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legalisierung ukrainischer Urkunden für die Eheschließung (Gelesen: 1.685 mal)
Roxx
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07.08.2007 um 14:10:46
 
Hallo Leute, kann mir jemand helfen?

ich und mein Freund (Deutsch)wohnen im Bayern und wollen heiraten. Ich bin zwar seit 3 Jahren eingebürgert, bin aber in der Ukraine geboren. Dort habe ich auch erstmal geheiratet. Die Ehe wurde aber dann in Deutschland vor 9 Jahren geschieden.

Jetzt will der Standesamt eine Legalisierung von meinen Geburts- und Heiratsurkunden!(obwohl ich die deutsche Bürgerschaft besitze!!!)

Ich bin im 5. Monat schwanger bin und weiss, was für ein Geld- und Zeitaufwand dies ist, diese Legalisierung einzuholen.
Und außerdem frage ich mich ob es den deutschen Behörden bei der Einbürgerung und bei der Scheidung egal war, ob die Urkunden echt sind?!?

Meine Freundin kommt auch aus der Ukraine, ist mitlerweile auch Deutsche und hat vor 6 Monaten im Bad Soden geheiratet.  kein Problem, keine Legalisierung war notwendig.

Gibt es nicht irgendwelche Möglichkeit diese Problem andersweitig zu lösen?

danke im Voraus für Euere Antworten
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ronny
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Antwort #1 - 07.08.2007 um 14:46:29
 
Roxx schrieb am 07.08.2007 um 14:10:46:
Jetzt will der Standesamt eine Legalisierung von meinen Geburts- und Heiratsurkunden!(obwohl ich die deutsche Bürgerschaft besitze!!!)   


Hallo,

die Frage ob eine Legalisation erforderlich ist oder nicht, hängt nicht von der Staatsangehörigkeit ab, sondern vom Herkunftsstaat der Urkunden. Es gibt da einen Spielraum, den das Standesamt nach pflichtgemäßem Ermessen ausfüllen kann. Deswegen ist ein Präzendenzfall aus dem Nachbarstandesamt irrelevant.

Die Ukraine zählt nicht zu den zuverlässigen Urkundenstaaten.

BTW:

Wenn Du bereits drei Jahre Deutsche bist, hat Dich noch niemand über die Möglichkeiten der Nachbeurkundung beim Standesamt I in Berlin informiert ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Roxx
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Antwort #2 - 07.08.2007 um 14:58:48
 
Hallo Ronny,

ich bin schon seit 14 Jahren in Deutschland und habe dies noch nie gebraucht. Nicht bei der Scheidung, nicht bei der Einbürgerung, nichtst sonstwo!

Was ist dies" Möglichkeiten der Nachbeurkundung beim Standesamt I in Berlin"? und wie kann es mir jetzt helfen?  hä?

Grüße Roxx Smiley
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Antwort #3 - 07.08.2007 um 15:03:05
 
Roxx schrieb am 07.08.2007 um 14:58:48:
Was ist dies" Möglichkeiten der Nachbeurkundung beim Standesamt I in Berlin"? und wie kann es mir jetzt helfen?


Hallo,

damit ist § 41 PStG gemeint:

Jeder Deutsche (der im Ausland zur Welt kam) kann seine Geburt beim Standesamt I in Berlin nachbeurkunden lassen.

Ob das von der Zeitdauer schneller geht, kann ich aber nicht definitiv sagen, weil es davon abhängt wie ausgelastet Berlin derzeit ist.

Roxx schrieb am 07.08.2007 um 14:58:48:
Nicht bei der Scheidung, nicht bei der Einbürgerung, nichtst sonstwo!  


Schon klar, weil es definitiv dem einzelnen Amt überlassen bleibt, ob eine Legalisation gefordert wird oder nicht ...

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #4 - 07.08.2007 um 15:12:58
 
Ja,
ich habe aber keine deutsche Abstammung. Wir sind nach deutschland als Kontingent Fluchtling gekommen.
Das ich hier eingebürgert bin und seitdem Deutsche bin, dies ist war, aber gilt denn dieses gesetzt auch in meinem Fall?

darf /kann ich denn diese Nachburkundung verlangen? Oder wollen sie denn auch dort von mir die legalisierung? Und was ist denn mit meiner ersten Ehe? diese soll ich doch irgendwie legalisieren lassen trotz, dass sie schon seit langem in Deutschland geschieden ist?

Grüß Roxx Traurig
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Antwort #5 - 07.08.2007 um 15:25:21
 
Roxx schrieb am 07.08.2007 um 15:12:58:
darf /kann ich denn diese Nachburkundung verlangen?


Ja das gilt für alle Deutschen egal woher sie stammen Zwinkernd

Einfach mal den Antrag (geht meist vor Ort beim Standesamt des Wohnsitzes) stellen und abwarten Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #6 - 07.08.2007 um 16:04:10
 
Ok, Ronny, Danke schön Smiley

aber was mache ich denn mit der Legalisierung meiner Heiratsurkunde?!!
Benötige ich dies auch, obwohl ich in Deutschland nach deutschem Recht geschieden bin?

Roxx unentschlossen

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