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Heirat Kambodschanerin in Dänemark (Gelesen: 1.833 mal)
rainer.w
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat Kambodschanerin in Dänemark
19.10.2007 um 03:40:22
 
Hallo,

vielleicht kann mir jmd. zu folgendem Fall Informationen geben.

Ein Bekannter hat momentan Besuch von seiner Freundin aus Kambodscha. Sie ist mit einem Schengenvisum noch ca. 4 Wochen in Deutschland. Nun haben die beiden sich entschlossen in Kambodscha zu heiraten und sich bereits bei Standesamt bzw. Botschaft Phnom Phen bezüglich der notwendigen Papiere erkundigt.

Da Kambodscha aber ein Land mit unsicherem Urkundenwesen ist, müssen alle Unterlagen, sowohl die zu Heirat erforderlichen Papiere, als auch später die Heiratsurkunde aus Kambodscha in einem sog. Amtshilfeverfahren vor Ort geprüft werden.
Dieser Vorgang würde ca. 12-15 !! Monate dauern.

Hat jemand Erfahrungen, wie es nach einer Hochzeit in DK aussehen würde?

Sie hätte zum einen die Chance, auch wenn dort ja wohl auch das Gesetz geändert wurde, bei einer hilfsbereiten ABH direkt und ohne Ausreise die AE zu erhalten richtig?

Schlimmstenfalls schickt die ABH sie mit der dänischen Heiratsurkunde zurück nach kambodscha zur FZF mit Deutschkurs.
Mich würde interessieren, ob die Boschaft die dänische Urkunde so akzeptiert oder auf eine Prüfung der zur Heirat in DK eingereichten Unterlagen wie Geburtsurkunde etc. bestehen kann.

Ich würde vermuten, das die DK-Heiratsurkunde ohne wenn und aber akzeptiert werden muss, und das FZF-Visum nach Nachweis der Deutschkenntnisse direkt erteilt werden muss.

Über Infos wäre ich sehr dankbar

Gruss
Rainer
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blackisbeautiful
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kamerun
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Antwort #1 - 19.10.2007 um 10:51:01
 
Hallo Rainer,

zuerst möchte ich im Vorfeld melden, dass ich kein Experte bin! Aber ich heirate auch bald in Dänemark, weil es einfach viel zu lange in Deutschland dauert und wir hatten uns vorher mit dieser Problematik überhaupt nicht intensiv informiert.

Ich schicke dir den link für ein Standesamt in Dänemark wo man als ledige Frau nur gültiger Schengen-Visa braucht sonst nichts! http://www3.kk.dk/Globalmenu/City%20of%20Copenhagen/Services%20and%20Contacts/Ma...
Nachteil man muss persönnlich einreisen, um die Dokumente auszufüllen und das zweite mal dann zur Hochzeit.
Wenn du hier noch nicht gelesen hast, wäre das schon sinnvoll für den Einstieg in die Materie: http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#35

Die Experte sollten noch antworten , ob die ausländische Frau wegen FZF ausreisen muss ...

Liebe Grüße,
Lilian (blackisbeautifu) Zwinkernd
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„Die Ehe ist ein Kampf auf Leben und Tod.“ Vom französischen Romancier Honoré de Balzac. &&&&C'est important de se battre pour faire reconnaitre ses droits!
blackisbeautiful1981  
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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 19.10.2007 um 12:38:10
 
rainer.w schrieb am 19.10.2007 um 03:40:22:
Hallo,

vielleicht kann mir jmd. zu folgendem Fall Informationen geben.

Ein Bekannter hat momentan Besuch von seiner Freundin aus Kambodscha. Sie ist mit einem Schengenvisum noch ca. 4 Wochen in Deutschland. Nun haben die beiden sich entschlossen in Kambodscha zu heiraten und sich bereits bei Standesamt bzw. Botschaft Phnom Phen bezüglich der notwendigen Papiere erkundigt.

Da Kambodscha aber ein Land mit unsicherem Urkundenwesen ist, müssen alle Unterlagen, sowohl die zu Heirat erforderlichen Papiere, als auch später die Heiratsurkunde aus Kambodscha in einem sog. Amtshilfeverfahren vor Ort geprüft werden.
Dieser Vorgang würde ca. 12-15 !! Monate dauern.

Hat jemand Erfahrungen, wie es nach einer Hochzeit in DK aussehen würde?

Sie hätte zum einen die Chance, auch wenn dort ja wohl auch das Gesetz geändert wurde, bei einer hilfsbereiten ABH direkt und ohne Ausreise die AE zu erhalten richtig?

Schlimmstenfalls schickt die ABH sie mit der dänischen Heiratsurkunde zurück nach kambodscha zur FZF mit Deutschkurs.
Mich würde interessieren, ob die Boschaft die dänische Urkunde so akzeptiert oder auf eine Prüfung der zur Heirat in DK eingereichten Unterlagen wie Geburtsurkunde etc. bestehen kann.

Ich würde vermuten, das die DK-Heiratsurkunde ohne wenn und aber akzeptiert werden muss, und das FZF-Visum nach Nachweis der Deutschkenntnisse direkt erteilt werden muss.

Über Infos wäre ich sehr dankbar

Gruss
Rainer

Du solltest mal die Suchmaschiene versuchen, es wurde hier schon viel darueber diskutiert. Gerade die Gesetzesaenderungen vom August sind da interessant.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 19.10.2007 um 13:12:43
 
Zitat:
Mich würde interessieren, ob die Boschaft die dänische Urkunde so akzeptiert oder auf eine Prüfung der zur Heirat in DK eingereichten Unterlagen wie Geburtsurkunde etc. bestehen kann. 


Hallo,

der Hinweis von ernas auf die Gesetzesänderung ist zu beachten, weil zutreffend. Die von blackisbeautiful erwähnte FAQ bedarf dringend der Überarbeitung weil sie unvollständig und veraltet ist.

Natürlich wird die Prüfung der beim dänischen Standesamt vorgelegten Urkunden und Nachweise in Betracht zu ziehen sein. Sie wird nicht dadurch entbehrlich, dass wir in grauer Vorzeit mit DK ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der Urkunden abgeschlossen haben.

Dieses bezieht sich lediglich (und wird oft verkannt) auf die Einhaltung der formellen Eheschließungserfordernisse (Art. 11 EGBGB), nicht jedoch auf die (nach dänischem Recht auch nicht geprüften) materiellen Eheschließungsvoraussetzungen (Art. 13 EGBGB).

Die materiellen Eheschließungsvoraussetzungen werden aber bei der Frage:

Liegt eine Ehe im Sinne des deutschen Rechts vor ?

zu prüfen sein.


Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #4 - 19.10.2007 um 13:20:53
 
ronny schrieb am 19.10.2007 um 13:12:43:
der Hinweis von ernas auf die Gesetzesänderung ist zu beachten, weil zutreffend. Die von blackisbeautiful erwähnte FAQ bedarf dringend der Überarbeitung weil sie unvollständig und veraltet ist.
 


@ Ronny

Die Überarbeitung der FAQ steht ganz oben auf der
to-do-Liste unseres Team-Treffens, schon gesehen?

Gruß
Tippi
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #5 - 19.10.2007 um 13:22:13
 
Tippi schrieb am 19.10.2007 um 13:20:53:
Die Überarbeitung der FAQ steht ganz oben auf der 
to-do-Liste unseres Team-Treffens, schon gesehen?


Ich weiß der Hinweis galt auch nur für die User denen die Nichtaktualität dieser ausdrücklich erwähnten FAQ nicht auffallen kann. Zwinkernd
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 21.10.2007 um 11:51:03
 
ronny schrieb am 19.10.2007 um 13:22:13:
Ich weiß der Hinweis galt auch nur für die User denen die Nichtaktualität dieser ausdrücklich erwähnten FAQ nicht auffallen kann. Zwinkernd


Wollt Ihr vielleicht dort, wo es sinnvoll ist, vorläufig direkt solche Hinweise einbauen?

Gruß, ULF
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