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Noch ne Heirat in Dänemark - was muss ich danach in D tun (Gelesen: 2.357 mal)
honey.babe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Noch ne Heirat in Dänemark - was muss ich danach in D tun
20.09.2007 um 20:03:08
 
Hey! Ich werde Ende des Jahres meinen Freund heiraten. Er kommt aus Kamerun und ich bin Deutsche. Die Heirat soll in Dänemark stattfinden, weil es in Deutschland so schwer ist, überhaupt einen Termin zu bekommen.
Wieder in Germany,was muss ich dann tun?
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honey.babe  
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Tippi
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Beiträge: 4.457

Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
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Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Noch ne Heirat in Dänemark - was muss ich danach in D tun
Antwort #1 - 20.09.2007 um 20:22:17
 
Hi honey.babe,

ich hab für dich mal einen eigenen Thread eröffnet.

Bitte nicht die Threads vermischen.

Hast du noch ein paar mehr Infos?

Ist dein zukünftiger Ehemann schon in D?
Hat er einen Aufenthaltstitel, Duldung oder was?

Heiratet ihr in Dänemark wegen Terminschwierigkeiten mit dem
Standesamt oder gibt es sonstige Gründe?

Also, bissl mehr Infos - dann klappt das auch mit den Antworten.

Gruß

Tippi


Änderung:
Hab die Antwort von proll aus Versehen nicht mit verschoben.
Hab ich jetzt nachgeholt. Sollte die Antwort von ihm ausreichen - ok.

Wenn nicht - bitte die erforderlichen Infos geben. 
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heirat mit duldung?
Antwort #2 - 20.09.2007 um 20:12:19
 
Da wäre ich aber sehr vorsichtig.

Die Duldung erlischt mit Ausreise. Für eine Eheschließung in Dänemark braucht man dort einen rechtmäßigen Aufenthalt, der mit einer erloschenen (aber auch mit einer gültigen) Duldung nicht vorliegt, und darüber hinaus kann es sein, dass er nach Eheschließung und rückkehr nach Deutschland (Achtung: illegale Einreise !) keinen weiteren Aufenthalt bekommen wird und er Deutschland zur Einholung eines Visums zur FZF verlassen muss.

Edit
Ich poste hier, obwohl du dich an den bestehenden Thread drangehängt hast und man davon ausgehen muss, dass gleiche Bedingungen herrschen.
Jetzt hat man den Bezug nach hier verschoben:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1190311389

proll
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« Zuletzt geändert: 20.09.2007 um 20:25:22 von N/V »  
 
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Noch ne Heirat in Dänemark - was muss ich danach in D tun
Antwort #3 - 20.09.2007 um 20:29:51
 
Danke,
aber jetzt hat honey babe noch hier was angehängt
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1190283012/16#16
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honey.babe
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Beiträge: 19

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Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten in DK -Änderungen ??
Antwort #4 - 20.09.2007 um 20:27:12
 
Wird eine Heiratsurkunde aus Dänemark hier in Deutschland einfach angenommen? Oder wie is das, wenn ich dort heirate und dann wieder zurück in Deutschland bin???
Habe außerdem noch eine kleine Tochter. Wird die dann automatisch, durch die Heirat, als Tochter unserer beiden Personen oder wie is das?
Der Kleinen ihr Dad ist nämlich nicht in eingetragen!

Änderung:
Versuch bitte nicht überall was dranzuhängen wo es gerade zu passen scheint. Ronny
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« Zuletzt geändert: 20.09.2007 um 20:39:16 von ronny »  
honey.babe  
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Noch ne Heirat in Dänemark - was muss ich danach in D tun
Antwort #5 - 20.09.2007 um 20:40:25
 
Hallo,

welchen Aufenthaltstitel hat er denn nun ?

Eine Duldung ?

weil Du da auch was drangehängt hast Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 21.09.2007 um 10:56:22
 
H(a)i,

honey.babe schrieb am 20.09.2007 um 20:27:12:
Der Kleinen ihr Dad ist nämlich nicht in eingetragen!


Warum wohl?

[Wahrsagerin Mode on]
Der Vater ist nicht in der GU eingetragen, weil seine Identität nicht geklärt ist (Pass fehlt oder Proxypass) und/oder ihr keine Inhaltliche Überprüfung seiner Papiere vornehmen lassen könnt/wollt.
[/Wahrsagerin Mode off]

Und dann wollt ihr in DK heiraten?

mfg
Thomas Böttcher
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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