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nach der heirat in dänemark (Gelesen: 10.153 mal)
sommer
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14.12.2007 um 22:50:46
 
hallo

ja ich fange mal an meine situation zu erklären

also:

ich bin deutscher und werde am 25.01.2008 meine freundin (mexikanerin) in Dänemark heiraten. meine freundin ist jetzt hier in deutschland mit einem turistenvisum und hat dieses visum bis zum 9.02.2008. est ist meine frage.

a) nach der hochzeit wie läuft die ganze prozedur mit der ausländerbehörde ab und
b) bekommt sie ein neues visum ausgestellt und wenn ja was passiert wenn die bearbeitung des visums länger dauert als hier turisten visum?

c) kann es passieren das sie sie nach hause schicken?

ich danke für euro antworten brauche dringend hilfe

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Antwort #1 - 14.12.2007 um 23:16:16
 
Hallo Sommer,

mir scheint, du hast die Forumssuche noch nicht entdeckt, denn sonst hättest du wesentlich gezieltere Fragen gestellt, bzw. wüsstest bereits, dass es nicht sooo einfach ist...

Zu a) schau mal in die FAQs

zu b) und auch gleich c) Ihr müsst ein Visum zur FZF beantragen, und sie muss hierfür ein Deutsch A1 Zertifikat vorlegen. Mehr Infos erhältst du, wenn du mit den entsprechenden Stichwörtern die Forumssuche benutzt. Kann also sehr wahrscheinlich sein, dass die Bearbeitung wesentlich länger dauert und sie somit für eine Zeit zurück muss.

Warum ist Heiraten in Dänemark eigentlich noch so populär? Ihr hättet mit Sicherheit auch ohne weiteres in D heiraten können, oder alternativ in Mexiko, da ist es noch einfacher, und man kann noch schöne Flitterwochen dranhängen...

Saludos
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Daddy
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Antwort #2 - 14.12.2007 um 23:16:17
 
sommer schrieb am 14.12.2007 um 22:50:46:
meine freundin (mexikanerin) in Dänemark heiraten. meine freundin ist jetzt hier in deutschland mit einem turistenvisum und hat dieses visum bis zum 9.02.2008

Auch wenn das hier nicht meine Baustelle ist ... Mexikanerin mit Touristenvisum? Mexikaner sind für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten von der Visumspflicht befreit...
Kannst du das näher erklären?

Daddy
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Antwort #3 - 14.12.2007 um 23:24:52
 
@daddy: du bist ein sehr genauer Leser... *komplimentmach*
Vielleicht hat Sommer das nur unglücklich formuliert, und meinte damit, dass sie sich die drei Monate als Touristin (selbstverständlich ohne dafür extra ein Visum zu brauchen) in D aufhält... Am Sachverhalt ändert es aber erstmal nix...

Ich sehe das in unserem Mexiko-Forum häufig, dass die Leute es in puncto Ehehschliessung so wie Sommer händeln, und ich frage mich echt warum...

LG
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Antwort #4 - 15.12.2007 um 00:15:37
 
Nachtrag: das Visum zur Familienzusammenführung muss übrigens von deiner (zukünftigen) Frau nach der Heirat bei der deutschen Botschaft in Mexiko beantragt werden, und die Bearbeitung dauert (da Mexiko nicht als "Problemstaat" gilt) "nur" ein paar Wochen...

Gruss
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Antwort #5 - 15.12.2007 um 00:31:08
 
sommer schrieb am 14.12.2007 um 22:50:46:
c) kann es passieren das sie sie nach hause schicken?  


Davon ist auszugehen, weil der Anspruch einer AE bereits vor der Einreise (von Dänemark nach Deutschland) entstanden ist und somit keine AE mehr erteilt werden darf.

Bei einer Heirat in Deutschland bestünde nach § 39 Abs. 3 AufenthV die Möglichkeit eine AE zu erteilen, sofern auch die Sprachkenntnisse ausreichend sind.

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Antwort #6 - 15.12.2007 um 07:32:06
 
hallo erstmal danke für die antworten

ja habt natürlich recht da sie aus mexico kommt ist sie visums frei.

wenn ich das also richtig verstehe muss sie auf jeden fall zurück fleigen??

wo ich mich aber frage was mit dem besonderen schutz der ehe ist? ich meine wir sind nicht schon bevor sie nach deutschland gekommen sind auf die idee gekommen zu heiraten, und dänemark, weil ich erstens ja ne menge papiere weniger brauche als in deutschland und wir die möglichkeit haben machen da ein bischen urlaub zu machen.

das bedeuted also nach der heirat wenn wir in D sind werden sie ihr kein visum erteilen?

dann eine frage das visum auf FZF kann nicht abgelehnt werden oder, und muss sie für das visum deutsch kenntnisse vorweisen?

ah ja da fällt mir noch was ein

wenn wir nach der heirat das visum beantragen und sie den besagten A1 test nicht hat kann sie ihn gleich machen und hat das eventuell auswirkungen ob sie gleich ein visum bekommt ohne auszureisen??

ich danke euch schon mal im vorraus
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Antwort #7 - 15.12.2007 um 09:35:17
 
sommer schrieb am 15.12.2007 um 07:32:06:
das bedeuted also nach der heirat wenn wir in D sind werden sie ihr kein visum keine AE erteilen?  

So sieht die Gesetzeslage im Moment aus.

sommer schrieb am 15.12.2007 um 07:32:06:
dann eine frage das visum auf FZF kann nicht abgelehnt werden


Unter gewissen Umständen könnte das Visum abgelehnt werden (z. B. Scheinehenverdacht, keine Sicherung des LU und man dir die Ehe im Ausland zumuten kann, weil du die Landessprache beherrscht und dort auch schon längere Zeit gewohnt hast)

sommer schrieb am 15.12.2007 um 07:32:06:
muss sie für das visum deutsch kenntnisse vorweisen?  

JA!

sommer schrieb am 15.12.2007 um 07:32:06:
wenn wir nach der heirat das visum beantragen und sie den besagten A1 test nicht hat kann sie ihn gleich machen und hat das eventuell auswirkungen ob sie gleich ein visum bekommt ohne auszureisen??  


Der Sprachnachweis muß bei der Visumsbeantragung vorgelegt werden, da sonst das Visum abgelehnt werden kann.

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Antwort #8 - 15.12.2007 um 12:35:25
 
sommer schrieb am 15.12.2007 um 07:32:06:
ob sie gleich ein visum bekommt ohne auszureisen??


Das Visum (zur FZF) kann sie, wie jedes andere Visum auch, nur bei der deutschen Botschaft/dem Konsulat im Ausland (hier Mexiko) beantragen.
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Antwort #9 - 15.12.2007 um 17:17:48
 
Hallo Sommer,

hast du denn link zur deutschen Botschaft in Mexiko, den ich dir reingestellt habe, bereits angeklickt? Da stehen sooo viele wichtige Infos, die euch sicher weiter helfen werden. Meiner Meinung nach bringt Heiraten in Dänemark eher Nachteile als Vorteile, das siehst du ja jetzt an der Tatsache, dass deine Zukünftige nach der Heirat trotzdem auf jeden Fall erst mal ausreisen muss. Und die Deutschkenntnisse muss sie auch fast sicher nachweisen, es sei denn, sie fällt unter eine der gesetzlich genannten Ausnahmen. Wenn sie nicht genug Deutsch kann, muss sie erst einen Kurs machen, ansonsten reicht die reine Prüfung beim GI - das würde euch Zeit sparen! Anderenfalls müsst ihr wohl oder übel Geduld haben, bis ihr endgültig zusammen in D leben könnt... Vielleicht könnt ihr die Heirat in Dänemark noch abblasen, denn meines Wissens unterscheiden sich die Anforderungen der dänischen Standesämter nur wenig von den deutschen (wir hatten bei uns im Forum erst kürzlich so einen "Fall", die es jetzt tatsächlich sein lassen, und aus praktischen Gründen nun in Mexiko heiraten...), du hättest aber, wie trixie es anführte, rechtlich mehr Vorteile wenn ihr in D heiratet.

Saludos
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Muleta
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Antwort #10 - 15.12.2007 um 19:27:41
 
Sphynx schrieb am 15.12.2007 um 17:17:48:
Meiner Meinung nach bringt Heiraten in Dänemark eher Nachteile als Vorteile, das siehst du ja jetzt an der Tatsache, dass deine Zukünftige nach der Heirat trotzdem auf jeden Fall erst mal ausreisen muss.


das stimmt so einfach nicht. Die ABH kann im Wege des Ermessens durchaus eine AE ohne vorherige Ausreise erteilen. Nur eine Garantie dafür gibt's nicht.

Zitat:
Vielleicht könnt ihr die Heirat in Dänemark noch abblasen,


das würde nur Sinn machen, wenn stattdessen noch in D geheiratet werden könnte, was aber wohl wenig realistisch ist.

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Antwort #11 - 15.12.2007 um 21:03:29
 
Muleta schrieb am 15.12.2007 um 19:27:41:
das stimmt so einfach nicht. Die ABH kann im Wege des Ermessens durchaus eine AE ohne vorherige Ausreise erteilen. Nur eine Garantie dafür gibt's nicht.


Das verstehe ich nun aber gar nicht. Hier wird doch immer gepredigt, dass es in solchen Fällen eines FZF-Visums bedarf, das man von der Heimat aus beantragen muss, und vor der Beantragung desselben hat der liebe Gott, pardon, Gesetzgeber, jetzt den Nachweis der Deutschkenntnisse gestellt ...

Muleta schrieb am 15.12.2007 um 19:27:41:
das würde nur Sinn machen, wenn stattdessen noch in D geheiratet werden könnte, was aber wohl wenig realistisch ist.

Muleta


Genau das meinte ich, sehe es aber genauso unrealistisch (weil zeitlich eng) wie du.

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Antwort #12 - 15.12.2007 um 22:10:50
 
Sphynx schrieb am 15.12.2007 um 21:03:29:
Das verstehe ich nun aber gar nicht. 

Hi,

guck in § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG.

Sphynx schrieb am 15.12.2007 um 21:03:29:
Hier wird doch immer gepredigt, dass es in solchen Fällen eines FZF-Visums bedarf, das man von der Heimat aus beantragen muss, und vor der Beantragung desselben hat der liebe Gott, pardon, Gesetzgeber, jetzt den Nachweis der Deutschkenntnisse gestellt ... 

Diese Aussage ist im Grundsatz auch völlig
korrekt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #13 - 16.12.2007 um 14:10:31
 
guck in § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG.

genau so sehe ich das auch, das in bestimmten fällen die AE erteilt werden kann ohne vorher auszureisen.

das es eventuell passieren kann weis ich auch, habe aber schon des öfteren gelesen auch hier im forum das es ohne ausreuise geht.

icvh danke euch auf jeden fall für eure hilfe.

desweiteren habe ich auch kontakt mit ich sagmal eine art heiratsvermittlung die mir gesagt haben das sie es noch nie erlebt haben das jemand nach hause geschickt wird und sie haben mir eine menge guter infos gegeben.

ich werd euch alle nach dem 25 kontaktieren und euch bescheid geben danke nochmal:)

ps mick du bist ein mitarbeiter der ABH?? du müsstes doch am besten wissen oder??Zwinkernd


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« Zuletzt geändert: 16.12.2007 um 14:23:54 von sommer »  
 
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Antwort #14 - 16.12.2007 um 14:51:27
 
ja ich nochmal

also laut mick kann die AE erteilt werden. wenn das so ist wann und wie muss ich den deutsch test machen oder anders kann meine freundin den vorort machen beim beantragen oder wie wann?

danke
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Antwort #15 - 16.12.2007 um 14:53:07
 
sommer schrieb am 16.12.2007 um 14:10:31:
desweiteren habe ich auch kontakt mit ich sagmal eine art heiratsvermittlung die mir gesagt haben das sie es noch nie erlebt haben das jemand nach hause geschickt wird und sie haben mir eine menge guter infos gegeben


sorry ..sie es noch nie elebt haben.....
wenn Lügen .........

Glaube mir gar nicht so wenige kommen zurück und holen das Visaverfahren nach.
§ 5 Abs. 2 Satz 2   kann bei Anspruch... oder wenn Nachholung visaverfahren unzumutbar...

Kann heißt im Ermessen der Behörden

Ihr einziger Vorteil ist als Mexikanerin ist sie Positivstaatlerin visafrei in D.
Wäre Sie z.B. mit Schengen Visa eingereist, könnte man Visaantrag auf falsche Angaben prüfen
mit entsprechenden Folgen...  Dann ist der kann-Ermessensweg evtl schnell verbaut sein.

Aber auch Positivstaatler werden zurückgeschickt.

Erfahrung aus Arbeit an einer Visastelle.
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Antwort #16 - 16.12.2007 um 15:08:58
 
Einbeck schrieb am 16.12.2007 um 14:53:07:




Ihr einziger Vorteil ist als Mexikanerin ist sie Positivstaatlerin visafrei in D.
Wäre Sie z.B. mit Schengen Visa eingereist, könnte man Visaantrag auf falsche Angaben prüfen
mit entsprechenden Folgen...  Dann ist der kann-Ermessensweg evtl schnell verbaut sein.






verstehe ich nicht?? kannst du das eventuell deutlicher erklären?
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Antwort #17 - 16.12.2007 um 15:14:21
 
Hallo sommer,

was Einbeck sagen wollte ist, dass wenn deine Freundin mit einem Touristenvisum eingereist wäre, bei der Visabeantragung falsche Angaben gemacht worden sind und somit der Verdacht der Visaerschleichung mit allen rechtlichen Folgen (Visaanullierung) bzw. Strafbarkeit geprüft würde.
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Antwort #18 - 16.12.2007 um 15:15:06
 
sommer schrieb am 16.12.2007 um 15:08:58:
verstehe ich nicht?? kannst du das eventuell deutlicher erklären?


Ganz einfach, kein Visaantrag, keine falschen Angaben bei Visabeantragung nachweisbar.
Keine falschen Angaben im Visaantrag oder kein visaantrag:

auch keine wie hier von Muleta beschriebenen Folgen:
--das Visum evtl. schon unter Angabe falscher Angaben beantragt und erhalten wurde (Ausweisungsgrund nach § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG jedoch nicht gem. §§ 55 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG, vgl. OLG Köln, NStZ 2000, 39f.; VG Koblenz, B.v. 24.7.2007 - 3 L 1035/07. Daher auch hier(!) keine Strafbarkeit), --

Wann wurden denn die zur Heirat erforderlichen mexikanischen Urkunden legalisiert?

Schon vor Reise nach Deutschland die Urkunden legalisiert, dies ist ein guter Indikator ob Heiratsabsichten bereits vor der Einreise bestanden.
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Antwort #19 - 16.12.2007 um 15:48:21
 
Einbeck schrieb am 16.12.2007 um 15:15:06:
Schon vor Reise nach Deutschland die Urkunden legalisiert, dies ist ein guter Indikator ob Heiratsabsichten bereits vor der Einreise bestanden.


was meinst du mit legalisiert denke mal beantragt?

also die guburtsurkunde und die ledigkeitsbescheinigung haben wir uns zu schicken lassen

oder was meinst du

außerdem haben wir erst nach der einreise beschlossen zu heiraten und da sie visa frei einreisen darf dürfte das wohl kein problem darstellen inbezug auf falscghe angaben usw.

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Antwort #20 - 16.12.2007 um 16:16:52
 
sommer schrieb am 16.12.2007 um 15:48:21:
außerdem haben wir erst nach der einreise beschlossen zu heiraten und da sie visa frei einreisen darf dürfte das wohl kein problem darstellen inbezug auf falscghe angaben usw. 


Richtig.
Man kann feststellen wann Urkunden legalisiert wurden.
Ist man bereits mit legalisierten Urkunden eingereist, liegt der Verdacht nahe das Einreise mit Heiratsabsicht erfolgte.

Ausländische Urkunden müssen damit man in Deutschland --gleiches gilt für andere Länder-- heiraten kann   legalisiert sein.

(Nutze Suchwort Legalisation  oder schaue unter Personenstandsrecht nach)

Wobei als Formen der Legalisation  einige Länder Apostille kennen, andere Länder die Legalisation durch die deutsch Auslandsvertretung erfolgt, wieder andere Länder mit unsicheren Urkundenwesen nicht legalisiert werden können.
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Antwort #21 - 16.12.2007 um 16:23:51
 
Einbeck schrieb am 16.12.2007 um 14:53:07:
Aber auch Positivstaatler werden zurückgeschickt. 


Sommer, das ist der wichtigste Satz aus Einbeck's posting. Alles andere sind "was wäre wenn" Sätze. Im übrigen leben Heiratsvermittlungen davon, sich ihren Kunden gegenüber möglichst glaubwürdig zu verkaufen...

Muleta und Einbeck haben auch auf etwas sehr wichtiges hingewiesen, was du offensichtlich immer noch nicht sehen willst: die Behörden entscheiden nach Ermessen, das bedeutet: sie können etwas so entscheiden, dass es dir gefällt, sie müssen aber nicht, und oft, sehr oft, tun sie es eben auch nicht - es ist also kein Verlass darauf!

Du hast im übrigen wohl immer noch das Problem des Nachweises der Deutschkenntnisse. Wenn sie kein Deutsch kann, ist das für die ABH noch ein Grund mehr, nicht nach § 5 Abs. 2 Satz 2 zu euren Gunsten zu entscheiden...

Ihr hättet euch vielleicht schon vorher umfassend über die Situation informieren müssen, evtl. die eigene ABH aufsuchen sollen, wo man euch mit Sicherheit nicht gleich gefressen hätte...

Saludos
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Antwort #22 - 16.12.2007 um 16:27:33
 
ja vielen dank und mir ist sehr wohl bewusst das es im ermessen ligt das ist mir klar

naja ich werd mal sehen wie es läauft und werde dann nach dem 25.01 hier ein posting drunter setzen

ich danke euch!!!!!!!!

ps meine freundinn kann ja ein bischen deutsch kann sich verstänigen usw mich würde halt nur interesieren wann und wo sie den deutsch test machen muss/kann
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Antwort #23 - 16.12.2007 um 16:37:18
 
über ein Feedback würde ich mich freuen. Ich wünsche euch jedenfalls alles Gute.

Sphynx

PS Zum Thema Sprachtest stelle ich dir den link nochmal extra rein, da du vielleicht nicht gesehen hast, dass man gewisse, fettgedruckte Wörter hier im Forum auch einfach anklicken kann:

http://www.goethe.de/ins/de/prf/sd1/deindex.htm
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Antwort #24 - 16.12.2007 um 22:56:48
 
sommer schrieb am 16.12.2007 um 14:51:27:
wenn das so ist wann und wie muss ich den deutsch test machen  

Normalerweise muß der Nachweis des bestandenen Deutschtests bei Beantragung des Visums vorgelegt werden. So könnte ich mir vorstellen, dass bei der Beantragung der AE genauso verfahren wird.

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Antwort #25 - 17.12.2007 um 18:43:31
 
trixie schrieb am 16.12.2007 um 22:56:48:
Normalerweise muß der Nachweis des bestandenen Deutschtests bei Beantragung des Visums vorgelegt werden.
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Antwort #26 - 17.12.2007 um 19:19:26
 
sommer schrieb am 17.12.2007 um 18:43:31:
was heist normalerweise gibt es dafür eine regel oder nicht?

Hi,
der Grundsatz heißt: Bei Beantragung. In Aus-
nahmefällen wird ein Visumsantrag aber auch
ohne Nachweis angenommen. Z.B. dann, wenn
eh noch längere Zeit bis zur Entscheidung ver-
geht, weil noch Urkunden überprüft werden
müssen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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sommer
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Antwort #27 - 17.12.2007 um 19:42:32
 
und was glaubst du wie wäre es inbezug auf meinem fall?
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Antwort #28 - 17.12.2007 um 19:55:56
 
sommer schrieb am 17.12.2007 um 19:42:32:
und was glaubst du wie wäre es inbezug auf meinem fall?

Hi,
was ich meine ist völlig unerheblich. Es kommt
auf "Deine" ABH an. Die Möglichkeiten und Un-
möglichkeiten sind hier in dem Thread aufge-
führt (und mit 28 Antworten sollte es auch bald
reichen).
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #29 - 18.12.2007 um 14:23:58
 
Hallo!

Ich bin neu hier in deisem Forum und hoffe, dass ich hier Hilfe bekomme. Ich bin fast in der selben Situation wie Sommer deshalb werde ich kein neues Thema eröffnen. Mein Verlobter kommt aus Algerien und wir haben auch vor anfang nächstes Jahr in Dänemark zu heiraten. Da heiraten in DE sehr Bürokratisch ist, allein mit dem Heiratsvisum.

Aber wenn ich hier paar beiträge lese hört es sich so an, dass Dänemark auch nicht so gut sein soll. Wo ist es dann eigentlisch besser zu heiraten, in Algerien oder in Dänemark? Ich habe bereits ein Anwalt gefragt und der meinte, dass ich DE vergessen kann und das Dänemark schon besser sein sollte weil in Algerien müssen wir noch unsere Heiratsurkunde übersetzen lassen.

Nur zur Info. Mein verlobter studiert schon Deutsch beim GI.

vielen Dank im voraus! Smiley
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Antwort #30 - 18.12.2007 um 14:38:24
 
Hallo!

Ich bin neu hier in deisem Forum und hoffe, dass ich hier Hilfe bekomme. Ich bin fast in der selben Situation wie Sommer deshalb werde ich kein neues Thema eröffnen. Mein Verlobter kommt aus Algerien und wir haben auch vor anfang nächstes Jahr in Dänemark zu heiraten. Da heiraten in DE sehr Bürokratisch ist, allein mit dem Heiratsvisum.

Aber wenn ich hier paar beiträge lese hört es sich so an, dass Dänemark auch nicht so gut sein soll. Wo ist es dann eigentlisch besser zu heiraten, in Algerien oder in Dänemark? Ich habe bereits ein Anwalt gefragt und der meinte, dass ich DE vergessen kann und das Dänemark schon besser sein sollte weil in Algerien müssen wir noch unsere Heiratsurkunde übersetzen lassen.

Nur zur Info. Mein verlobter studiert schon Deutsch beim GI.

vielen Dank im voraus! Smiley
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Antwort #31 - 18.12.2007 um 14:44:18
 
claudi811 schrieb am 18.12.2007 um 14:23:58:
Wo ist es dann eigentlisch besser zu heiraten, in Algerien oder in Dänemark?  


Was schmeckt besser? Birnen oder Bananen?

Deine Frage kann man genau so wenig beantworten.

1. Ist dein Fall ganz anders wie der von Sommer. Somit wäre ein neuer Thread mit einer ausführlichen Sachverhaltsbeschreibung sinnvoll.
2. Du schreibst zwar "Mein verlobter studiert schon Deutsch beim GI." Ich gehe davon aus, dass er sich noch in Algerien befindet; kommt also aus einem visumspflichtigen Land.
3. Jedes Land hat seine Eigenheiten; eine Verallgemeinerung des Sachverhaltes ist somit nicht gegeben.

Trotzdem ein paar Gedanken dazu.

Für eine Heirat in Dänemark bräuchte er ein dänisches nationales Visum.

==> Kommt man auf den Gedanken, dass es ein Schengen Visum auch tut.
==> Lernt bereits beim GI Deutsch und besteht auch die Prüfung. Sehr gut.
==> Heiratet dann in Dänemark und beantragt dann in Deutschland eine AE; genialer Gedanke!

Und wie glaubhaft ist das ganze, dass man vor der Einreise noch keine Heiratsgedanken gehabt hat, obwohl man bereits die geforderten Deutschkenntnisse erworben hat? Und auch beim Visumsantrag hat man das sicherlich nicht erwähnt, mit den Deutschkenntnissen (ok, danach wird nicht gefragt und es ist ja auch meine Sache, ob ich deutsch lerne oder nicht; kann auch bei einem Besuch in D nicht schaden  Zwinkernd) und dem Heiratsgedanken.

trixie

P.S.: Das  mit dem neuen Thema eröffnen sollen vielleicht die mods machen.  Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 18.12.2007 um 14:58:52 von trixie »  
 
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Antwort #32 - 18.12.2007 um 14:52:44
 
Danke trixie für deine Antwort. Ich werde ein neues Thema eröffnen.
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