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NE mit Daueaufenthalt-EG -> Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG (Gelesen: 2.019 mal)
uberlin
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Zeige den Link zu diesem Beitrag NE mit Daueaufenthalt-EG -> Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
17.09.2007 um 15:36:29
 
Ich habe im Maerz 2007 auf Antrag die NE mit dem Vermerk "Daueraufenthalt-EG" gekriegt. Gilt diese jetzt als "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG"
im Sinne des §9a des neuen AufentG ?
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Mick
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Antwort #1 - 17.09.2007 um 15:45:04
 
uberlin schrieb am 17.09.2007 um 15:36:29:
Ich habe im Maerz 2007 auf Antrag die NE mit dem Vermerk "Daueraufenthalt-EG" gekriegt. Gilt diese jetzt als "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG"
im Sinne des §9a des neuen AufentG ?


Hi,
ja, siehe § 101 Abs. 3 AufenthG:

Zitat:
Ein Aufenthaltstitel, der vor dem 28. August 2007 mit dem Vermerk „Daueraufenthalt-EG“ versehen wurde, gilt als Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG fort.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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uberlin
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Antwort #2 - 27.04.2008 um 21:16:40
 
Ich habe letzte Woche meine NE mit dem Vermerk "Daueraufenthalt-EG"
in den neuen Reisepass übertragen lassen (am Bürgeramt, nicht bei der ABH).
Aber auch im neuen Pass habe ich jetzt dieselbe NE mit demselben Vermerk gekriegt. Ist es richtig so, musste es nicht "Erlaubnis zu D-EG" sein?

Eigentlich muss ich bald nach Frankreich umziehen (für ca. 2 Jahre) und habe Angst davor, dass diese NE mit dem Vermerk  für die französichen Behörden  nicht gleich
der Erlaubnis D-EG ist (dann muss man zurück nach DE, Einreisevisum beantragen usw.)
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