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Aufenthalts und Arbeitserlaubnis... (Gelesen: 2.536 mal)
lindaar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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08.12.2007 um 10:34:55
 
Hallo...
habe einen Freund in den USA und er wollte gerne zu mir nach Deutschland ziehn. (er ist 21, arbeitet als Schichtführer in einer Fastfoodketter -> in Deutschland: Fachmann für Systemgastronomie). Hat jemand eine Idee wie er eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis kriegten kann, ohne das ich ihn heirate? Eigentlich haben wir uns schon gedacht, dass wir heiraten müssen, aber wäre schön wenns anders ginge, sind dann doch noch etwas jung.
Wär super wenn ihr ein paar Anregungen geben könntet.

Liebe Grüße und Frohe Weihnachten,  Durchgedreht

linda
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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #1 - 08.12.2007 um 11:10:59
 
lindaar schrieb am 08.12.2007 um 10:34:55:
(er ist 21, arbeitet als Schichtführer in einer Fastfoodketter -> in Deutschland: Fachmann für Systemgastronomie)

Das glaube ich kaum, schliesslich ist der Fachmann für Systemgastronomie ein anerkannter Aubildungsberuf in D: http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=9997

Ich sehe da ausser der Ehe keine Möglichkeit, vielleicht weiß jemand anderes mehr Zwinkernd
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lindaar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 08.12.2007 um 12:20:56
 
"Das glaube ich kaum, schliesslich ist der Fachmann für Systemgastronomie ein anerkannter Aubildungsberuf"

na klar, weiß ich auch... wollt nur einen vergleich zieh, damit die leute wissen über was ich rede... ist das gleiche berufsbild, wird aber in D. nicht anerkannt... hatte auch nicht gedacht das er in der richtung hier was finden würde... aber ist ja auch egal was, brauch ja erstmal ne erlaubnis
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maki
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Antwort #3 - 08.12.2007 um 13:15:17
 
lindaar schrieb am 08.12.2007 um 12:20:56:
na klar, weiß ich auch... wollt nur einen vergleich zieh, damit die leute wissen über was ich rede... ist das gleiche berufsbild, wird aber in D. nicht anerkannt... hatte auch nicht gedacht das er in der richtung hier was finden würde... aber ist ja auch egal was, brauch ja erstmal ne erlaubnis

Hat er denn eine Ausbildung  dafür gemacht? Diese könnte er unter Umständen anerkennen lassen, aber "nur" gearbeitet hilft da nicht viel.

Hab noch mal nachgelesen, er kann einreisen und sich um eine Arbeit und AE bemühen, §34 der Beschäftigungsverordnung und §41 der AufenthV bieten ihm diese Möglichkeit.
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lindaar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 08.12.2007 um 14:49:15
 
ja, 90 tage kann er dann ohne aufenthalts und arbeitsvisum hier bleiben, hat er auch schonmal gemacht, aber wie wahrscheinlich ist es denn, das er ein Arbeits und Aufenthaltserlaubnis kriegt, wenn er das beantragt-----hat da jemand erfahrungen mit? Unter welchen Vorraussetztung ist die Warhscheinlichkeit denn am geringesten das er abgelehnt wird-
Zur seiner Ausbildung: ja, es ist schon ne Ausbildung, aber wird in Amerika natürlich ganz anders gemacht wie in Deutschland, geht auch keine 3 jahre, so wie hier. Also ich kann mir nicht vorstellen das es anerkannt wird... Aber er ist ja auch erst 21, und ich hoffe das sich hier in Deutschland noch was anderes finden wird. Vllt sogar noch ne andere Ausbildung, das wäre am besten. Dazu brauch er aber erst die arbeitserlaubnis...  
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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 10.12.2007 um 13:56:00
 

Arbeitserlaubnis kriegt er, wenn für den gewünschten Arbeitsplatz kein Deutscher oder anderweitig bevorrechtigter Bewerber vermittelt werden kann.

Zitat:
Unter welchen Vorraussetztung ist die Warhscheinlichkeit denn am geringesten das er abgelehnt wird


Wenn er einen Job findet, für den weit und breit kein anderer Bewerber existiert.

J.
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lindaar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 11.12.2007 um 20:49:20
 
wow, das wird ja wohl eher nichts werden^^...
hm, doof, sonst noch was?
sieht dann ja wohl ganz nach hochzeit aus...
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DMC
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 14.12.2007 um 13:02:34
 
Sorry, dass ich mich mit meinem Halbwissen hier so einmische, aber bestehen für US-Bürger nicht die gleichen Möglichkeiten, wie für andere Ausländer auch? Sprich:
Au-Pair-Visum, Sprachkurs-Visum etc...

Gruß
Stefan
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maki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #8 - 14.12.2007 um 13:06:04
 
DMC schrieb am 14.12.2007 um 13:02:34:
Au-Pair-Visum, Sprachkurs-Visum etc... 

Was hat denn das mit der Ausgangsfrage zu tun?

lindaar schrieb am 08.12.2007 um 10:34:55:
Hat jemand eine Idee wie er eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis kriegten kann, ohne das ich ihn heirate?
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lifeart
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #9 - 18.12.2007 um 17:43:52
 
Ausser Hochzeit sehe ich keine Möglichkeit. Er scheint keine Qualifikation zu haben, die es wahrscheinlich machen würde, dass er eine Arbeitsgenehmigung bekommen würde, da es wohl für die allermeisten Jobs und Berufsbilder genug EU-Bürger gibt.
Hat er zufällig eine andere EU-StA ? Oder hat er evt. Anrecht auf einen EU-Pass?
Es gibt viele US-Amerikaner, die irische oder italienische Vorfahren haben, die ihre ursprüngliche StA sozusagen auf ihre Nachkommen "weiter vererbt" haben. Ich erwähne Italien und Irland, da es bei ihnen eine Möglichkeit geben kann, als solch ein Nachkomme deren StA im Nachhinein u.U. zu erwerben.
In diesem Fall könnte er nach Erhalt einer solchen EU-StA sofort und fast ohne Papierkram nach D kommen
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lifeart
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 21.12.2007 um 21:28:52
 
Zitat:
Arbeitserlaubnis kriegt er, wenn für den gewünschten Arbeitsplatz kein Deutscher oder anderweitig bevorrechtigter Bewerber vermittelt werden kann.


Wenn er einen Job findet, für den weit und breit kein anderer Bewerber existiert.



So schlecht sind die Chancen gar nicht einmal. Wenn hier in D ein Systemgastronom eine Schichtführerstelle ausgeschrieben hat, für die entsprechende Berufserfahrung nötig ist...

Gruß, ULF
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lindaar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #11 - 28.12.2007 um 00:11:28
 
Hallo,

gibt es für Ausländer (genaugesagt für US-amerikaner) eine Möglichkeit ein Jahr in Deutschland zu verbringen?
Ich weiß das es Aupair gibt, aber die Person um die es geht ist männlicht (und das wird glaub ich nicht gemacht, oder?). Dann weiß ich vom Schüleraustausch... aber die Person ist auch aus der Schule draussen....

Weiß einer von euch was, wie man ein Jahr (oder ein halbes) nach Deutschland kommen könnte und hier irgendwie arbeiten?

Hab von vielen Deutschen gehört die ein freies soziales/ökologisches Jahr im Ausland gemacht haben, aber gibt es das auch in Deutschland? Oder sowas ähnliches? Saisonarbeit wäre auch ok... nur das man eine gewisse Zeit nach Deutschland kann und dann auch eine Aufenhalts und Arbeitserlaubnis für die Zeit bekommt.

Wäre für jede Anregung dankbar! Smiley

Mfg
linda Kuss
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #12 - 28.12.2007 um 08:18:29
 
Hi,

ich denke die legalen Möglichkeiten wurden Dir doch hier

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1197106495/0#0

schon erläutert ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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lindaar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #13 - 28.12.2007 um 12:34:55
 
hm, eigentl. nicht.... wollt nochmal auf ein fsj eingehn... weil vorher war nur von langzeitiger AE die rede--- obs denn sowas in D gibt... hat ja noch keiner beantwortet... Traurig


fons: Zitat:
ich habe dein Folgepost man angehängt.


oh, und zu dem fjs nochmal... gibt es da ne bestimmte AE für? ich weiß das da begerenzt plätze angeboten werden, vom roten kreuz usw... aber ich dacht mir, das man das vllt anders regeln kann, d.h. das man so eine institution kontaktiert, die das fjs eigentl nur für deutsche anbietet, die einreise und versicherung dann halt selbst bezahlt. die frage ist nur, ob es dann einfacher ist, dafür ne ae zu bekommen

[hint]Bitte nutzt die Editierfunktion (geht innerhalb von 15 Minuten nach dem posten.[/hint]
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« Zuletzt geändert: 28.12.2007 um 13:40:39 von N/V »  
 
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