braucheinfo schrieb am 11.04.2008 um 17:21:26:Was für auswirkungen hat die eheschließung auf die Einbürgerung.
Eigentlich keine, sofern du dann weiterhin in Deutsch-
land lebst und der Lebensunterhalt dann auch für den
Ehemann gesichert ist.
Ansonsten allenfalls dadurch, dass sich der Name ändert
und die Behörde daher wohl eine neue Zusicherung
ausstellt.
braucheinfo schrieb am 11.04.2008 um 17:21:26:und anschließend mit dem ausbürgerungs bescheid zum amt in deutschland gehe werden die aktuellen umstände ja geprüft.
Das werden sie, sicherlich. Die Heirat solltest du
trotzdem unverzüglich der
EBH anzeigen und nicht
warten, bis die Entlassung vorliegt. Erstens bist du
sowieso verpflichtet, Änderungen der persönlichen
Verhältnisse unaufgefordert und unverzüglich an-
zuzeigen, eine zu späte Meldung würde auch nur zu
unnötigen Verzögerungen führen.