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Arbeitsgenehmigung eu (Gelesen: 4.563 mal)
agata81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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04.10.2007 um 17:25:15
 
Hi,
kann jemand mir vielleicht helfen?Ich komme aus Polen und bin seit 4 Jahren in Deutschland davon hab ich 2,5 Jahr studiert.In Agentur für Arbeit hab ich erfahren dass man jetzt nur noch 3 Jahre ununterbrochen in Deutschland bleiben müss um Arbeitsgenehmigung zu bekommen.Und im Gesetz hab ich gelesen dass Studiumzeiten zahlen bis zur Hälfte.Das würde bedeuten mir fählen nur noch 3 Monate.Das peoblem ist nur, dass Agentur sagt dass Studiumzeiten  gar nicht zum Aufenthalt zählen.Bin jetzt verzfeifelt:(Wie ist es also so genau.Ich glaube nicht an alles was die agentur sagt weil viele von meinen Freunden und auch eine Rechtsanwältin-bekannte von mir, haben da nachgefragt und jedes mal würde was anderes gesagt.Könnte mir das jemand vielleicht erklären?Ich würde sehr dankbar.
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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 04.10.2007 um 17:36:53
 

Grüsse,

der § 9 BeschVerfV ist ist aufgrund des Günstigkeitsprinzipes anzuwenden.

Deswegen können Zeiten des Studiums in Deutschland bis zu zwei Jahre angerechnet werden. Zwar sagt § 9 BeschVerfV, dass diese Zeiten "erlaubt, gestattet oder geduldet" zurückgelegt werden müssen, der freizügige Aufenthalt eines Beitrittsstaatlers ist dabei jedoch gleichzusetzen.

Anspruch auf Arbeitsberechtigung-EU besteht somit nach zwei Jahren Studium und einem weiteren Jahr sonstigen Aufenthalt in Deutschland.

Antrag stellen, auf § 9 BeschVerfV verweisen und ggfs. Rechtsmittel bei Ablehnung einlegen wäre mein Tipp.

J.
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agata81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 04.10.2007 um 17:44:39
 
Ich hab aber vorgestern für diese Frau in Arbeitsamt gesaht dass ich so in Gesätzen gefunden habe dass mein Studiumzeit angerehnet sollte.Sie hat mich nur angeschrien dass sie es besser weiss was es im Gesetzen steht und das wars.Sie hat mich fast  fausgeschmissen:(((Ich hab ein Diplom aus Polen-bin Ingenieur und hab noch ne möglichkeit nach einen Arbeitsgeber zu suchen und Arbeitsvertrag machen aber es ist nich einfach so eine stelle ohne Erfahrung zu finden.Es wäre also leichter Arbeitsgenehmigung zu haben.Ich könnte ein nebenjob machen so lange ich kein Arbeitsplatz in beruf finde.Sonst müss ich nach Polen-ohne Geld bleibt mir nix sonst:(
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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 04.10.2007 um 18:23:11
 

Deswegen sage ich ja:

schriftlichen Antrag stellen, auf § 9 BeschVerfV verweisen und ggfs. Rechtsmittel bei Ablehnung einlegen.

Grüsse,
Jimi

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schweitzer
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Antwort #4 - 04.10.2007 um 18:25:58
 
Zitat:
Anspruch auf Arbeitsberechtigung-EU besteht somit nach zwei Jahren Studium und einem weiteren Jahr sonstigen Aufenthalt in Deutschland.  


@ Jimi:

Wie steht es mit der ansonsten für NEU-EUlen geltenden Bedingung, dass erst nach 12monatiger ununterbrochener unselbständiger Beschäftigung eine Arbeitsberechtigung EU erteilt werden kann. Trifft das hier nicht zu?
Wo kann man dazu nachlesen? -Bitte schau auch mal in
diesen thread
- da ist eine weitere Hilfesuchende, die ich womöglich zunächst nicht korrekt und abschließend vielleicht nicht vollständig beraten habe.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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agata81
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Antwort #5 - 04.10.2007 um 18:42:01
 
jetzt kann ich leider sowieso nix machen.Noch 3 Moneta fählen bei mir.1,5 Jahr bin ich hier plus 2,5 Jahr Studium...zu wenig.Wollte nur wissen ob ich recht habe.Sonst könnte ich zum Rechtsanwalt aber das kostet jede menge.Und das nutzen die behörden aus.Sie machen was sie wollen weil sie es wissen dass kaum jemand sich es leisten kann sie zu beklagen:(
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Tippi
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Antwort #6 - 04.10.2007 um 20:01:20
 
agata81 schrieb am 04.10.2007 um 18:42:01:
Und das nutzen die behörden aus.Sie machen was sie wollen weil sie es wissen dass kaum jemand sich es leisten kann sie zu beklagen  


Sorry, aber solche Aussagen finde ich echt daneben.

Behördenmitarbeiter müssen sich in erster Linie an die
Gesetze halten, dass diese bei den Betroffenen nicht
immer gut ankommen ist eine andere Sache - wird hier
im Board auch nicht diskutiert.

Auch hier im Board sind sehr viele Behördenmitarbeiter,
die sich den Fragen und Problemen der User mehr als
kompetent und hilfsbereit annehmen. (unentgeltlich und
in ihrer Freizeit)

Also bitte ein bisschen Zurückhaltung mit solchen Aus-
sprüchen.

Gruß

Tippi
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Ulf
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Antwort #7 - 04.10.2007 um 20:15:34
 
agata81 schrieb am 04.10.2007 um 17:44:39:
Ich hab aber vorgestern für diese Frau in Arbeitsamt gesaht dass ich so in Gesätzen gefunden habe dass mein Studiumzeit angerehnet sollte.Sie hat mich nur angeschrien dass sie es besser weiss was es im Gesetzen steht und das wars.Sie hat mich fast  fausgeschmissen:(((


Schriftlichen Antrag einreichen, dann soll sie einmal versuchen, ihre Ausfälle zu Papier zu bringen.

Wenn das mit der Genehmigung geklärt ist, Dienstaufsichtsbeschwerde wg. Anschreierei an Dienststellenleiter mit Durchschrift an polnisches Konsulat.

Ja, das war jetzt gemein.

Gruß, ULF
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agata81
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Antwort #8 - 04.10.2007 um 20:20:56
 
es tut mir auch leid wenn ich was falsch gesagt habe aber ich habe, genau so wie viele andere die hier änliche probleme haben, gelesen dass Studiumzeiten zur hälfte angerechnet sein sollten.Und ich denke gesetze sind nicht einfach so geschrieben...Wenn ich die Zeiten bei mir angerechnet würeddann bleiben mir nur noch 3 Monate.Und ich bin keine Rechtsanwältin, hab auch kein Geld um einen Rechtsanwalt zu nehmen aber es tut schon weh wenn ich lese dass es angerechnet sein sollte und dann so ein entäuschung.Und die Behörden sind auch nur Mänschen, denke ich dass ise sich ach irren können...ich weiss es nicht und deswegen hab ich auch hier geschrieben.Ich habe auch nix schlimmes geschrieben, nicht mt abschicht um jemandem zu beleidigen.Nur alle meine Freunde die bei Agebtur für arbeit waren, haben was anderes erfahren.Ich hab uch eine bekannte Rechtsanwältin um Hilfe gebetet.Ich hab ihr gesagt dass es so was wie ein Anspruch an Arbeitsgenehmigung gibt wenn man hier 3 Jahre wohnt.Sie hat dort angerufen und so was hat sich leider nicht erfahren:(((Da stehe ich dümm vor...als ob ich sie angelogen hätte.Ich will nur endlich arbeiten können-das ist alles.
Es nervt auch wenn ich weiss dass meine Freune nach 3 Jahren in Deutschland Arbeitserlaubnis haben, obwohl sie schwarz gearbeitet haben.Ich hab das Geld von meinen Eltern bekommen und hab immer so gelebt wie die Gesetze es sagen.Und jetzt was soll ich für meine Familie sagen-das sie das Geld veggeschmissen haben?
Also noch mal es tut mir leid:(Ich weiss einfach nicht was ich machen soll:((((((((Ich bin 27 und hab mein Leben hier, meine Freunde, Meine Wohnung, meine Arzte weil ich krank in....wer würde hier rühig sein können..........
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Antwort #9 - 04.10.2007 um 21:14:46
 
@agata81

Nimm dir die Antworten 1 und 3 von Jimi zu Herzen und stelle
den Antrag.

Du kannst dir auch hier ... den § ausdrucken und den
deiner Arbeitsagentur vorlegen.

Auch ein Gespräch mit einem Vorgesetzen kann da evtl. wei-
terhelfen.

Also los, Antrag stellen und durch.

Gruß

Tippi
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Antwort #10 - 04.10.2007 um 21:46:45
 
danke für alle Antworten,

Das Problem ist nur dass Antrag man erst dann stellen kann wenn ein Gehördemittarbeiter es zustimmt, dass es dafür Grundlagen gibt.In meinem Fall nicht weil die Studiumzeiten ich angerechnet werden:(das bedeutet ich hab nur 1,5 Jahr Aufenthalt.Sobald jemand es nicht anderes entscheidet, kann ich die ganze sache vergessen  weinend

Ich war dort schon paar mal-bei arbeitsamt-und ich verliere langsam die hoffnung. Ich bekomme immer eine Antwort-"sie können nach Arbeitsgeber suchen und Arbeitsvertrag machen.Als Ingenieur finden Sie schnall ein Arbeitspaltz". Es ist leider nicht so einfach weil ich kein Arbeitserfahrung habe:(((Und alle Angebote die ich finde sagen-Ingenieur mir langjärigem Erfahrung.Deswegen ist es meine einzige Hoffnung um eine unbefristene Arbeitserlaubnis zu bekommen:(
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Mick
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Antwort #11 - 04.10.2007 um 21:49:28
 
agata81 schrieb am 04.10.2007 um 21:46:45:
Das Problem ist nur dass Antrag man erst dann stellen kann

Hi,
nein, das siehst Du falsch. Bereits in Antwort #3
wurde Dir geraten, den Antrag schriftlich zu stellen.
Schicke einen Brief hin, kann niemand verhindern,
den Antrag.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #12 - 04.10.2007 um 22:16:37
 
dann hätte ich noch eine lätzte Frage-wirklich die lätzte.Ich hab hier 2,5 jahren studiert.Das Gesetz sagt Studiumzeiten werden bis zur Hälfte angerechnet.Wie ist es also in meinem Fall-wird es zu jedem Monat angerechnet?Also 2.5 Jahr durch 2 sind 15 Monate also 1,25 Jahr?Nach dem Studium bin ich schon 1,5 Jahr hier als insgesamt 2,75 Jahr. Das würde für mich bedeuten dass ich nach 3 Monaten so ein Antrag stellen könnte.Hab ich recht?


Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein       Tippi


Ich danke herzlich für Eure Zeit.Das bedeutet mir sehr viel.


...
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Antwort #13 - 04.10.2007 um 22:35:21
 
Wenn du dich 3 Jahre ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit
einer Aufenthaltsgestattung Bundesgebiet aufhalten hast, kann
die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung ohne Prüfung
nach § 39 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes Ausländern erteilt wer-
den.

Das heisst, die 3 Jahre müssen vollständig sein.

Evtl. Antragstellung 2-3 Wochen vorher den Antrag bei der Arbeits-
agentur stellen, aber ab dem ...(Erreichen der 3 Jahre)

Gruß

Tippi

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Antwort #14 - 04.10.2007 um 23:02:47
 

schweitzer schrieb am 04.10.2007 um 18:25:58:
@ Jimi:

Wie steht es mit der ansonsten für NEU-EUlen geltenden Bedingung, dass erst nach 12monatiger ununterbrochener unselbständiger Beschäftigung eine Arbeitsberechtigung EU erteilt werden kann. Trifft das hier nicht zu?
Wo kann man dazu nachlesen? -Bitte schau auch mal in diesen thread - da ist eine weitere Hilfesuchende, die ich womöglich zunächst nicht korrekt und abschließend vielleicht nicht vollständig beraten habe.

=schweitzer=  


Schweitzer,

von mindestens einjähriger unselbständiger Erwerbstätigkeit war hier aber nie die Rede.

Wenn das zutrifft, besteht natürlich Anspruch gem. § 12a ArGV. Aber das kam zu der Zeit meiner Antworten nicht zu tragen.

J.


ulf schrieb am 04.10.2007 um 20:15:34:
Wenn das mit der Genehmigung geklärt ist, Dienstaufsichtsbeschwerde wg. Anschreierei an Dienststellenleiter mit Durchschrift an polnisches Konsulat.

Ja, das war jetzt gemein.

Gruß, ULF 


Nö, sondern ihr gutes Recht. Halte ich auch nicht für verkehrt, wenn es so gewesen ist.

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