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FZF Wie hoch muss mein Gehalt sein (Gelesen: 3.945 mal)
faruk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF Wie hoch muss mein Gehalt sein
10.09.2007 um 19:15:27
 
Gruss an Alle!Ich danke euch für eure hilfe im vorraus.Bald ist es so weit das ich das Vizum für meinem Mann beantragen kann.Leider kann ich es nirgendwo finden wie hoch muss oder soll mein Gehalt  sein.Die zuständige ABH gibt keine genaue Auskunft.Es heist wir werden es sehen wenn es so weit ist.Aber ich warte jetzt so lange das mir ein Tag mehr zu viell ist.Folgendes habe ein Kind lebt bei mir kein Unterhalt vom Vater da ich von ihm Ruhe haben will.1160,00 dazu Kindergeld.Reicht es oder nicht.Wäre sehr dankbar um es zu wissen und wenn ich zu wenig verdiene dann suche ich mir noch ein Nebenjob.Alles andere Wohnung,NE und Unbefristete Arbeitsvertrag schon vorhanden.Noch mein Mann dazu und ich bin glücklich.DANKE                                                                                                
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Aletheia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 10.09.2007 um 20:53:15
 
Wenn ich nicht irre (und ich bin bloßer Laie), dann rechnet sich Dein Bedarf wie folgend:
348 € für Dich + 312 € für den Partner+ 208 fürs Kind+ Miete= Bedarf
Aber, was Du im Monat zur Verfügung hast, muss nicht gleich als anerkanntes Einkommen gelten.
Bsp.
Frau erwirtschaftet 1160€ neto (bei bruto 1400€), dann ist vom neto abzuziehen:
100€ pauschal+ 160€ (20% von 800€)+ 60€ (10% von den restlichen 600€)= 320€
Würde anerkanntes Einkommen von 1160-320=840 € ergeben.

Kann durchaus sein, daß ich mich irre.
Dir viel Glück!
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anja67
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 10.09.2007 um 21:22:36
 
Ich dachte das Einkommen spielt bei FZF keine Rolle und selbst wenn der deutsche Partner arbeitslos ist muss die FZF genehmigt werden???
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Um das rechte Verhältnis herzustellen, müßte die Todesstrafe gegen einen Verbrecher verhängt werden, der sein Opfer zunächst warnt, daß er es an einem bestimmten Tag auf schreckliche Weise ermorden wird, und es von diesem Moment an monatelang in seiner Gewalt gefangenhält. Ein solches Ungeheuer wird man im privaten Bereich nicht finden.&&&&Albert Camus&&(Reflections on the Guillotine)
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Minusch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 10.09.2007 um 21:30:35
 
Das Einkommen spielt nur beim FZF zu deutschen Staatsangehörigen keine Rolle...

@Faruk

Pauschal kann man  nicht sagen, was ausreichend ist. Je nach Bundesland, in dem Du lebst, werden vom Einkommen bestimmte Beträge abgezogen, und dann ergibt sich ein (geringeres) anrechenbares Einkommen. Sanija hat im Bezug auf die Berechnung recht. Die konkreten Summen, welche als Freibeträge abgezogen werden, kann ich jedoch nicht sagen. Diese variieren je nach Einkommen.

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faruk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 10.09.2007 um 21:36:24
 
Danke sehr für eure Antworten obwohl ich es trozdem nicht so ganz verstanden habe.Wie ich es verstehe reicht mein Einkommen und wenn nicht kann dann sein Bruder für ihm bürgen da er selbständig ist und ich wegen der kleine sehr schlecht noch mehr arbeiten kann?Auserdem bin ich keine Deutsche habe aber NE und Brutto von 1700,00 aber LSK II.Für ein genaue Antwort wäre ich sehr dankbar!!!!!!!!!!!


Änderung:
Füge hier dein erstes Folgepost ein


Danke Minusch!Lebe in BW und wurde besser schlafen können wenn ich es besser wüsste.Es sind noch 5Monate bis  er kommen darf und wenn es zu wenig ist MUSS ich wohl meine kleine ürgendwo unterbringen um noch ein Nebenjob zu haben.Trozdem DANKE!!!!!


Änderung:
Füge hier dein zweites Folgepost ein


Und noch etwas.Spielt es eine Rolle das sein Bruder ihm Arbeit stelle bereit hält so das er gleich arbeiten kann so bald er arbeiten darf.Deutsche Sprache ist kein Problem da er sehr gut Deutsch spricht(war früher hier und sehr lange mit eine Deutsce zusammen).Ich weis das die anderen sehr grössere Probleme haben aber jedem ist sein Leid am grössten.Wir sind seit Feb 2006 Verheiratet und die Wartezeit ist bald um um so mehr hat mann Angst das ürgend etwas schief läuft.Daswegen bitte ich um hilfe damit diese spuck bald eine ende hat und ich vorsorgen kann.BUSSI


[hint]Tippi:  Bitte nicht immer sofort Folgeposts senden. Ein abgege-
benes Post kann und sollte auch innerhalb von 15 Minuten ge-
ändert oder ergänzt werden.[/hint]
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« Zuletzt geändert: 10.09.2007 um 22:37:20 von Tippi »  
 
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Minusch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 10.09.2007 um 22:25:37
 
@Faruk

Dein Einkommen würde ich nach Steuerklasse 3 berechnen. Dann würden die maßgeblichen Freibeträge abgezogen und was übrig bleibt, muss zur Sicherung des Lebensunterhalts für Dich, das Kind und den Ehemann sowie die Miete reichen. Ob in BW die Berechnung so erfolgt, weiß ich nicht. Das kann die dortige ABH sagen.

Dein Mann muss nicht nur Deutsch können, er muss den Nachweis A1 des europäischen Referenzrahmens für Sprachen belegen, d.h. er muss eine entsprechende Prüfung machen. (Hinweise findest du auf der Internetseite des BAMF.

Das Einkommen wird bei FZF zu einem Ausländer immer geprüft, einzig bei FZF von Staatsangehörigen der EU gibt es eine andere Berechnung, bei FZF zu Deutschen entfällt sie ganz.

Ob das Arbeitsplatzangebot beim Bruder des Ehemannes herangezogen werden kann, lässt sich so nicht sagen. Es müsste sich meiner Meinung nach um eine qualifiezierte Tätigkeit handeln, nur dann würde ich sie heranziehen. Wenn Du einen Nebenjob hast, müsste dieser schon länger (mind. 6 Monate zum Zeitpunkt des Visaantrages) bestehen, um anrechenbar zu sein (zumindest in B).

Wenn dein Mann einreisen darf, dürfte er auch sofort arbeiten. Da Du eine NE hast, bekomt er die unbeschränkte Arbeitserlaubnis.

Du schreibst, dass Dein Mann schon länger in Deutschland war. Ich hoffe mal, dass die Ausreise freiwillig erfolgt ist und hier nicht noch irgendwelche offenen Rechnungen (Abschiebung) oder Einreisesperren vorliegen. Dann könnte sich die Bearbeitung der Einreise sehr viel länger hinziehen.
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Aletheia
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Antwort #6 - 10.09.2007 um 22:31:39
 
Minusch schrieb am 10.09.2007 um 21:30:35:
Das Einkommen spielt nur beim FZF zu deutschen Staatsangehörigen keine Rolle...

Oh, gilt das denn auch bei Eingebürgerten???


@ faruk
Keine Panik, in der Ruhe hiegt die Kraft, von beiden wünsche ich Dir ganz viel.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #7 - 10.09.2007 um 22:37:32
 
Aletheia schrieb am 10.09.2007 um 22:31:39:
Oh, gilt das denn auch bei Eingebürgerten??? 

Bitte keine zweiten Kriegsschauplatz eröffnen.
Die Frage ist mehrfach diskutiert, ist hier nicht
Thema. Ggf. Forensuche benutzen. Danke.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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faruk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 10.09.2007 um 22:57:24
 
Danke Minusch.Hoffe das es schief lauft.Mein Mann wurde augewisen und obwohl freiwilig auf eigene Kosten ausgereist habe ich 1200,00 Abschiebungs Kosten bezahlt und die ES begrenzt(01.02.2008).Danke für deine mühe.Und allen anderen auch.
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Antwort #9 - 28.09.2007 um 17:30:37
 
anja67 schrieb am 10.09.2007 um 21:22:36:
Ich dachte das Einkommen spielt bei FZF keine Rolle und selbst wenn der deutsche Partner arbeitslos ist muss die FZF genehmigt werden???

hmm gilt das auch für diejenigen die ihren partner herholen wollen und hartz4 beziehen ?
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Tippi
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Antwort #10 - 28.09.2007 um 17:38:18
 
@blueeyes

in diesem Thread wurde alles gesagt und du hast doch alle
Fragen in deinem eigenen Thread gestellt.

Bitte nicht noch hier die gleichen Fragen anhängen.

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