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Visum (Inder) zum Heiraten in Deutschland (Gelesen: 1.143 mal)
AnneHH70
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Beiträge: 11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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17.12.2007 um 10:49:06
 
Wir haben uns jetzt auf den Weg begeben, um in Deutschland heiraten zu können und boxen uns durch den Behördenweg. (ich Deutsche, er Inder)

Er braucht sowieso ein spezielles Visum, um hier zu heiraten und soweit ich informiert bin, kann er das auch beantragen, so lange der Behördenweg noch läuft ... es wird wohl für 3 Monate ausgestellt und auch ohne größere Probleme um weitere 3 Monate verlängert ...

Beim Antrag für das Visum werden komischerweise viele Sachen/Papiere abgefragt, die dann dort in der Botschaft aber schon vorliegen müssten - aufgrund des Antrages zur Eheschließung hier ... vom Standesamt. Das ist etwas sehr verwirrend und wäre doch sinnvoll, wenn man das verbinden könnte?

Hat jemand Erfahrung, zu welchem Zeitpunkt (des Prozederes) es am günstigsten ist, das Visum zu beantragen. Ist mit Schwierigkeiten zu rechnen? Wird es relativ einfach verlängert? Kann man den Visumsantrag und das laufende Prozedere in Sachen Papiere verbinden?
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benam5534
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Beiträge: 53

Bergisch Gladbach, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bergisch Gladbach
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 17.12.2007 um 12:35:22
 
am einfachsten wäre wenn man alle papiere an das standesamt übermittelt hat und von dem standesbeamte so eine bescheinigung bekommt dass alles bei ihm vorliegt! ich glaub das wäre der einfachste weg!

Natürlich wäre es am besten wenn man die 3 monate frist erst gar nicht überschreitet! warum auch?
wenn sollte man mit den fragen seiten der ausländerbehörde rechnen

gruß
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sarina
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Beiträge: 43
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 17.12.2007 um 23:27:22
 
Also bei uns war das so: ( Mein Freund ist allerdings aus Marokko)
1. Er ist mit seinen Papieren zur Botschaft
2. Die Botschaft hat ein Dossier ( Mappe mit seinen Papieren) gemacht und via Eilpost zu mir geschickt.
3. Ich bin damit aufs Standesamt.
4. Die haben mich einige Dinge zu mir gefragt und seine und meine Angaben zum Oberlandesgericht geschickt.( musste 70 eu zahlen)
5. nach 3 wochen kam der Bescheid vom OLG dass allles ok sei und wir heiraten können in Dtl.
6. Ich habe 30 Eu überwiesen und dafür ein Papier bekommen, dass alles ok sei und zu meinem Schatz geschickt.
7. Er fügt dass nun seinen Papieren bei und kann ...( nach Sprachtest für Marokko) endlich Visumsantrag stellen.

Vielleicht ist das für Indien ähnlich...ich glaube das OLG muss immer okay geben.
LG
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sarina  
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