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liebe i4a mitglieder,brauche dringend euere hilfe. (Gelesen: 1.063 mal)
guajerito
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I love i4a


Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag liebe i4a mitglieder,brauche dringend euere hilfe.
14.10.2007 um 15:09:10
 
hallo liebe leute!
ich will mich erst mal bedanken bei den leuten die dieses forum bzw diese seite ermöglicht haben,es ist wirklich eine sehr interessante seite.
jetzt zu meinem problem,und hoffe dass ich fachleute finde dir mir helfen bzw ratten können.
ich bin hier in deutschland seit 6 jahren(im 11 semester eingeschrieben),zweck mein aufenthalt ist studium,letzlich wollte meine aufenthalterlaubniss verlangängern lassen,aber leider wurde mein antrag abgelent mit der begründung dass ich meine studium nicht odnungmässig gemacht habe und muss ausreisen.mein studium hat unter privaten angelegenheiten sehr gelitten.ich bin immer noch immatrikuliert,was ABH nicht berücksichtigt.
ich habe paar fragen an euch:
1.ich habe hier gelesen was mit 10jahren studienzeit die man zu anspruch nehmen kann,wie ist das denn ganz genau?
2.in einer bescheinigung von der uni steht dass es mit einem abschluss in 2010 zu rechnen,zählt diese ansage nicht?
ich bedanke mich bei euch und freue mich auf jede antwort von euch,weil ich wirklich am ende bin.
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Diplom-Ingenieur
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Forever Info4alien...


Beiträge: 18
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: frischgebackener deutscher :)
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Antwort #1 - 14.10.2007 um 16:13:29
 
Hallo lieber guajerito,

Die Universität muss Bescheinigen, dass du dein Studium "ordnungsmäßig" nach gehst und aus Erfahrung kann ich berichten, dass die Ausländerbehörde meistens i.d. Regelstudienzeit + maximal 5 Semester, also ca. 14 Semester keine Probleme machen.
Nach dem 14. Semester wird es kritischer... Falls du dein Studium nicht bis zu diesem Zeitpunkt absolviert haben solltest, musst du es begründen können. Am besten wäre es wenn du zu einem Professor gehst (der dich gut kennt) und mit ihm plausible Erklärungen suchst. Auch der Gang zum Prüfungsamt wäre nicht verkehrt... Notenspiegel + offene Prüfungen ausdrucken lassen...

AUßER: Wenn man im 14. Semester ist und beispielsweise noch das gesamte Hauptstudium vor sich liegen hat... Also es müssen nur noch wenige Scheine sein, die man nach holen sollte...
Diese Angaben beziehen sich natürlich auf die Diplom-Studiengänge.... in einem Bachelor-Studiengang sollte man nach 6 Jahren schon längst absolviert haben...

Hast du schon eine schriftliche Ablehnung bekommen?
Im schlimmsten Falle zum Anwalt gehen... der sich sehr gut i. Ausländerrecht auskennt...

Viel Erfolg und beste Grüße,
Dipl.-Ing.
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„Handle nur nach derjenigen Maxime, von der du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“&&I.Kant
 
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Sondra
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Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 15.10.2007 um 14:31:18
 
guajerito schrieb am 14.10.2007 um 15:09:10:
ich bin hier in deutschland seit 6 jahren (im 11 semester eingeschrieben),zweck mein aufenthalt ist studium

Hast du direkt mit dem Studium angefangen, oder musstest du zuerst einen Studienkolleg besuchen (zum Erlernen der Sprache zum Beispiel)? Das ist wichtig, weil Sprachkurse zu den so genannten studienvorbereitenden Maßnahmen zählen und die Zeit wird nicht auf die Fachsemester gerechnet - wie auch das Bundesinnenministerium anweist
Zitat:
Bei der Berechnung der Fachsemesterzahl bleiben Zeiten der Studienvorbereitung (z.B. Sprachkurse, Studienkollegs, Praktika) außer Betracht.

Mit welche Regelstudienzeit wird dein Studium von der Uni angegeben - 8, 9, 11 Semester? Im Normalfall werden auch deutschen Studenten noch 2 Semester "Schonfrist" (bevor die Studiengebühren erhöht werden) über die durchschnittliche Studiendauer gewährt. Bei ausländischen Studenten heißt es Zitat:
Ein ordnungsgemäßes Studium liegt regelmäßig vor, solange der Ausländer die durchschnittliche Studiendauer an der betreffenden Hochschule in dem jeweiligen Studiengang nicht um mehr als drei Semester überschreitet
und damit kommen wir auf die Rechnung des DiplomIngenieurs: Regelstudienzeit 9 Semester + 2 Semester allgemeine "Schonfrist" + 3 Semester für ausländische Studenten = 14 Semester, also nichts ungewöhnliches und auch kein unordentliches Studium.

Wenn dein guajerito schrieb am 14.10.2007 um 15:09:10:
studium unter privaten angelegenheiten sehr gelitten
hat - hattest du möglicherweise eine Beurlaubung (Urlaubssemester) oder eine längere Krankschreibung? Hast du deine Studiengebühren regelmäßig und rechtzeitig bezahlt? Kannst du nach wie vor den Nachweis eines gesicherten Lebensunterhaltes erbringen? Hat die Uni dir bestätigt, dass du dein Studium im Rahmen deiner Möglichkeiten "ordnungsgemäß" verfolgst, oder nur, dass du voraussichtlich 2010 den Abschluss erreichst? Die 10-jahres Frist ist eine Tatsache
Zitat:
Wird die zulässige Studiendauer überschritten ..., ist der Ausländer von der Ausländerbehörde schriftlich darauf hinzuweisen, dass eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur erfolgt, wenn die Ausbildungsstelle unter Berücksichtigung der individuellen Situation des ausländischen Studierenden einen ordnungsgemäßen Verlauf des Studiums bescheinigt, die voraussichtliche weitere Dauer des Studiums angibt und zu den Erfolgsaussichten Stellung nimmt. Ergibt sich aus der Mitteilung der Ausbildungsstelle, dass das Studium nicht innerhalb der ... genannten Frist von zehn Jahren erfolgreich abgeschlossen werden kann, ist die beantragte Verlängerung abzulehnen.

Laß dir vom zuständigen Akademischen Auslandsamt oder von deiner zuständigen Studienberatungsstelle, oder auch einen Anwalt der Ahnung vom Ausländerrecht hat helfen, wenn du das Gefühl hast, mit deiner ABH nicht klar zu kommen.
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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