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Aufforderung zur Einbürgerung (Gelesen: 2.539 mal)
Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufforderung zur Einbürgerung
23.08.2007 um 16:34:32
 
Meine Nicht-EU-Ehefrau wurde nun schon zweimal persönlich von einer Mitarbeiterin des Regierungspräsidiums angesprochen, ob sie sich nicht einbürgern lassen will.
Welche Veranlassung hat diese Behörde Einbürgerungen zu initiieren ?
Bislang war ich immer der (vielleicht irrigen) Ansicht, daß das Einbürgerungsbegehren vom Antragsteller ausgehen sollte und die Behörde nur zu prüfen und so oder so zu entscheiden hat.
Gibt es eventuell seitens der Politik bestimmte Vorgaben oder Quoten, die da erfüllt werden müssen/sollen ?
Woher ist dem RP überhaupt die Existenz meiner Frau bekannt ?
Oder meldet die ABH von Zeit zu Zeit Ausländer dem RP die gewisse Fristen erreicht haben ?
Nun ist meine Frau keine hochrangige Sportlerin, exponierte Wissenschaftlerin oder angehende Nobelpreisträgerin, wo der Staat ein gewisses Interesse verspüren könnte, ein solche Person als Deutsche anzuerkennen, dann könnte ich diese Aufmerksamkeit ja noch verstehen.
Welche Gründe hat also die Behörde /der Staat meine Frau als Staatsbürgerin zu gewinnen ?   
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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.08.2007 um 16:36:11
 
Die Einbürgerung gilt als Ziel einer Erfolgreichen Integration Zwinkernd

Ich wurde damals nicht angesprochen, falls doch, wäre es für mich von Vorteil gewesen über meine Möglicheiten informiert zu sein.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 23.08.2007 um 16:40:30
 
maki schrieb am 23.08.2007 um 16:36:11:
Die Einbürgerung gilt als Ziel einer Erfolgreichen Integration Zwinkernd


Wenn ich mir da so manchen Eingebürgerten ansehe, kann ich mir das Lachen kaum verkneifen, obwohl es eigentlich ein Anlaß zum Weinen sein sollte.


Guckst Du hier meinen Beitrag:

www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1187742502;start=all
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
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Antwort #3 - 23.08.2007 um 17:02:12
 
Saxonicus,
bei allem Verlaub: Zunächst maö empfinde ich es als Kompliment an Deine Gattin, wenn ihr die Einbürgerung nahegelegt wird.
Mir ist allerdings auch klar, dass dies nicht in jedem Fall relevant ist. (Visa, Reisemöglichkeiten etc.)
Aber dt. Staatsangehörige verursachen den Verwaltungen deutlich weniger Aufwand - was möglicherweise ei Motiv für die Empfehlung sein kann.

Was aber hat Dein Link mit der Frage zu tun?
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #4 - 23.08.2007 um 23:53:48
 
Zeppelin schrieb am 23.08.2007 um 17:02:12:
Aber dt. Staatsangehörige verursachen den Verwaltungen deutlich weniger Aufwand - was möglicherweise ei Motiv für die Empfehlung sein kann.  


Der Aufwand aller zehn Jahre ein neues Etikett mit dem Aufenthaltstitel in den erneuerten Pass meiner Frau zu kleben, wozu keinerlei Anträge zu bearbeiten sind und keine anderen Behörden und Dienststellen hinzugezogen werden müssen, ist eine Sache von wenigen Minuten.  
Wenn ich hingegen als Deutscher einen neuen Pass oder Personalausweis beantragen muß, so dürfte das für die Behörde mit Sicherheit einen größeren Arbeitsaufwand erfordern, was man doch schon an der Zeitdauer für einen solchen Verwaltungsakt erkennen kann, da sind wesentlich mehr Menschen mit längeren Zeitaufwand involviert.
Unsere Fachleute werden mir das sicher bestätigen können.

Ironie> Zudem kostet ein D-Ausweis oder D-Pass Geld,
die NE hingegen wird gebührenfrei gewährt.


Natürlich wäre für meine Frau z.B. das Reisen ohne die ständige Visabeschaffung wesentlich einfacher (glücklicherweise haben wir ja Schengen), aber ihr Heimatstaat erlaubt seinen Bürgern keine Doppelstaatigkeit und aus vermögenrechtlichen Gründen will/kann sie nicht auf ihre StaAng verzichten.
Außerdem eröffnet sich dadurch für mich als Ehemann die Möglichkeit ggf. auch auf Dauer in ihrem Land zu leben.
Wenn sie ebenfalls Deutsche wäre, gäbe es diese Option nicht, denn dann wären wir ja beide dort Ausländer.

Letztendlich will sie auch nicht mit ihren Landsleuten, den "Passdeutschen" (wie sie es nennt) in einen Topf geschmissen werden, die nur aus vordergründig pragmatischen Gründen einen deutschen Pass/die D-StaAng erwerben, kaum oder überhaupt nicht die deutsche Sprache sprechen und mit Deutschland ansonsten überhaupt nichts am Hut haben.
Mit ihrer NL lebt sie recht gut in Deutschland und hat keinerlei Probleme, auch ohne deutschen Pass.    
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« Zuletzt geändert: 24.08.2007 um 00:07:06 von Saxonicus »  

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Zeppelin
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für die Venus


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Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
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Antwort #5 - 24.08.2007 um 09:06:32
 
Saxonicus schrieb am 23.08.2007 um 23:53:48:
Natürlich wäre für meine Frau z.B. das Reisen ohne die ständige Visabeschaffung wesentlich einfacher (glücklicherweise haben wir ja Schengen), aber ihr Heimatstaat erlaubt seinen Bürgern keine Doppelstaatigkeit und aus vermögenrechtlichen Gründen will/kann sie nicht auf ihre StaAng verzichten.
Außerdem eröffnet sich dadurch für mich als Ehemann die Möglichkeit ggf. auch auf Dauer in ihrem Land zu leben.
Wenn sie ebenfalls Deutsche wäre, gäbe es diese Option nicht, denn dann wären wir ja beide dort Ausländer.

Na z.B. genau dies hatte ich ja damit gemeint, dass eine EB nicht in jedem Falle relevant ist.
Aber das hast Du womöglich übersehen.
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #6 - 26.08.2007 um 21:53:47
 
Saxonicus schrieb am 23.08.2007 um 16:34:32:
Welche Veranlassung hat diese Behörde Einbürgerungen zu initiieren ? 

Betrachte es einfach mal als Werbung und/oder
kleine Aufmerksamkeit. Zwinkernd

Man hört und liest ja ständig irgendwo, dass die
Einbürgerungszahlen seit 2000 zurückgehen*,
und da kommt natürlich so mancher Landrat, Oberbürger-
meister oder auch Regierungspräsident auf die Idee,
mal wieder eine entsprechende Initiative zu starten.


* In absoluten Zahlen gesehen stimmt das sogar, ist
aber nur oberflächlich betrachtet. Im Wesentlichen
gibt es zwei Gründe dafür:
1. Spätaussiedler benötigen keine Einbürgerung mehr,
da sie nunmehr die dt. StA bereits mit der Aufnahme
in Deutschland automatisch erwerben (§ 7 StAG).
2. Immer mehr Kinder ausländischer Eltern erwerben
die dt. StA nach § 4 (3) StAG automatisch mit der
Geburt, wo also früher eine sechköpfige Familie die
Einbürgerung beantragte, sind dies heute nur noch
zwei Personen, weil die Kinder bereits Deutsche sind.
Dass sich dies bei den Einbürgerungszahlen bemerkbar
macht, dürfte kaum verwundern.
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