Hallo,
ich bin neu im Forum und habe mich durch die Beiträge "durchgelesen". Ich glaube, dass die meisten Aspekte meiner persönlichen Situation dadurch schon geklärt sind, aber dennoch sind ein oder zwei Punkte für mich unklar, also:
Ich bin ledig, deutsch und mit einer Ausländerin, die nicht in Deutschland lebt, verlobt (
noch nicht verheiratet). Wir haben ein Baby, das Baby hat einen deutschen Pass (trägt sogar meinen Familiennamen), ist im Ausland geboren und lebt bei der Mutter im Ausland. Wir haben eine Vaterschaftanerkennung mit Zustimmungserklärung der Mutter abgegeben und nun möchten wir, dass Kind und Mutter nach Deutschland kommen um wieder als Familie zusammenzuleben.
Wir wollten ein Visum für meine Verlobte für Familienzusammenführung beantragen, also Mutter zu Ihrem deutschen Baby.
Nun meine Frage:
Muss das deutsche Kind nun zunächst ohne Mutter nach Deutschland kommen und hier gemeldet werden, damit dieses Visum für die Mutter beantragt bzw. erteilt werden kann ? Oder kann das Kind bei der Mutter im Ausland wohnen bleiben, die Mutter beantragt das Visum und reist dann (wenn sie das Visum hat) zusammen mit unserem Kind in Deutschland ein?
Letzteres gefällt uns natürlich besser, da ich beruftätig bin und tagsüber nur schlecht für unser Baby sorgen kann und meine Verlobte von unserem Kind nicht über evtl. Monate getrennt sein möchte.
LG,
Fruehlingskind