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heirat im ausland/registrierung in d-land? (Gelesen: 2.335 mal)
hiti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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17.12.2007 um 14:02:25
 
hallo,
ich denke darüber nach, meinen tunesischen freund in tunesien zu heiraten. meine familie, bzw. mein vater ist sehr dagegen. er möchte mir und sich selbst auch nicht die möglichkeit geben, meinen freund einzuladen und ihn mal kennenzulernen, nur auf der basis eines touristenvisums. eine heirat in d-land kommt für ihn auch nicht in frage.
mein anliegen ist jetzt: wenn ich in tunesien heirate, muss ich die Ehe in deutschland anerkennen o. registrieren lassen? habe ich dazu die pflicht?
wir heiraten nicht dort, um ihn später mit familienzusammenführung herzuholen. wir wollen einfach wegen der ganzen schwierigkeiten, die wir mit meiner familie haben, das gefühl haben, wirklich zusammenzugehören.ich werde nach meinem abschluss wahrscheinlich zu ihm rübergehen nach tunesien.
*dankbar für eure hilfe*hiti
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maki
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Antwort #1 - 17.12.2007 um 14:07:49
 
hiti schrieb am 17.12.2007 um 14:02:25:
mein anliegen ist jetzt: wenn ich in tunesien heirate, muss ich die Ehe in deutschland anerkennen o. registrieren lassen? habe ich dazu die pflicht? 

Nein, musst du nicht.

Off Topic:
hiti schrieb am 17.12.2007 um 14:02:25:
wir heiraten nicht dort, um ihn später mit familienzusammenführung herzuholen. wir wollen einfach wegen der ganzen schwierigkeiten, die wir mit meiner familie haben, das gefühl haben, wirklich zusammenzugehören.ich werde nach meinem abschluss wahrscheinlich zu ihm rübergehen nach tunesien. 

Vielleicht solltest du nach einer anderen Möglichkeit suchen, um "das Gefühl zu haben, wirklich zusammenzugehören".
Heiraten ist nicht einfach etwas zu unterschreiben und gut ist, da kommt einiges auf dich zu, besonders wenn du es dir mal anders überlegen solltest.
Falls du ihn nach deinem Abschluss wirklich noch heiraten willst, kannst du das ja immer noch machen, alles kein Grund sich unglücklich zu machen.
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hiti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #2 - 17.12.2007 um 22:27:23
 
ja da hast du schon auch recht.ich erwäge im moment einfach alle möglichkeiten.
bist du dir eigentlich sicher, dass man es nicht angeben muss?ich hatte nochmal im net gesucht und unter personenstandsrecht geguckt. da steht nun wieder, man ist verpflichtet, es beim standesamt anzugeben, da man sonst eine ordnungswidrigkeit begeht. Schockiert/Erstaunt
lese gerne noch andere meinungen. danke
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Wassermann
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Antwort #3 - 18.12.2007 um 07:28:45
 
Ich denke schon, dass eine im Ausland geschlossene Ehe anzugeben ist, so etwa auch beim Finanzamt wegen der entsprechenden Steuerklasse und Veranlagung. Die Frage ist ja, ob eine Registrierung der Ehe den Kohl noch fett macht, wenn die Familie doch sowieso dagegen ist. Sie können doch an der Tatsache selbst eh nichts mehr ändern!
Auch mein Rat: über diese Entscheidung noch mal ´ne Nacht schlafen, Deine Eltern brauchen vielleicht auch ein wenig Zeit, um sich an diesen Gedanken zu gewöhnen. Ging bei meinen auch nicht von heute auf morgen, obwohl ich zum Zeitpunkt der Eheschließung schon um einiges älter war als Du!
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Kalebodur
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Antwort #4 - 18.12.2007 um 19:43:25
 
Wassermann schrieb am 18.12.2007 um 07:28:45:
Ich denke schon, dass eine im Ausland geschlossene Ehe anzugeben ist, so etwa auch beim Finanzamt wegen der entsprechenden Steuerklasse und Veranlagung.

Grundlage für den Wechsel der Steuerklasse ist doch der Wohnort des Ehepartners. Wenn der im Ausland lebt, wird das Finanzamt wohl die Veränderung nicht vornehmen?
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Antwort #5 - 18.12.2007 um 20:54:27
 
Wassermann schrieb am 18.12.2007 um 07:28:45:
Ich denke schon, dass eine im Ausland geschlossene Ehe anzugeben ist, so etwa auch beim Finanzamt wegen der entsprechenden Steuerklasse und Veranlagung.


1. Wenn kein Wohnsitz und kein Arbeitseinkommen mehr in Deutschland existiert, besteht hier keine Steuerpflicht.
2. Sollten beide doch in Deutschland wohnen und arbeiten, dann werden die entsprechenden Lohnsteuerklassen vom Einwohnermeldeamt, das auch für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten zuständig ist, vergeben.
3. Erzielen beide Ehegatten oder auch nur einer von ihnen in Deutschland Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, werden sie im Rahmen ihrer Einkommensteuerpflicht mit ihrem Familienstand erfaßt.

Die Angabe einer geschlossenen Ehe - im Inland oder Ausland - muß dem Finanzamt nicht extra gemeldet werden.

trixie
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Wassermann
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Antwort #6 - 23.12.2007 um 17:23:40
 
Oh doch, auf dem Deckblatt wird nach dem Familienstand und "seit wann" gefragt!
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jetflyer
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Antwort #7 - 23.12.2007 um 18:05:24
 
Wenn Du verheiratet bist und der Ehegatte (noch??) im Ausland lebt, kann der in D. lebende Ehegatte Unterhaltsleistungen steuerlich geltend machen. Ist zwar "weniger" als das übliche Steuersplitting für beide im (Steuer-) Inland lebenden Ehepartner, aber "immerhin"...

Es gibt da sogar Tabellen des Finanzamts, in dem ein Lebenshaltungsindex berechnet wird je nach Land, um "übliche" ( und Höchst-)Unterhaltsleistungen einschätzen zu können.

Das ganze wird in letzter Zeit sogar rel. "oft" angewendet, da inzwischen bei einer FZF dank der Forderung nach einem Sprachzertifikat häufiger der Nachzug auf sich warten läßt..

Grüße
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trixie
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Antwort #8 - 23.12.2007 um 18:40:15
 
Wassermann schrieb am 23.12.2007 um 17:23:40:
Oh doch, auf dem Deckblatt wird nach dem Familienstand und "seit wann" gefragt!  

Das ist ja etwas ganz anderes! Dann bist du ja gerade dabei, entweder die ESt-Erklärung abzugeben oder den LSt-Jahresausgleich zu erstellen. Zur korrekten Steuerberechnung ist natürlich der Familienstand wichtig.
Wenn du aber mit dem Finanzamt nicht in Kontakt trittst oder treten mußt, brauchst du den Familienstand nicht extra angeben.

trixie
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