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verdacht auf illegalen aufenthalt (Gelesen: 5.547 mal)
Aaliyah-Thabea
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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17.07.2008 um 16:38:43
 
Seit gestern ist der Polizei bekannt, das mein Verlobter sich illegal in D aufhält. Dieser befindet sich auf der Flucht bzw. versteckt sich nun vor der Polizei.
In 5 Wochen bekomme ich unser Baby, ab der Geburt kann er sich bei der ABH melden ohne Risiko der Ausweisung.
Was wird die Polizei bis dahin unternehmen und was meint ihr, wie dringlich, sprich mit welcher Priorität sie den Fall behandeln werden?
Danke
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 17.07.2008 um 16:48:28
 
Aaliyah-Thabea schrieb am 17.07.2008 um 16:38:43:
In 5 Wochen bekomme ich unser Baby, ab der Geburt kann er sich bei der ABH melden ohne Risiko der Ausweisung.


Da bist Du also ganz sicher, ja ...  Schockiert/Erstaunt ? (Wobei Du mit Ausweisung höchstwahrscheinlich erstmal Abschiebung meinst)

Aaliyah-Thabea schrieb am 17.07.2008 um 16:38:43:
Was wird die Polizei bis dahin unternehmen und was meint ihr, wie dringlich, sprich mit welcher Priorität sie den Fall behandeln werden?


Meinst Du, hier befindet sich jemand, der  Wahrsagerin kann?

Ich finde allerdings, das Du mit der Sache reichlich lax umgehst - immerhin handelt es sich bei dem, was Dein Verlobter gerade und schon länger anstellt um eine Straftat (die einzige???).

Insofern darfst Du hier keine Tipps erwarten. - Es gibt nur einen Rat: Outing!!! - Wenn die Vaterschaft Deines Verlobten feststeht, er gültige Papiere hat, auf deren Grundlage ein Eintrag in die Geburtsurkunde erfolgen kann, die gemeinsame Personensorge beabsichtigt ist und keine weiteren Straftaten vorliegen, sollten die Chancen für einen Aufenthalt in der Folge jedenfalls nicht schlechter stehen, als wenn er sein strafbares Handeln jetzt weiter manifestiert.

Mehr werde ich zu der Angelegenheit hier nicht posten.

=schweitzer=


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Antwort #2 - 17.07.2008 um 16:49:10
 
Aaliyah-Thabea schrieb am 17.07.2008 um 16:38:43:
ab der Geburt kann er sich bei der ABH melden ohne Risiko der Ausweisung


Bist Du Dir da Sicher??

Ein wenig mehr Hintergrundinfos zum Sachverhalt wären schon sinnvoll oder nützlich wenn du eine Antwort haben willst.

Vielleicht wurde man ja schon früher aktiv und muss dies nur noc h umsetzen......

Illegal ist sehr allgemein,
als Tourist den visafreien aufenthalt oder das visa überzogen?
AE abgelaufen?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 17.07.2008 um 17:16:04
 
Tipps/Beihilfe zu illegelem Aufenthalt bekommst
du hier sicher nicht mehr.

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barbarez
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 19.02.2011 um 23:13:41
 
Aaliyah-Thabea schrieb am 17.07.2008 um 16:38:43:
Seit gestern ist der Polizei bekannt, das mein Verlobter sich illegal in D aufhält. Dieser befindet sich auf der Flucht bzw. versteckt sich nun vor der Polizei.
In 5 Wochen bekomme ich unser Baby, ab der Geburt kann er sich bei der ABH melden ohne Risiko der Ausweisung.
Was wird die Polizei bis dahin unternehmen und was meint ihr, wie dringlich, sprich mit welcher Priorität sie den Fall behandeln werden?
Danke
  am beste ge zum rechtz anwalt fahanwalt  für auslenda rechte  pas auf auf geld weil di anwalte nemen geld und arbeiten zuzamen mitt auslenda beherde  bei meine kolege waa anders er hat keine papire und fra hat vizaa und von in kind gekrigt und er erkant al fataa  one problemm gleich auf ein jachr viza bekomen ud kleine geld strafe wegen ilegal in deutschland   bei dia siet gut auss keine angst und gutee anwalt fragennn  l.g
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Tippi
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 19.02.2011 um 23:28:57
 
warum der Fred offen war - keine Ahnung.

Er ist seit 2 1/2 Jahren erledigt.

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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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