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nach der heirat in dänemark (Gelesen: 10.154 mal)
Einbeck
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Antwort #15 - 16.12.2007 um 14:53:07
 
sommer schrieb am 16.12.2007 um 14:10:31:
desweiteren habe ich auch kontakt mit ich sagmal eine art heiratsvermittlung die mir gesagt haben das sie es noch nie erlebt haben das jemand nach hause geschickt wird und sie haben mir eine menge guter infos gegeben


sorry ..sie es noch nie elebt haben.....
wenn Lügen .........

Glaube mir gar nicht so wenige kommen zurück und holen das Visaverfahren nach.
§ 5 Abs. 2 Satz 2   kann bei Anspruch... oder wenn Nachholung visaverfahren unzumutbar...

Kann heißt im Ermessen der Behörden

Ihr einziger Vorteil ist als Mexikanerin ist sie Positivstaatlerin visafrei in D.
Wäre Sie z.B. mit Schengen Visa eingereist, könnte man Visaantrag auf falsche Angaben prüfen
mit entsprechenden Folgen...  Dann ist der kann-Ermessensweg evtl schnell verbaut sein.

Aber auch Positivstaatler werden zurückgeschickt.

Erfahrung aus Arbeit an einer Visastelle.
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sommer
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Antwort #16 - 16.12.2007 um 15:08:58
 
Einbeck schrieb am 16.12.2007 um 14:53:07:




Ihr einziger Vorteil ist als Mexikanerin ist sie Positivstaatlerin visafrei in D.
Wäre Sie z.B. mit Schengen Visa eingereist, könnte man Visaantrag auf falsche Angaben prüfen
mit entsprechenden Folgen...  Dann ist der kann-Ermessensweg evtl schnell verbaut sein.






verstehe ich nicht?? kannst du das eventuell deutlicher erklären?
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Antwort #17 - 16.12.2007 um 15:14:21
 
Hallo sommer,

was Einbeck sagen wollte ist, dass wenn deine Freundin mit einem Touristenvisum eingereist wäre, bei der Visabeantragung falsche Angaben gemacht worden sind und somit der Verdacht der Visaerschleichung mit allen rechtlichen Folgen (Visaanullierung) bzw. Strafbarkeit geprüft würde.
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Einbeck
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Antwort #18 - 16.12.2007 um 15:15:06
 
sommer schrieb am 16.12.2007 um 15:08:58:
verstehe ich nicht?? kannst du das eventuell deutlicher erklären?


Ganz einfach, kein Visaantrag, keine falschen Angaben bei Visabeantragung nachweisbar.
Keine falschen Angaben im Visaantrag oder kein visaantrag:

auch keine wie hier von Muleta beschriebenen Folgen:
--das Visum evtl. schon unter Angabe falscher Angaben beantragt und erhalten wurde (Ausweisungsgrund nach § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG jedoch nicht gem. §§ 55 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG, vgl. OLG Köln, NStZ 2000, 39f.; VG Koblenz, B.v. 24.7.2007 - 3 L 1035/07. Daher auch hier(!) keine Strafbarkeit), --

Wann wurden denn die zur Heirat erforderlichen mexikanischen Urkunden legalisiert?

Schon vor Reise nach Deutschland die Urkunden legalisiert, dies ist ein guter Indikator ob Heiratsabsichten bereits vor der Einreise bestanden.
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sommer
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Antwort #19 - 16.12.2007 um 15:48:21
 
Einbeck schrieb am 16.12.2007 um 15:15:06:
Schon vor Reise nach Deutschland die Urkunden legalisiert, dies ist ein guter Indikator ob Heiratsabsichten bereits vor der Einreise bestanden.


was meinst du mit legalisiert denke mal beantragt?

also die guburtsurkunde und die ledigkeitsbescheinigung haben wir uns zu schicken lassen

oder was meinst du

außerdem haben wir erst nach der einreise beschlossen zu heiraten und da sie visa frei einreisen darf dürfte das wohl kein problem darstellen inbezug auf falscghe angaben usw.

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Antwort #20 - 16.12.2007 um 16:16:52
 
sommer schrieb am 16.12.2007 um 15:48:21:
außerdem haben wir erst nach der einreise beschlossen zu heiraten und da sie visa frei einreisen darf dürfte das wohl kein problem darstellen inbezug auf falscghe angaben usw. 


Richtig.
Man kann feststellen wann Urkunden legalisiert wurden.
Ist man bereits mit legalisierten Urkunden eingereist, liegt der Verdacht nahe das Einreise mit Heiratsabsicht erfolgte.

Ausländische Urkunden müssen damit man in Deutschland --gleiches gilt für andere Länder-- heiraten kann   legalisiert sein.

(Nutze Suchwort Legalisation  oder schaue unter Personenstandsrecht nach)

Wobei als Formen der Legalisation  einige Länder Apostille kennen, andere Länder die Legalisation durch die deutsch Auslandsvertretung erfolgt, wieder andere Länder mit unsicheren Urkundenwesen nicht legalisiert werden können.
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Sphynx
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Antwort #21 - 16.12.2007 um 16:23:51
 
Einbeck schrieb am 16.12.2007 um 14:53:07:
Aber auch Positivstaatler werden zurückgeschickt. 


Sommer, das ist der wichtigste Satz aus Einbeck's posting. Alles andere sind "was wäre wenn" Sätze. Im übrigen leben Heiratsvermittlungen davon, sich ihren Kunden gegenüber möglichst glaubwürdig zu verkaufen...

Muleta und Einbeck haben auch auf etwas sehr wichtiges hingewiesen, was du offensichtlich immer noch nicht sehen willst: die Behörden entscheiden nach Ermessen, das bedeutet: sie können etwas so entscheiden, dass es dir gefällt, sie müssen aber nicht, und oft, sehr oft, tun sie es eben auch nicht - es ist also kein Verlass darauf!

Du hast im übrigen wohl immer noch das Problem des Nachweises der Deutschkenntnisse. Wenn sie kein Deutsch kann, ist das für die ABH noch ein Grund mehr, nicht nach § 5 Abs. 2 Satz 2 zu euren Gunsten zu entscheiden...

Ihr hättet euch vielleicht schon vorher umfassend über die Situation informieren müssen, evtl. die eigene ABH aufsuchen sollen, wo man euch mit Sicherheit nicht gleich gefressen hätte...

Saludos
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sommer
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Antwort #22 - 16.12.2007 um 16:27:33
 
ja vielen dank und mir ist sehr wohl bewusst das es im ermessen ligt das ist mir klar

naja ich werd mal sehen wie es läauft und werde dann nach dem 25.01 hier ein posting drunter setzen

ich danke euch!!!!!!!!

ps meine freundinn kann ja ein bischen deutsch kann sich verstänigen usw mich würde halt nur interesieren wann und wo sie den deutsch test machen muss/kann
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Antwort #23 - 16.12.2007 um 16:37:18
 
über ein Feedback würde ich mich freuen. Ich wünsche euch jedenfalls alles Gute.

Sphynx

PS Zum Thema Sprachtest stelle ich dir den link nochmal extra rein, da du vielleicht nicht gesehen hast, dass man gewisse, fettgedruckte Wörter hier im Forum auch einfach anklicken kann:

http://www.goethe.de/ins/de/prf/sd1/deindex.htm
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Antwort #24 - 16.12.2007 um 22:56:48
 
sommer schrieb am 16.12.2007 um 14:51:27:
wenn das so ist wann und wie muss ich den deutsch test machen  

Normalerweise muß der Nachweis des bestandenen Deutschtests bei Beantragung des Visums vorgelegt werden. So könnte ich mir vorstellen, dass bei der Beantragung der AE genauso verfahren wird.

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Antwort #25 - 17.12.2007 um 18:43:31
 
trixie schrieb am 16.12.2007 um 22:56:48:
Normalerweise muß der Nachweis des bestandenen Deutschtests bei Beantragung des Visums vorgelegt werden.
trixie


was heist normalerweise gibt es dafür eine regel oder nicht?
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Antwort #26 - 17.12.2007 um 19:19:26
 
sommer schrieb am 17.12.2007 um 18:43:31:
was heist normalerweise gibt es dafür eine regel oder nicht?

Hi,
der Grundsatz heißt: Bei Beantragung. In Aus-
nahmefällen wird ein Visumsantrag aber auch
ohne Nachweis angenommen. Z.B. dann, wenn
eh noch längere Zeit bis zur Entscheidung ver-
geht, weil noch Urkunden überprüft werden
müssen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #27 - 17.12.2007 um 19:42:32
 
und was glaubst du wie wäre es inbezug auf meinem fall?
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Antwort #28 - 17.12.2007 um 19:55:56
 
sommer schrieb am 17.12.2007 um 19:42:32:
und was glaubst du wie wäre es inbezug auf meinem fall?

Hi,
was ich meine ist völlig unerheblich. Es kommt
auf "Deine" ABH an. Die Möglichkeiten und Un-
möglichkeiten sind hier in dem Thread aufge-
führt (und mit 28 Antworten sollte es auch bald
reichen).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #29 - 18.12.2007 um 14:23:58
 
Hallo!

Ich bin neu hier in deisem Forum und hoffe, dass ich hier Hilfe bekomme. Ich bin fast in der selben Situation wie Sommer deshalb werde ich kein neues Thema eröffnen. Mein Verlobter kommt aus Algerien und wir haben auch vor anfang nächstes Jahr in Dänemark zu heiraten. Da heiraten in DE sehr Bürokratisch ist, allein mit dem Heiratsvisum.

Aber wenn ich hier paar beiträge lese hört es sich so an, dass Dänemark auch nicht so gut sein soll. Wo ist es dann eigentlisch besser zu heiraten, in Algerien oder in Dänemark? Ich habe bereits ein Anwalt gefragt und der meinte, dass ich DE vergessen kann und das Dänemark schon besser sein sollte weil in Algerien müssen wir noch unsere Heiratsurkunde übersetzen lassen.

Nur zur Info. Mein verlobter studiert schon Deutsch beim GI.

vielen Dank im voraus! Smiley
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