Hallo Dolores,
wenn Dein Mann wirklich ein italienisches Visum hat, darf er nicht arbeiten. Wenn er arbeiten darf, hat er kein Visum. Kannst Du das noch mal nachforschen? Arbeiten darf man nur mit einer Aufenthaltserlaubnis.
Eine italienische Aufenthaltserlaubnis kann nur in Italien verlängert werden.
Ein Visum muss er im Ausland beantragen, also in Italien oder in Mazedonien.
Familienzusammenführung wird schwierig. Ihr könnt ja, solange er hier ist, gemeinsam einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren und euch dort beraten lassen. Wenn Du weißt, was verlangt wird, ist das vielleicht erst mal eine Enttäuschung. Aber nur wenn Du genau Bescheid weißt, kannst Du auch planen.
Du musst jedenfalls den Lebensunterhalt langfristig sichern, und zwar für Euch beide (oder bald: drei). Aber frage am besten direkt an der Quelle: Die
ABH hat Deine Akte, und sie bekommen ja den Antrag für die Familienzusammenführung später soweiso auf den Tisch.