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arbeit (Gelesen: 946 mal)
julietha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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07.04.2009 um 18:01:22
 
hallo,

ich habe einen bekannten aus afrika. er möchte nach deutschland kommen zum arbeiten. er möchte evtl. in der systemgastronomie anfangen zu arbeiten. was braucht er für papiere? und braucht er einen festvertrag dafür???

danke für eure antworten

julietha
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Plim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.04.2009 um 18:08:22
 

Grüsse,

Systemgastronomie? Sowas wie McDonalds?

Dein Bekannter bräuchte ein Visum/ Aufenthaltsgenehmigung und darin enthalten eine Arbeitsgenehmigung.

Rein auf die Einreise zur Erwertbstätigkeit bezogen wird er beides jedoch nie und in keinster Weise bekommen können.

Die Einreise zur Arbeitsmigration ist auf wenige Ausnahmen - hauptsächlich in der Beschäftigungsverordnung (BeschV) definiert - begrenzt. Lies da einfach mal nach. Smiley
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Mick
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Antwort #2 - 07.04.2009 um 18:11:52
 
Hi,
für die Einreise zur Aufnahme einer derartigen Erwerbstätigkeit
wird es keine Möglichkeit geben. Vergiss das wieder...

Vgl. §  18 Abs. 2 bis 3 AufenthG. Die Rechtsverordnung
nach § 42 AufenthG gibt da auch nichts her.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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julietha
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 07.04.2009 um 18:18:24
 
ja, genau sowas wie mc donalds. also bestehen keine chancen?

Änderung:
Bitte die Änderungsmöglichkeit nutzen. Folgepost:


ja und was soll man jetzt machen? er wollte hier her kommen zum studieren, aber das visum wurde abgelehnt. er wollte zum arbeiten hier her kommen als 2. möglichkeit.
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« Zuletzt geändert: 07.04.2009 um 18:31:16 von Mick » 
Grund: Folgepost angehängt. 
 
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Mick
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Antwort #4 - 07.04.2009 um 18:32:09
 
Tja, wenn er keinen Einreisegrund geltend machen kann, der
auch rechtlich möglich ist, dann wird er sich damit abfinden
müssen, eben nicht nach D. einreisen zu können.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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julietha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 07.04.2009 um 18:48:40
 
ok, ich danke für eure antworten. schade, dass es nicht klappt mit der arbeit.
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