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A1 (Gelesen: 9.155 mal)
RICH
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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18.05.2008 um 19:53:50
 
hallo  info4aliens gemeinde.

ich hab da mal ein paar fragen.hoff ihr könnt mir helfen.
wir stehen am anfang unserer entscheidung zu heiraten (meine liebe und ich)
meine liebste ist thailändische staatsbürgerin.
wir wollen eigentlich in de heiraten.nun habe ich aber hier bei i4a aber etwas von diesem A1 des Gi gelessen.da wo mein mädel herkommt gibt es aber leider kein GI.was kann ich tun? gibt es möglichkeiten auch ohne A1 ein heiratsvisa zu erhalten?bin für jeden tip dankbar.


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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.05.2008 um 20:05:37
 
Sawadsee Khap!

Wo deine Freundin deutsch lernt, bleibt ihr überlassen. Sie muss nur die A 1 Prüfung beim GI machen. Auch in den größeren Städten des Isaan dürften mittlerweile Deutschkurse angeboten werden.

RICH schrieb am 18.05.2008 um 19:53:50:
gibt es möglichkeiten auch ohne A1 ein heiratsvisa zu erhalten?

Nach dem jetztigen Kenntnissstand gibt es keine Möglichkeit.

Wenn du mir ihr fleissig übst, dann wird es auch klappen.
Vor allem sollte sie die Gross- und Kleinschreibung beherrschen. Zwinkernd

laa-kòon
trixie
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FelizContigo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.05.2008 um 00:34:19
 
Normalerweise ist die bestandene A1-Prüfung Pflicht für die Einreise zwecks FZF. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, zumindest lohnt es sich einmal die Bestimmungen genauer zu lesen. Zum Beispiel wer der glückliche Besitzer eines Universitätsdiploms ist, muss in der Regel keine A1-Prüfung nachweisen (wird aber in verschiedenen Ländern unterschiedlich gehandhabt). Eine wichtige Informationsquelle ist die Broschüre "Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug aus dem Ausland" des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge:

http://www.bamf.de/cln_011/nn_441592/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Publikati...

Falls bei euch aber keine Ausnahme zutrifft, muss deine Verlobte in der Tat Deutsch lernen. Das geht natürlich am besten in Deutschland, nur: wenn ihr erst einmal den Heiratsprozess eingeleitet und die deutsche Botschaft davon informiert habt, wird deine Verlobte nicht mehr (ohne Schwierigkeiten) ein Touristenvisum nach Deutschland bekommen.

Zieht vielleicht folgende Möglichkeit in Betracht, die meines Wissens legal ist und die Sache sehr vereinfachen kann: Bevor ihr den Heiratsprozess einleitet, kommt deine Verlobte mit einem Touristen- oder Besuchervisum für 3 Monate nach Deutschland. In dieser ganzen Zeit nimmt sie in Deutschland einen sehr intensiven Sprachkurs, vielleicht in Kleingruppen oder als Einzelunterricht, und auch in eurer Freizeit sprecht ihr soviel Deutsch wie möglich. Am Ende der 3 Monate ist sie einigermaßen fit für den A1-Test, vielleicht kann sie ihn sogar gleich in Deutschland (bei einem GI) ablegen. Nach Ablauf der 3 Monate muss sie erstmal wieder zurück reisen, aber ihr seid ein sehr gutes Stück weiter mit dem A1-Test. Von ihrem Heimatland aus kann sie das Visum für Heirat bzw. FZF beantragen sobald sie den A1-Test bei einem Goethe-Institut abgelegt hat. Soweit ich weiss spielt es keine Rolle in welchem Land der Test bestanden wird, er soll nur eben bei einem GI abgelegt werden. Dies vorgeschlagene Verfahren ist natürlich nicht gerade billig, aber ich denke dass es das Deutschlernen und damit euer Zusammenkommen doch ganz erheblich vereinfachen und beschleunigen kann. Ihr könnt euch viel Stress ersparen wenn sie die Sprache in Deutschland lernen kann und sie nicht in einem Land lernen muss, wo wenig Deutsch gesprochen wird.
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"Grenzen? Ich habe niemals eine Grenze gesehen. Aber ich hörte, dass sie im Geist vieler Menschen existieren." (Thor Heyerdahl)
 
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 19.05.2008 um 06:43:58
 
trixie schrieb am 18.05.2008 um 20:05:37:
Sawadsee Khap!
Vor allem sollte sie die Gross- und Kleinschreibung beherrschen. Zwinkernd

laa-kòon
trixie


obwohl flapsig gemeint: eine interessanter Punkt.

Bei A1 muss mit Sicherheit nicht grammatikalisch korrekt geschrieben werden.

Zitat:
Ich kann eine kurze, einfache Postkarte schreiben, z.B. Feriengrüße. Ich kann auf Formularen, z.B. in Hotels, Namen, Adresse, Nationalität usw. eintragen.


Auch bei allen anderen Stufen des Referenzrahmens wird nie die grammatikalische Korrektheit gefordert. Ist wohl der Tatsache Tribut gezollt, dass auch Abiturienten heutzutage nicht mehr korrekt schreiben müssen.

http://www.fremdsprachen.eu.com/Sprachrahmen.htm

hge


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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 19.05.2008 um 07:05:56
 
hge2001 schrieb am 19.05.2008 um 06:43:58:
Bei A1 muss mit Sicherheit nicht grammatikalisch korrekt geschrieben werden.  


Diese Aussage kann ich dem Referenzrahmen nicht entnehmen.

hge2001 schrieb am 19.05.2008 um 06:43:58:
Auch bei allen anderen Stufen des Referenzrahmens wird nie die grammatikalische Korrektheit gefordert.

Wenn, dann meinst du sicherlich die Rechtschreibung und nicht die Grammatik. Zwinkernd
Wenn etwas falsch oder nicht korrekt ist, gibt es eben Punktabzug.

trixie
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SigSag
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Antwort #5 - 19.05.2008 um 07:14:27
 
Hi!

Ihr könnt mal hier im Anhang schauen. Dort sind Prüfung respektive Prüfungsordnung des GI zu finden - und deren Bewertungsmethode.

SigSag

Leider ist der Modellsatz zu gross. Konnte ihn nicht anhängen. Vielleicht kann einer der Mods dabei helfen. Datei ist 760 KB gross.
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Prfungsordner.pdf (112 KB | 1427 )

"Zur-Habe-Name" ist keine persönliche Aushändigung im Sinne dieses Eigentumsvorbehalts.
 
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hge2001
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Antwort #6 - 19.05.2008 um 07:24:05
 
trixie schrieb am 19.05.2008 um 07:05:56:


Wenn, dann meinst du sicherlich die Rechtschreibung und nicht die Grammatik. Zwinkernd


trixie


.... upps.. ja das meinte ich!

hge
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Mick
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Antwort #7 - 19.05.2008 um 07:28:40
 
Hoi,

in der Ausgangsfrage ging es nicht um den Inhalt
der Sprachprüfung, sondern darum, ob ein Ehe-
schließungsvisum ohne A1 möglich ist.

Back to Topic!
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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hge2001
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Antwort #8 - 19.05.2008 um 07:34:49
 
RICH schrieb am 18.05.2008 um 19:53:50:
bin für jeden tip dankbar.




Schau doch mal in ein Thailand-Forum. Die können Dir sicherlich konkrete Tipps geben, wie, wann und wo dies mit dem A1-Kurs in Thailand hinzukriegen ist.

z.B. hier:

http://www.nittaya.de/

hge

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jellybelly
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Antwort #9 - 08.06.2008 um 21:59:50
 
Ein Heiratsvisum ohne Nachweis  der rudimatären Deutsch Kenntnisse vglb. dem A1 Niveau ist nicht möglich.

A1 bedeutet : das Beherrschen von ca 800 Vokabeln und die Fähigkeit hieraus einfache Sätze bilden zu können. semantisch-grammatikalische Akrobatenübungen fallen nicht darunter.

In Gegenden , die nicht über ein nahe gelegenes Goethe Institut verfügen, wird dieser Nachweis durch  ein einfaches Interview in der deutschen Vertretung substituiert.

Egal ob die A1 Kenntnisse per substituierendem Interview oder Prüfung durch eine Filiale des Goethe  Instituts nachgewiesen werden, spielt es keine Rolle, wo und wie die Kenntnisse erworben wurden.


jellybelly, aus Erfahrung sprechend.
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hge2001
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Antwort #10 - 09.06.2008 um 09:06:39
 
Zitat:
In Gegenden , die nicht über ein nahe gelegenes Goethe Institut verfügen, wird dieser Nachweis durch  ein einfaches Interview in der deutschen Vertretung substituiert.


Dies wird aber konkret so ausgelegt, dass in Ländern, in denen ein GI vohanden ist, immer ein A1 verlangt wird, selbst wenn in einem solchen Land der Antragsteller tausende kilometer vom nächsten GI entfernt wohnt.

Und dies ist die konkrete Situation des TS.

hge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 09.06.2008 um 09:49:20
 
hge2001 schrieb am 09.06.2008 um 09:06:39:
Dies wird aber konkret so ausgelegt, dass in Ländern, in denen ein GI vohanden ist, immer ein A1 verlangt wird, selbst wenn in einem solchen Land der Antragsteller tausende kilometer vom nächsten GI entfernt wohnt.

Und dies ist die konkrete Situation des TS.

hge


meine (unsere) Situation, in China :

Wohnort . Guangzhou, Goethe Institut gibts in Beijing, ,mehrer tausend Kilometer entfernt, auch gibt es eins in Honkong, ca 150 km entfernt.

Die A1 korrelierenden Sprachkenntnisse wurden ( vor 2 Monaten) per 5 Minuten Interview im Konsulat Guangzhou attestiert.

soviel zum Thema.


jellybelly, der das lediglich für China behaupten kann, dies jedoch mit 100%iger Sicherheit.
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Antwort #12 - 09.06.2008 um 13:23:42
 
Zitat:
.

Die A1 korrelierenden Sprachkenntnisse wurden ( vor 2 Monaten) per 5 Minuten Interview im Konsulat Guangzhou attestiert.

.


Ausnahmen werden wie immer die Regel bestätigen. Im Land der  Frau des TS ist dies nicht so.

Das Konsulat in Guangzhou  wird höchstens "einfache Sprachkenntnisse" bestätigen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie A1 Kenntnisse attestieren und dazu nur 5 Minuten brauchen, wozu in anderen Ländern 2 Prüfungstage beim GI angesetzt sind.

hge

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« Zuletzt geändert: 09.06.2008 um 13:35:21 von hge2001 »  
 
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Antwort #13 - 09.06.2008 um 13:38:28
 
hge2001 schrieb am 09.06.2008 um 13:23:42:
...............wozu in anderen Ländern 2 Prüfungstage beim GI angesetzt sind.



Hallo hge,
wo braucht man denn für eine 65-minütige schriftliche Prüfung plus 15 Minuten mündliche Prüfung ganze 2 Tage?

Gruss,
Tirak

.......der das ganze Theater mit dem GI Bangkok Gott sei Dank lange hinter sich hat Smiley))
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SigSag
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Antwort #14 - 09.06.2008 um 13:47:57
 
tirak schrieb am 09.06.2008 um 13:38:28:
wo braucht man denn für eine 65-minütige schriftliche Prüfung plus 15 Minuten mündliche Prüfung ganze 2 Tage? 


Einige GI machen die mündliche Prüfung nur bei bestandener Schriftlichen. Und deswegen sind diese auf zwei Tage verteilt.

SigSag
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