wenn der VA seine Arbeit der Urkundenprüfung abgeschlossen hat,und der Bericht ist zurück in der Botschaft,gibt die Botschaft dem Antragsteller Gelegenheit,falls etwas unklar wäre,das zu berichtigen oder Dokumente(neu oder zusätzlich)beizubringen oder wird der Bericht,dann evtl.unvollständig oder zweifelhaft,so wie er ist zurück nach D geschickt,zu AB?
Ich hoffe,ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt.
Danke für Eure Antworten.
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sigi-n
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Beiträge: 1.046

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 05.07.2009 um 00:28:32
 
Purtzel schrieb am 04.07.2009 um 17:57:28:
unklar wäre,das zu berichtigen oder Dokumente(neu oder zusätzlich)beizubringen


Hallo
ich hoffe sie nehmen mir meine Ironie nicht übel. Wofür denn das?
um die Fälschungen neu zu fertigen?
Lesen können die Bediensteten der AV schon um zu sehnen das der Antrag komplett ist oder nicht.
Die Überprüfung wird ohne Rücksprache mit der zu prüfenden Person abgeschlossen
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Purtzel
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i4a rocks!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.07.2009 um 12:19:26
 
sigi-n schrieb am 05.07.2009 um 00:28:32:
Hallo
ich hoffe sie nehmen mir meine Ironie nicht übel. Wofür denn das?
um die Fälschungen neu zu fertigen?
Lesen können die Bediensteten der AV schon um zu sehnen das der Antrag komplett ist oder nicht.
Die Überprüfung wird ohne Rücksprache mit der zu prüfenden Person abgeschlossen


Danke für die pampige Antwort.Wer hat hier was von Fälschungen geschrieben?Ärgerlich

Der Antrag mit den Unterlagen und was der VA in seinen Bericht reinschreibt sind ja wohl zwei paar Schuhe.Ist mir auch klar,dass der Antrag erst ,wenn er vollständig abgegeben wurde,bearbeitet wird.Mir gehts um den Bericht,den der Anwalt zurückbringt,und dann irgentwas unklar wäre.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 05.07.2009 um 12:35:46
 
sigi-n schrieb am 05.07.2009 um 00:28:32:
ich hoffe sie nehmen mir meine Ironie nicht übel. Wofür denn das?
um die Fälschungen neu zu fertigen?


Ich nehm es dir übel!

Bitte keine solchen Unterstellungen!

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