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Status nach  Einbürgerung (Gelesen: 2.529 mal)
CoffeeCake
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Status nach  Einbürgerung
02.10.2007 um 02:21:58
 
hallo,

ich habe heute vom bekannten folgendes erfahren: Er is seit fast 15 jahre als asylberechtigter anerkannt. Letzte monat, hat er ein Brief vom BAFM erhalten welches besagt das durch ein Gerichtbeschluss, ist sein haupt grund fuer die anerkennung nicht mehr gegeben und dass es kein abschiebe hinderniss mehr gibt.

Wuerde das selbe fuer ehmalige asylanten die schon eingebuergert wurden gelten? Kann die EB zurueck genommen werden?

Vielen Dank
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Mick
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immer lächeln ;)


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Antwort #1 - 02.10.2007 um 02:27:22
 
CoffeeCake schrieb am 02.10.2007 um 02:21:58:
Kann die EB zurueck genommen werden?

Hi,
nein. Und wenn das BAMF über die Einbürgerung
informiert gewesen wäre, hätte man sich dort die
Arbeit gespart.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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CoffeeCake
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 02.10.2007 um 18:56:59
 
vielen dank mick
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