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Frage zu StaG §9 & Altersvorsorge (Gelesen: 1.393 mal)
Intel
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Clovertown


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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03.05.2008 um 02:15:04
 
Guten Tag liebe Forenmitglieder,

ich würde gerne was für meinen Verwandten fragen nach § 9 StAG (Altersvorsorge):

- Wenn er es nicht geschafft hatte, den 60 monatigen Rentenbeitrag zu bezahlen, zählt es dann, wenn seine Frau diese bewältigt hat?

Mfg  Intel
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Ralf
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Moin Moin ;)


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Oldenburg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 03.05.2008 um 12:16:58
 
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Mikael321
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Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 03.05.2008 um 12:40:57
 
Intel schrieb am 03.05.2008 um 02:15:04:
Wenn er es nicht geschafft hatte, den 60 monatigen Rentenbeitrag zu bezahlen, zählt es dann, wenn seine Frau diese bewältigt hat?
Bei Einbürgerung nach § 9 können die 60 Monate auch vom Deutschen Ehepartner nachgewiesen werden. Und in einigen Bundesländern, werden bei § 9 Einbürgerungen auch keine 60 Monate verlangt, weil Theoretisch die Einbürgerung schon nach 2 Jahren Ehe erfolgen kann. (Bei drei Jahren legalen Aufenthalt) Deshalb gilt zb. in NRW 24 Monate. (ist ja auch irgendwie logisch, wie soll auch jemand nach 3 Jahren in Deutschland, bereits 5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben )

Michael
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Intel
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Clovertown


Beiträge: 16
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 03.05.2008 um 14:36:38
 
Ich bedanke mich für Ihre Informationen.


Mfg  Intel
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