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Heirat während des laufenden Verfahrens (Gelesen: 1.586 mal)
braucheinfo
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deutsch türkin


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat während des laufenden Verfahrens
11.04.2008 um 17:21:26
 
Hallo,
bin neu in diesem forum, eine frage beschäftigt mich kannst du mir jemand helfen.
- bin türkin 27 jahre alt ledig in deutschland zu welt gekommen und zu zur schule habe eine ausbildung und einen festen job
- habe antrag auf einbürgerung gestellt ca. vor einer woche bin guter hoffnung das ich eine positive antwort erhalten werden
der nächste schritt wäre ja anschließend mich ausbürgern zu lassen.
Was ist aber wenn ich wärent des einbürgerungs verfahren einen mann mit türkischer staatsbürgerschaft in der türkei heirate.
Was für auswirkungen hat die eheschließung auf die Einbürgerung. Wenn ich also aus der türkei den bescheid bekomme das sie mich ausbürgern und anschließend mit dem ausbürgerungs bescheid zum amt in deutschland gehe werden die aktuellen umstände ja geprüft. Was für auswirkungen kann meine ehe schließung mit einem türken auf meine einbürgerung haben.

ich hoffe das ich alle wichtigen sachen erwändt habe, würde mich echt freuen wenn  mir jemand etwas zu diesem thema sagen könnte

schöne grüße
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 11.04.2008 um 17:48:01
 
braucheinfo schrieb am 11.04.2008 um 17:21:26:
Was für auswirkungen hat die eheschließung auf die Einbürgerung.

Eigentlich keine, sofern du dann weiterhin in Deutsch-
land lebst und der Lebensunterhalt dann auch für den
Ehemann gesichert ist.
Ansonsten allenfalls dadurch, dass sich der Name ändert
und die Behörde daher wohl eine neue Zusicherung
ausstellt.

braucheinfo schrieb am 11.04.2008 um 17:21:26:
und anschließend mit dem ausbürgerungs bescheid zum amt in deutschland gehe werden die aktuellen umstände ja geprüft.

Das werden sie, sicherlich. Die Heirat solltest du
trotzdem unverzüglich der EBH anzeigen und nicht
warten, bis die Entlassung vorliegt. Erstens bist du
sowieso verpflichtet, Änderungen der persönlichen
Verhältnisse unaufgefordert und unverzüglich an-
zuzeigen, eine zu späte Meldung würde auch nur zu
unnötigen Verzögerungen führen.
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braucheinfo
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Antwort #2 - 11.04.2008 um 19:07:26
 
vielen dank, nein ich werde weiterhin in deutschland leben mit meinem zukünftigien.
Mir ist ein stein vom herzen gefallen. noch mal danke das du mir so schnell geantwortet hast!!
meine schwester und mein bruder  haben seit jahren schon die deutsche staatsbürgerschaft, deswegen habe ich bei meinem einbürgerungsantrag auch deren einbürgerungsurkunde mit eingereicht mit der hoffnung das die prozedur ein wenig schneller abläuft. weis aber nicht ob das was bringt.
Die sachbearbeiten von der gemeine sagte das sie den antrag an die ausländerbehörde schicken wird. wie lange dauert den die bearbeitung im durchschnitt habe immer solide gelebt und bin nie negativ aufgefallen  Smiley muss ich mich auf 3 monate bearbeitungszeit einstellen.
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Ralf
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Antwort #3 - 11.04.2008 um 19:58:24
 
braucheinfo schrieb am 11.04.2008 um 19:07:26:
weis aber nicht ob das was bringt.

Nein, das hat sicherlich keinerlei Einfluss auf das
Verfahren.

braucheinfo schrieb am 11.04.2008 um 19:07:26:
muss ich mich auf 3 monate bearbeitungszeit einstellen.

Mindestens. Zuzüglich der Dauer des Entlassungs-
verfahrens.

Siehe auch hier:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/verfahrensdauer.htm
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braucheinfo
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Antwort #4 - 11.04.2008 um 21:06:31
 
weinend och mennooooo, na gut dan muss ich mich halt gedulden.

ganz ährlich finde dass ganz toll wie du hier rat brauchenden menschen hilfst echt klasse  Hut
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