hallo alle zusammen, bin neu hier und hab gleich ein großes problem. also, mein mann sollte gestern seine
NE bekommen. die situation ist folgende: er hat seit drei jahren seine
AE, wir wohnen zusammen, er hat die drei jahre immer gearbeitet und spricht gut deutsch. die tante von der
ABH meinte gestern aber auf einmal, dass er die
NE nicht bekommen kann, weil ich bafög beziehe. ich versteh das nicht, die gesetze sagen darüber nichts aus. guckt mal hier:
[/quote]§ 28 Familiennachzug zu Deutschen
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
Ehegatten eines Deutschen,
minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.
(2)
Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann.
Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.
(3) Die §§ 31 und 35 finden mit der Maßgabe Anwendung, dass an die Stelle des Aufenthaltstitels des Ausländers der gewöhnliche Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet tritt.
(4) Auf sonstige Familienangehörige findet § 36 entsprechende Anwendung.
(5) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
alle punkte von absatz 2 erfüllen wir. oder seh ich da was falsch? alle bekannte, die wir bis jetzt gefragt haben, meinten auch, dass das schikane von der
ABH aus war. im gesetz steht wie gesagt auch nicht, dass ich als deutsche Ehefrau keine Sozialleistungen beziehen darf......!?! mein mann kennt viele leute, die auch trotz ALG2 die
NE bekommen haben......also, ich hätte gerne eure hilfe. vllt. weiß einer, wie die sachlage ist. ich denke wir werden auf jeden fall widerspruch einlegen und der
ABH schreiben. aber vorher muss ich wissen, wie dass das gesetz sieht. einen anwalt können wir uns nicht leisten. deshalb hoffe ich hier hilfe zu bekommen....also wenn jemand etwas weiß, dann schreibt drauf los. ich würde mich sher freuen.
LG Soulsound