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FZF zur Ausübung der Personensorge (Gelesen: 1.917 mal)
mondlaus
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03.09.2007 um 21:54:16
 
Hallo zusammen!

Kurz und bündig:

Bei Antrag auf Familienzusammenführung zur Ausübung der Personensorge (Mutter und Kind: deutsch, Vater: Kosovar):

Müssen Mutter und Vater das gemeinsame Sorgerecht erklären oder reicht eine Vaterschaftsanerkennung aus?

Danke vorab...
mondlaus
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Mick
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Antwort #1 - 03.09.2007 um 22:56:40
 
Hi,
siehe § 28 Abs. 1 Satz 2 AufenthG:

Zitat:
Sie [die AE] kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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mondlaus
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Antwort #2 - 04.09.2007 um 07:18:21
 
Ja, das hatten wir schon gelesen.

§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG besagt aber nur, das der Lebensunterhalt gesichert sein muss.
Im Umkehrschluß bzgl. des §28 Abs. 1 Satz 2 dürfte es dann also heißen... Wenn der Lebensunterhalt gesichert ist (durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung), sollte auch die FZF zur Ausübung der Personensorge (bei Antrag ohne Sorgerechtserklärung) bewilligt werden.

Habe ich das richtig verstanden?
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trixie
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Antwort #3 - 04.09.2007 um 08:48:20
 
In § 28 Abs. 1 wird die Erteilung der AE nicht von der Sicherung des LU abhängig gemacht.

Zitat:
Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen.


trixie

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Toppy
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Antwort #4 - 04.09.2007 um 15:20:17
 
Moin,

befindet sich denn der Kindsvater bereits in D.? Vielleicht mit anderem Titel?
Wird die familiäre Gemeinschaft bereits gelebt?
Will ja nicht unken aber es heißt immer noch "kann abweichend....."
Sehe hier eine Ermessensentscheidung.

-Toppy-
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