Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Darf mein Mann bleiben?? (Gelesen: 2.533 mal)
Themen Beschreibung: Familienzusammenführung
Angeliqueria
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Dortmund, Schleswig-Holstein, Germany
Dortmund
Schleswig-Holstein
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Darf mein Mann bleiben??
10.03.2009 um 16:06:04
 
Hallo alle zusammen,

ich hoffe man kann mir weiter helfen.
Bin montenegrinische Staatsbürgerin und habe ein selbstbestimmtes Aufenthaltsrecht, welches mir vorerst für ein Jahr befristet wurde, da ich zur Zeit arbeitslos bin, mich aber Selbständig mache.

Mein Mann ist mazedonier und ist zur Zeit bei mir in Deutschland zu Besuch, mit Hilfe einer italienischer Visa, die ihm ermöglicht in Italien zu arbeiten und sich 3 Monate bei mir aufzuhalten.

Jetzt endet seine italienische Visa zum April.

Meine Fragen:

1. Kann die italienische Visa, in Deutschland verlängert bzw. in eine deutsche Besucher Visa umgewandelt werden?

2. Da ich zur Zeit eine befristet Aufenthaltserlaubnis habe, kann ich trotzdem Antrag auf Familienzusammenführung stellen?? Wird diese genehmigt???

3. Ich/ Wir sind im 4 Monat Schwanger, kann mein Mann aufgrund dessen in Deutschland bei mir bleiben??

Welche Möglichkeit haben wir, ausser das er nach Mazedonien zurück kehrt und wartet das ich unbefristet kriege und einen Job.

Danke schon mal, an alle die sich für mich Zeit nehmen.
Gruß Dolores
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Darf mein Mann bleiben??
Antwort #1 - 10.03.2009 um 16:15:39
 
Hallo Dolores,

wenn Dein Mann wirklich ein italienisches Visum hat, darf er nicht arbeiten. Wenn er arbeiten darf, hat er kein Visum. Kannst Du das noch mal nachforschen? Arbeiten darf man nur mit einer Aufenthaltserlaubnis.

Eine italienische Aufenthaltserlaubnis kann nur in Italien verlängert werden.

Ein Visum muss er im Ausland beantragen, also in Italien oder in Mazedonien.

Familienzusammenführung wird schwierig. Ihr könnt ja, solange er hier ist, gemeinsam einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren und euch dort beraten lassen. Wenn Du weißt, was verlangt wird, ist das vielleicht erst mal eine Enttäuschung. Aber nur wenn Du genau Bescheid weißt, kannst Du auch planen.

Du musst jedenfalls den Lebensunterhalt langfristig sichern, und zwar für Euch beide (oder bald: drei). Aber frage am besten direkt an der Quelle: Die ABH hat Deine Akte, und sie bekommen ja den Antrag für die Familienzusammenführung später soweiso auf den Tisch.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
tapir
Silver Member
****
Offline


Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Darf mein Mann bleiben??
Antwort #2 - 10.03.2009 um 16:18:21
 
In dem Visum ist eine Zeile "Type of Visa". Was steht da?

(@reinhard: Es gibt Mitgliedstaaten, die nationale Visa (Typ C) für kurzfristige Arbeitsaufenthalte ausstellen. Es kommt auch vor, dass in solchen Fällen Visa Typ D oder Typ D+C ausgestellt werden, obwohl zweifelhaft, ob zulässig. Mit einem italienischen Typ D oder Typ D+C wäre der Mann der TS hier legal und könnte, wenn die Voraussetzungen des § 30 AufenthG vorliegen, insbesondere also der Lebensunterhalt gesichert ist und deutsche Sprachkenntnisse vorliegen, ohne Visumverfahren eine AE zur FZF erhalten: § 39 Nr. 6 AufenthV).
Zum Seitenanfang
  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
IP gespeichert
 
Angeliqueria
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Dortmund, Schleswig-Holstein, Germany
Dortmund
Schleswig-Holstein
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Darf mein Mann bleiben??
Antwort #3 - 10.03.2009 um 16:22:16
 
Hallo Tapir,

habe den Pass nicht zu Hand , mein Mann ist in der Stadt,
aber das Visum ist von Italien ausgestellt worden mit der ERlaubnis in Italien zu arbeiten, - nur in Italien -. In der ABH in Deutschland habe ich nachgefragt und dort sagte man mir, dass er mich aus Italien für 3 Monate besuchen darf, allerdings nicht um hier zu arbeiten, was er auch nicht tut.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tapir
Silver Member
****
Offline


Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Darf mein Mann bleiben??
Antwort #4 - 10.03.2009 um 16:30:17
 
Angeliqueria schrieb am 10.03.2009 um 16:22:16:
n der ABH in Deutschland habe ich nachgefragt und dort sagte man mir, dass er mich aus Italien für 3 Monate besuchen darf, allerdings nicht um hier zu arbeiten, was er auch nicht tut. 

Hört sich nach Typ D oder Typ D+C an, aber sieh bitte im Pass noch mal nach. Wenn die Voraussetzungen für eine Familienzusammenführung vorlägen, könnte Dein Mann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 39 Nr. 6 AufenthV ohne vorheriges Visumverfahren in Deutschland erhalten. Allerdings scheinen diese Voraussetzungen gerade nicht vorzuliegen. Der Lebensunterhalt ist anscheinend nicht gesichert. Außerdem müsste Dein Mann auch Deutsch-Grundkenntnisse haben...
Zum Seitenanfang
  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
IP gespeichert
 
Angeliqueria
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Dortmund, Schleswig-Holstein, Germany
Dortmund
Schleswig-Holstein
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Darf mein Mann bleiben??
Antwort #5 - 10.03.2009 um 16:46:42
 
Das bedeutet, da sein Visum zum April endet, dass er Ausreisen muss?

Wie sähe es aus wenn jemand für unseren Unterhalt bürgen würde??

Noch ein Frage zu meinem Aufenthaltsrecht; kann ich FZF beantragen obwohl ich vorerst eine befristete Erlaubnis habe?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lfc
Full Member
***
Offline




Beiträge: 55

Deutschland, England
Deutschland
England
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Darf mein Mann bleiben??
Antwort #6 - 10.03.2009 um 17:11:37
 
Hallo Dolores,

um die Frage zu beantworten, müßte man wissen, seit wann ihr verheiratet seit und wann du erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis bekommen hast und aufgrund welcher Rechtsgrundlage. Diese steht in der Aufenthaltserlaubnis.

Gruß
lfc

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Angeliqueria
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Dortmund, Schleswig-Holstein, Germany
Dortmund
Schleswig-Holstein
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Darf mein Mann bleiben??
Antwort #7 - 10.03.2009 um 17:13:55
 
Verheiratet sind wir seid genau einem Jahr,

das selbstbestimmtes Aufenthaltsrecht habe ich seit 2006, aufgrund meiner vorherigen Ehe.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lfc
Full Member
***
Offline




Beiträge: 55

Deutschland, England
Deutschland
England
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Darf mein Mann bleiben??
Antwort #8 - 10.03.2009 um 17:32:12
 
Wenn du von "selbstbstimmt" sprichst, meinst du bestimmt eine eigenständiges Aufenthaltsrecht nach § 31 AufenthG?!
Eine FZF käme demnach gem. § 30 Abs. 1 Zif. 3 d in Betracht, da du seit zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt.

Fraglich dürften hier die erforderlichen Deutschkenntnisse deines Mannes und die Sicherstellung des Lebensunterhaltes sein. Der LU könnte unter Umständen auch durch eine Verpflichtungserklärung gem. § 68 AufenthG durch einen Dritten sichergestellt werden. Jedoch dann aus meiner Sicht für die ganze Familie und da dürfte es fraglich sein, ob jemand dazu in der Lage ist.

Gruß
lfc
 
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nixwissen
Silver Member
****
Offline


Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Darf mein Mann bleiben??
Antwort #9 - 10.03.2009 um 20:02:25
 
Hi,

wenn ich mal unterstelle, daß Du mit Kind auch später keinen gut bezahlten Job bekommen wirst, wird das mit dem LU eng. Einkommen bei einer frischen Selbstständigkeit nachzuweisen wird auch nicht einfach sein.

Wie lange bist Du schon in D? Wenn min. 8 Jahre könnte Dein Kind die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen aber dafür müsstest Du eine NE haben und die ist ja auch nicht in Sicht. 

Gruß,
Norbert
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
"Alexa, wie gut ist der Datenschutz bei der Corona-Warn-App?"
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema