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Erschleichung der Aufenthaltsgenehmigung??? (Gelesen: 3.823 mal)
villavanilla
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Erschleichung der Aufenthaltsgenehmigung???
29.07.2007 um 09:49:03
 
Hi,hallo,brauche dringend eure hilfe!

die situation ist die,ich habe in baby bekommen und dem vater geholfen seine aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.

ich war sehr verliebt,er angeblich auch und ich habe lange und ausführlich mit ihm geredet bevor wir das gemacht haben.

in dem moment als er die papiere hatte hat er sich gedreht,mir noch die hölle heiss gemacht,sodass ich ihm einen job besorgt habe.
und jetzthat er sich qusie vom acker gemacht.
das war vor einem monat-jetzt ist die kleine 4 monate.

er meint nun es ist sein leben -er will frei sein-er schickt das geld nachhause.

die papiere und meine unterschrift zur gemeinsamen sorge habe ich in gutem glauben gegeben!

er wollte mich heiraten,wir wollten zusammen das kind grossziehen.

und es ist definitiv nicht so das jetzt einfach unsere beziehung in die brüche ging!!!
nicht falsch verstehen.

ich will mich wehren.
DAS ist nicht ok so.

er ist auch cool in der ausführung was er mit der kleinen machen will.
also er ist jetzt 400 km weggezogen-hat natürlich dann auch keine zeit mehr für die kleine,meinte nur wenn das nicht ginge geht er zurück in die schwarzarbeit.

also er sagt ziemlich direkt-JETZT was Sache ist.

ist ja auch egal.
jedenfalls habe ich das sorgerechtspapier und die unterschrift beim ausländeramt geleistetweil ich von falschen vorraussetzungen ausging-was er zu verantworten hat.

es ist nicht so das ich ihn immer mal wieder direkt gefragt hätte.

er hat beteuert er will eine familie mit uns(habe weitere kinder).
und wir haben ihm alle geglaubt.

das er mich verletzt hat finde ich nicht schlimm-wenn ich an meine kleine denke wird mir echt schlecht.

WIE kann ich mich erfolgreich wehren?????

bitte um antworten!
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trixie
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Antwort #1 - 29.07.2007 um 10:30:50
 
Hallo villavanilla!

Deine Enttäuschung und Traurigkeit kann ich sehr gut verstehen. Dass es vielen so geht, mag für dich kein Trost sein.

Du schreibst "ich will mich wehren". Wovor willst du dich wehren?
Ich würde mich erst einmal an die dafür geeigneten Beratungsstellen wenden, die für Alleinerziehende eingerichtet sind.

Ob du der ABH mitteilst, dass die familiäre Beziehung nicht mehr besteht oder nicht, bleibt dir überlassen. Aber wenn sich der Kindsvater umgemeldet hat, geht diese Mitteilung auch an die ABH.

Du kannst nicht viel tun. Du solltest jetzt mehr auf dich und das Wohlergehen deines Kindes schauen. Wenn der Kindsvater keinen Umgang mit seinem Kind haben möchte, kannst du es auch nicht erzwingen.

Da ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, muß er auch bei gewissen Entscheidungen zustimmen. Wenn er hierzu die Zustimmung verweigert, bleibt dir nur der Weg zum Gericht.

Es wäre jetzt verkehrt, durch Trauer und Rache, eine falsch verstandene Gerechtigkeit ausüben zu wollen.

Wenn die ABH der Meinung ist, dass ihm die AE entzogen werden kann, dann wird sie das tun. Wenn du der Meinung bist - bei gemeinsamen Entscheidungen was das Kind betrifft - der KV blockiert diese, dann müßtest du notfalls Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts stellen.

Mehr als auf euer beider Wohl schauen, kannst du im Moment nicht.

trixie
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villavanilla
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Antwort #2 - 29.07.2007 um 10:52:38
 
Liebe Trixi!

Danke für deine antwort.

es geht mir nicht um rache oder was auch immer.

für mich ist es ein betrug und vergleichbar mit einem heiratsschwindler.

und es geht leider eben auch darum das ich ja unter normalen umständen-zb bei einem deutschen mann auch keine sorgerechtserklärung unterschreiben muss sondern das geltende recht das erziehungsrecht(pflicht) bei der mutter belässt.

ich habe unterschreiben das er den sozialen kontakt pflegt zu seiner tochter....

klar habe ich keinen einfluss darauf was die ausländerbehörde macht.

er hat mir hier ein stück papier unterschrieben das er damit einverstanden ist das sorgerecht auf mich rückzuübertragen.
klar ich kann jetzt zum jugendamt gehen.

vielleicht drücke ich es mal anders aus.
klar kann ich diesen mann machen lassen.
der wird sich in seinem rahmen ganz sicher die nächsten drei jahre um die kleine kümmern um die papiere nicht zu verlieren.
und dann?
dann soll sie zuschauen wie er von dannen zieht?
und was ist daran falsch verstandene gerechtigkeit?

das es erlaubt ist auf den gefühlen eines kindes herumzutrampeln?

ich bin mir inzwischen leider sehr sicher das das  alles berechnung war.

wenn ich her schreibe kommen natürlich noch meine gefühle durch.(das dauert noch ne weile).
aber darum geht es doch gar nicht.

leider weiss ich inzwischen eben auch das diese kinder tatsächlich nach drei jahren sitzen gelassen werden und das ist noch das harmloseste....
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 29.07.2007 um 11:10:06
 
villavanilla schrieb am 29.07.2007 um 10:52:38:
für mich ist es ein betrug 


Ohne dich hätte er aber auch nicht betrügen können. Das darf bei dieser
Konstellation nicht ganz unterm Tisch verschwinden.
Leider kommt dies oft vor und natürlich ist man allgemein nicht erfreut darüber,
dennoch ist es schwer diesen Leuten das Aufenthaltsrecht zu nehmen oder
den Kindern den Vater zu sichern !
Ich denke, öffentliche Stellen haben da wenig Mittel !

DC
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trixie
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Antwort #4 - 29.07.2007 um 11:17:35
 
Ob es Berechnung war oder nicht, läßt sich nicht beweisen.

Wenn du von Betrug sprichst, wärst du dabei auch fordert, da du diesen mit unterstützt hast (das wird man dir versuchen unterstellen). Und wenn das ganze über ein Gericht ausgetragen wird, könnte der Schuß nach hinten losgehen und man würde dir fehlende Weitsicht vorwerfen, durch ein Kind jemanden einen Aufenthalt zu ermöglichen.
Also wird der KV immer von Liebe und Familie reden und nun menschliche Gründe finden, warum er sich aus dem Familienleben zurückzieht.
Dass sich manche Väter nach der Geburt eines Kindes zurückziehen und von allem nichts mehr wissen wollen, liegt nicht an ihrer Natioalität, das kommt auch bei Deutschen vor.  Zwinkernd
Ob es sich nach Erhalt des eigenständigen Aufenthaltsrechtes zurückzieht, oder du wieder das alleinige SR beantragst und er ausgewiesen wird, in beiden Fällen verliert das Kind den Vater. Und im letzten Fall u. U. für immer.

Auch bei einem deutschen Vater mußt du eine Sorgerechtserklärung unterschreiben, wenn du nicht verheiratet bist und er ein SR haben soll.  Zwinkernd

Was willst du mit deinen Gedanken erreichen? Welches Ziel verfolgst du?

Zitat:
leider weiss ich inzwischen eben auch das diese kinder tatsächlich nach drei jahren sitzen gelassen werden und das ist noch das harmloseste....

Wenn du das jetzt schon weißt, dann müßte man dir auch vorhalten, dass du den Ausgang auch schon am Anfang hättest wissen müssen. Somit könnte man dir Verantwortungslosigkeit nachsagen.

trixie
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Muleta
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Antwort #5 - 29.07.2007 um 11:30:05
 
villavanilla schrieb am 29.07.2007 um 09:49:03:
er wollte mich heiraten,wir wollten zusammen das kind grossziehen.


wenn ich mich jetzt nicht sehr irre, dann kannst Du die Vaterschaft anfechten (Details wären zu prüfen, diese Konstellation kommt bei mir nicht sonderlich oft vor.)

Ob Dich jemand (angeblich) getäuscht hat oder nicht, ist dann egal. Die schuldzuweisenden Bewertungen hier finde ich nicht eben hilfreich...

Muleta
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trixie
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Antwort #6 - 29.07.2007 um 11:39:14
 
Muleta schrieb am 29.07.2007 um 11:30:05:
wenn ich mich jetzt nicht sehr irre, dann kannst Du die Vaterschaft anfechten  

Ich verstehe nicht, auf was du hinaus möchtest. Wenn die KM die Vaterschaft anfechtet, wird vom Gericht festgestellt, ob der vermeintliche KV auch der Vater ist oder nicht.
Was soll das Ergebnis bringen?

trixie
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villavanilla
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Antwort #7 - 29.07.2007 um 12:05:09
 
nochmal vielen dank für die antworten,

und ich merke es ist gut das ihr versucht mich so auseinanderzunehmen Zwinkernd

betrug oder betrügerische absicht-echt ich bin ja kein rechtsprofi,

ABER er hat ganz klar einen auf familie gemacht.
familie ist in seinem herkunftsland auch wichtig.

er hat meine anderen kinder als seine quasie angenommen.
meine restfamilie war davon auch überzeugt.
er meinte wir heiraten-ich schau zuerst nach dem kind usw.

dann bekommt er sie arbeitstelle-ich frage wie es jetzt weitergeht.
keine antwort.
dann nach merhmaligen hinterfragen-er würde mich nicht heiraten,sei zu jung,will sein leben leben.

bis dato hat alles anderes geklungen.
naja ich muss jetzt nicht in die einzelheiten gehen.
er meint ich könne  doch vom arbeitslosengeld leben.
also er beendet es nach dem er sich unabhängig fühlt.
er hat einiges an geld noch gebraucht vorher.
hab ich ihm gegeben-denn es war ja unsere zukunft.

was ich erreichen will.

wenn ich nach der kleinen alleine schauen soll möchte ich es auch alleine tun dürfen.
für mich macht das gemeinsame sorgerecht nur sinn wenn man sich einig ist.

meiner meinung nach hat sie den vater schon verloren?
er kann sich alle drei bis vier wochen mal blicken lassen.

und ich würde mir wünschen das er eine konsequenz spürt-das es so nicht geht.

auf fragen wie er sich irgendwas vorstellt bekomme ich antworten die haarsträubend sind.
man wie soll ich mich ausdrücken.
er hat ja auch gesagt es ginge ihm nur darum viel geld zu verdienen.
egal auf welchen weg.

vielleicht drücke ich es anders aus.

ich hatte eine wirklich wunderschöne zeit mit ihm und meinen kindern.
das er jetzt die flucht ergreift-ok.

aber das er quasie mein kind benutzt um hierbleiben zu können gefällt mir nicht.
besser ausgedrückt?
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trixie
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Antwort #8 - 29.07.2007 um 12:20:49
 
villavanilla schrieb am 29.07.2007 um 12:05:09:
und ich würde mir wünschen das er eine konsequenz spürt-das es so nicht geht.  


Das zeigt wiederum ein Rache- und Gerechtigkeitsgefühl, das ein Dritter umsetzen soll, weil man sich - obwohl man selber mitgemacht hat - betrogen fühlt.

villavanilla schrieb am 29.07.2007 um 12:05:09:
....gefällt mir nicht.  

Das AufenthG muß nicht gefallen, sondern wird entsprechend angewendet.

Auch wenn es für dich persönlich ein Betrug ist, ist es juristisch kein Betrug und somit kann man auch nicht von einer Erschleichung einer Aufenthaltserlaubnis, als Straftatbestand, reden

Muleta und meine Wenigkeit haben dir Möglichkeiten aufgezeigt, über die man nachdenken kann; mehr kann man dazu nicht mehr sagen.

trixie
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Mick
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immer lächeln ;)


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Antwort #9 - 29.07.2007 um 12:28:35
 
trixie schrieb am 29.07.2007 um 12:20:49:
Muleta und meine Wenigkeit haben dir Möglichkeiten aufgezeigt, über die man nachdenken kann; mehr kann man dazu nicht mehr sagen. 

Jepp, Familienberatung dann im Userforum.
geschlossen
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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