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Visum bei der Einreise (Freizügigkeit) (Gelesen: 7.972 mal)
Muleta
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14.10.2007 um 00:56:05
 
Moin,

eine Frage an die Experten von der BPol:

Gibt es irgendwelche verbindlichen Anweisungen, wie mit Drittstaatern umzugehen ist, die

- an einer deutschen Schengengrenze
- mit gültigem Reisepass
- mit EU-Ehepartner (nicht-deutsch, gleichzeitig einreisend)
- mit Heiratsurkunde (ggf. übersetzt und legalisiert)
- ohne Visum

existieren und Einreise begehren?

Falls ja: meine E-Mailadresse funktioniert. Volltext ist nicht unbedingt erforderlich, Aktenzeichen/Datum genügt.

Muleta
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Tunity
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Antwort #1 - 14.10.2007 um 08:19:56
 
M.E. werden solche Fragen doch explizit in Gesetzen/Vorschriften aber auch Richtlinien geregelt. Durchgedreht

Einschlägig ist hier die RL 2004/38/EG.

Natürlich gibt es auch in der Bundespolizei entsprechende Verfügungen zur Umsetzung der o.g. RL. Diese kann und werde ich aber hier natürlich nicht posten.

Welche konkrete Frage hast du denn?
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tomy
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Antwort #2 - 14.10.2007 um 10:47:25
 
Tunity schrieb am 14.10.2007 um 08:19:56:
Welche konkrete Frage hast du denn?
Gibt es ein Visum an der Grenze ? Wenn ja, müsste das ja ein Schengen sein. Und für 3 Monate ? Es halten (hielten) sich ja nicht alle Länder daran. Ein Freund von mir (Deutscher) wollte mit seiner Kubanischen Frau nach Polen reisen. Die haben die Einreise und Visum verweigert. Danach ist er nach Berlin gefahren und die Polnische Botschaft in Berlin, hat das Visum auch abgelehnt, weil der Wohnsitz NRW ist. (Ist aber schon ein paar Tage her)

Tom
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 14.10.2007 um 11:58:03
 
Tunity schrieb am 14.10.2007 um 08:19:56:
Einschlägig ist hier die RL 2004/38/EG.


das ist im Prinzip klar. Fraglich ist, ob und wie es in der Praxis angewendet wird.

Zitat:
Welche konkrete Frage hast du denn?


- gibt es ein Visum? Falls ja: Typ und Gültigkeitsdauer.
- welche Anforderungen werden an den Nachweis der Ehegatteneigenschaft gestellt?

Muleta
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Tunity
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Antwort #4 - 14.10.2007 um 12:24:46
 
Es wird ja nur ein Einreisevisum verlangt.

Gemäß § 2 VI FreizügG/EU erteilen wir an der Grenze die erforderlichen Visa gebührenfrei.
Bei Vorlage der Voraussetzung der schengenweiten Erteilung wird das Visum unbeachtet des Reiseziels räumlich nicht beschränkt.

Visumkategorie -C- und im Feld Anmerkungen: "Familienangehörige eines Unionsbürgers/EWR Bürgers"

Nachweis durch Eheurkunde.

Bei bestehenden Konsultationsvorbehalten kann das Visum räumlich auf Deutschland beschränkt werden.
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Mick
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Antwort #5 - 14.10.2007 um 12:46:29
 
Tunity schrieb am 14.10.2007 um 12:24:46:
Nachweis durch Eheurkunde. 

Hi,
hier wäre es noch interessant zu wissen, welche
Anforderungen an diese Urkunde gestellt werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Tunity
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Antwort #6 - 14.10.2007 um 13:04:17
 
Es muss zweifelsfrei nachgewiesen werden, das der drittstaatsangehörige Familienangehörige mit dem Stammberechtigten verheiratet ist.

In der Praxis muss mich das Dokument "überzeugen", dass eine Ehe geschlossen wurde.

Auch wenn mir aus der Praxis nicht bekannt, kann der Nachweis auch anderweitig erbracht werden.


Noch Zusatz zum oberen Beitrag, das Edit nicht mehr funzt:

Gültigkeitsdauer des Visums max. 15 Tage, wobei der Tag der ER reichen würde, da der Aufenthalt sich nicht nach dem Visum richtet.
Anzahl der Einreisen -01-.
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Antwort #7 - 14.10.2007 um 14:45:31
 
tomy schrieb am 14.10.2007 um 10:47:25:
Danach ist er nach Berlin gefahren und die Polnische Botschaft in Berlin, hat das Visum auch abgelehnt, weil der Wohnsitz NRW ist. (Ist aber schon ein paar Tage her)

Tom 


Visum abgelehnt oder Bearbeitung des Visa-Antrages wegen örtlicher Unzuständigkeit (Wohnort NRW, Antrag in Berlin, örtliche Zuständigkeit bie Konsulat in NRW) verweigert.
Ergebnis= kein Visum ist das Gleiche, aber vom Sachverhalt ein gr0ßer Unterschied.
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Mikael321
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Antwort #8 - 14.10.2007 um 16:41:03
 
Tunity schrieb am 14.10.2007 um 12:24:46:
Gemäß § 2 VI FreizügG/EU erteilen wir an der Grenze die erforderlichen Visa gebührenfrei.
Das wird ja dann ab 1.1.08 recht spaßig, wenn Polen = Schengen ist. Dann kann somit jeder Deutsche der mit Russe/Belarusse/Ukrainer verheiratet ist, per Landweg einreisen. Polen gibt dann Schengen Visa, damit kann man auch nach Deutschland. Visums Vergehen !? Nein !? Da nicht mit Besucher Visum, sondern mit Freizügigkeitsvisum eingereist wurde. (Was sagen die Experten ?)


Einbeck schrieb am 14.10.2007 um 14:45:31:
Visum abgelehnt oder Bearbeitung des Visa-Antrages wegen örtlicher Unzuständigkeit
Wegen örtlicher Zuständigkeit, nicht angenommen. Nach eine Beschwerde bei der EU, hat die Polnische Regierung eine Rüge bekommen. So ca. 2 Jahre später. Inzwischen soll das kein Problem mehr sein.


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Antwort #9 - 15.10.2007 um 16:44:54
 
Mikael321 schrieb am 14.10.2007 um 16:41:03:
sondern mit Freizügigkeitsvisum eingereist wurde.  


hä ?

Mikael321 schrieb am 14.10.2007 um 16:41:03:
(Was sagen die Experten ?)  


Die sagen: Blödsinn oder so wie ich nix

Mikael321 schrieb am 14.10.2007 um 16:41:03:
Polen gibt dann Schengen Visa,  


Wie denn ? In Polen ?

Mikael321 schrieb am 14.10.2007 um 16:41:03:

Dann kann somit jeder Deutsche der mit Russe/Belarusse/Ukrainer verheiratet ist, per Landweg einreisen.


konnte er doch vorher auch, wenn Durchreise erlaubt wurde

In Deinem Post herrscht Chaos ! Bitte ordnen !

DC
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Muleta
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Antwort #10 - 15.10.2007 um 17:22:58
 
Tunity schrieb am 14.10.2007 um 13:04:17:
Gültigkeitsdauer des Visums max. 15 Tage, wobei der Tag der ER reichen würde, da der Aufenthalt sich nicht nach dem Visum richtet.Anzahl der Einreisen -01-.


Ich muss den Fall jetzt mal etwas abwandeln:

Angenommen wir hätten jetzt ein dt./russisches Paar, dass an der finnischen Grenze Einlass in den Schengenraum begehrt. Weiterhin nehmen wir mal an, die Finnen würden ein gleichartiges Visum in den Pass kleben, der Einfachheit halber mit Gültigkeitsdauer 1 Tag.

Nach einigen Tagen beschwerlicher Reise von Finnland nach Süden will das Paar nunmehr im Zug die dänisch-deutsche Grenze passieren und wird von zufällig dort anwesenden deutschen Bundespolizisten kontrolliert.

Würde dann die Einreise verweigert werden oder übersehe ich da jetzt etwas?

Muleta
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Antwort #11 - 15.10.2007 um 19:52:45
 
Zitat:
In Deinem Post herrscht Chaos ! Bitte ordnen !
Nochmal : Polen ist ab 1.1.08 Schengen Mitglied. Deutscher reist am 02.01.2008 von Ukraine, Russland, Belarus (such dir was aus) mit seiner Frau aus diesen Ländern an die Grenze zu Polen. Dort verlangt er Einlass in die EU, gemäß § 2 VI FreizügG/EU . Polen erteilen (müssen) Visum. Und zwar Schengen Visum. Von der Grenze reist man gleich weiter nach Deutschland. An der Grenze nach Deutschland wir Visum geprüft. Da es ein Schengen Visum ist, und es auch berechtigt andere Länder zu besuchen, muß man ihn passieren lassen. Nächsten Tag schlägt er bei der ABH auf, und beantragt eine AE.  Falsches Visum kann ja nicht sein, da es sich nicht um ein Besuchervisum handelt. Das meinte ich damit !

Muleta schrieb am 15.10.2007 um 17:22:58:
Angenommen wir hätten jetzt ein dt./russisches Paar, dass an der finnischen Grenze Einlass in den Schengenraum begehrt. Der Einfachheit halber mit Gültigkeitsdauer 1 Tag.
Ich habe gehört, die Finnen geben 4 Wochen, für EU verheiratet. Ohne große Probleme, direkt an der Grenze.

Michael
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Antwort #12 - 15.10.2007 um 20:02:42
 
Mikael321 schrieb am 15.10.2007 um 19:52:45:
Dort verlangt er Einlass in die EU, gemäß § 2 VI FreizügG/EU . 


So die Polen ein FreizügG/ EU haben, ansonsten würde die Richtlinie gelten, die aber vorrangig den innergemeinschaftlichen Verkehr regelt.

Für die Ersteinreise brauct der Drittstaater durchaus ein Einreisevisum Zwinkernd

Grüße
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Muleta
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Antwort #13 - 15.10.2007 um 20:35:07
 
Mikael321 schrieb am 15.10.2007 um 19:52:45:
Polen erteilen (müssen) Visum. Und zwar Schengen Visum. ...
Ich habe gehört, die Finnen geben 4 Wochen, für EU verheiratet. Ohne große Probleme, direkt an der Grenze.


Problem1: ich sehe keine Notwendigkeit für ein (klassisches) Schengen-Visum
Problem2: ein 1-Tages-Visum wäre denkbar und in gewisser Hinsicht auch richtig.

Muleta
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Antwort #14 - 15.10.2007 um 21:27:51
 
Muleta schrieb am 15.10.2007 um 17:22:58:
Würde dann die Einreise verweigert werden oder übersehe ich da jetzt etwas? 

Möglicherweise ... wenn du Art. 5 Abs. 2 S. 1 der RL 2004/38 (Einreisevisum) in Verbindung mit der VO EG 539/2001 (und deren Regelungsgehalt "Überschreiten der Außengrenze") siehst und davon losgelöst / in chronologischer Folge Art. 6 Abs. 2 der der RL 2004/38 (und deren Regelungsgehalt "Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten") betrachtest, dann müsste deine Frage beantwortet sein Zwinkernd

Daddy
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