Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
60 Monate Rentenversicherungsbeiträge für Studenten? (Gelesen: 1.689 mal)
WOLFGANG7
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge für Studenten?
29.03.2008 um 14:29:49
 
HALLO, Smiley

1. wie zählt man die "60 Monate Pflichtbeiträge für Rentenversicherung" ?

Ich bin ein Student, ich habe keinen regelmäßigen Gehalt, wenn ich z.B. für einen Monaten 15 euro RV und für einen anderen Monat 70 euro RV zahle, zählt man dies als zwei Monaten Pflichtbeiträge?

2. Ich habe einen befristeten arbeitsvertag als Studentische Hilfskraft für drei Monaten an der Uni  und wird immer verlängert für drei Monaten seit mehr als ein Jahr, benötige ich unbedingt einen unbefristeten Vertag?

Ich bedanke mich im Vorraus
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge für Studenten?
Antwort #1 - 29.03.2008 um 15:29:45
 
WOLFGANG7 schrieb am 29.03.2008 um 14:29:49:
wenn ich z.B. für einen Monaten 15 euro RV und für einen anderen Monat 70 euro RV zahle, zählt man dies als zwei Monaten Pflichtbeiträge?  

Genauso ist es. Es ist nicht die Höhe der RV Beiträge ausschlaggebend, sondern die Anzahl der geleisteten Monatsbeiträge, weil man nur aus der Anzahl der Beiträge einen Rentenanspruch erwerben kann.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
wolbe
Experte
****
Offline


Ein freundliches Wort
ist der Schlüssel zum
Glück


Beiträge: 305
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge für Studenten?
Antwort #2 - 30.03.2008 um 15:36:57
 
WOLFGANG7 schrieb am 29.03.2008 um 14:29:49:
Ich bin ein Student

Hallo Wolfgang,

das ist unter anderem davon Abhängig, nach welcher Rechtsgrundlage deine Einbürgerung erfolgen kann und ob ausschließlich durch dieses Einkommen der Lebensunterhalt deiner Familie gesichert ist.
Wenn du schreibst, dass du Student bis, hast du wahrscheinlich eine AE nach § 16 StAG. Mit dieser AE ist aber keine Einbürgerung möglich.
Wenn dem so ist, spielt die Frage nach einem unbefriseteten Arbeitsvertrag derzeit ja noch keine Rolle.

Gruß Wolfgang
Zum Seitenanfang
  

Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und sollen zur allgemeinen Erheiterung beitragen.
 
IP gespeichert
 
WOLFGANG7
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge für Studenten?
Antwort #3 - 01.04.2008 um 13:07:42
 
wolbe schrieb am 30.03.2008 um 15:36:57:

Hallo Wolfgang,

das ist unter anderem davon Abhängig, nach welcher Rechtsgrundlage deine Einbürgerung erfolgen kann und ob ausschließlich durch dieses Einkommen der Lebensunterhalt deiner Familie gesichert ist.
Wenn du schreibst, dass du Student bis, hast du wahrscheinlich eine AE nach § 16 StAG. Mit dieser AE ist aber keine Einbürgerung möglich.
Wenn dem so ist, spielt die Frage nach einem unbefriseteten Arbeitsvertrag derzeit ja noch keine Rolle.

Gruß Wolfgang


Danke!
Meine Einbürgerung wird nach § 9 erfolgen, da meine Frau Deutsche ist.
Unser Einkommen ist gegen 1400 Euro Netto für uns zusammen!
Meine Frau hat schon ca. 42 Moate RV bezahlt, ich schon ca 20 Monate RV, plus ich eine Lebensversicherung auf Rentenbasis seit zwei Monate habe. Wir bleiben unter 60 Monate, passt es mit unseren RV-Monaten oder muss ich bis 60 Monate warten?

LG



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge für Studenten?
Antwort #4 - 01.04.2008 um 13:44:39
 
WOLFGANG7 schrieb am 01.04.2008 um 13:07:42:
Meine Einbürgerung wird nach § 9 erfolgen, da meine Frau Deutsche ist.
Da ein Einbürgerung nach §9 schon nach 2 Jahren Ehe mit einem Deutschen möglich ist (und 3 Jahren legalen Aufenhalt), können kein 60 Monate gefordert werden. (Wie soll das gehen ) Wie lange gefordert wird, ist IMHO aber vom Bundesland abhängig. So weit ich weiß, sind das in NRW 24 Monate. Bei Eheleuten, kann dies auch vom Ehepartner erbracht werden. Die Zeiten deiner Frau müssten IMHO also ausreichend sein.


Michael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema