Hallo,
ich habe vieles über Bayern gehört, aber jetzt weiß ich wie schlimm das ist, in Bayern eingebürgert zu werden!!
Zusammenfassung:
ich Jordanier mit deutscher Frau verheiratet (seit 4 Jahren), bin in D seit 2000 und besitze
NE.
1 Jahr lang bis 30.09.2006 hat meine Frau Hartz 4 bekommen, ich habe immer vollzeit gearbeitet, aber damals hat mein Gehalt nicht ausgereicht (Zeitarbeitfirma), deswegen hatte meine Frau Anspruch auf Hartz 4 und haben wir das aufgestockte Geld immer von ARGE bekommen, bis ich einen gut bezahlten Job gefuden habe und seitdem weder bezihen wir Hartz 4 noch haben wir Anspruch drauf. Ich arbeite in dem neuen Job mit 2 Jahresvertrag!
Mein Einbürgerungsantrag (§ 9)habe ich ende Februar 2007 gestellt, jetzt nach 9 Monate kriege ich diese Mitteilung von der Regierung:
'' Nach den uns vorliegenden Unterlagen bezogen Sie als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Ihrer Ehefrau bis 30.09.2006 Leistungen nach dem
SGB II (ARGE). Damit nach einem solchen Leistungsbezug eine
nachhaltige und dauerhafte Sicherung des Lebensunterhalts wieder bejaht werden kann, ist der Erwerb eines ausreichenden Anspruchs auf Arbeitslosengeld I für die Dauer von mindestens 360 Tagen erforderlich (dieser besteht erst wieder, wenn - in der Regel ununterbrochen- 24 Monate ein Versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit ausreichendem Einkommen bestanden hat). Einen solchen Anspruch haben Sie jedoch momentan nicht erworben.''
Wo steht denn sowas?? Ich arbeite schon seit 4 Jahren ununterbrochen, Anspruch auf Arbeitslosengeld I habe ich schon längst erworben!! oder?? Was hat der Bezug von Hartz 4 vor 2 Jahren damit zu tun?? Selbst wenn es so wäre, ich muss ledeglich ein Jahr ununterbrochen arbeiten um Anspruch auf ALG I zu erwerben oder??
Ich bitte um eure Hilfe, ob ich falsch liege!!
Rahaf