yahiya schrieb am 11.06.2007 um 17:42:51: wir haben nur eine arabische Beglaubigung vom Rechtsanwalt.
Beglaubigt ein ägypischer Rechtsanwalt auch eine rein religiös geschlossene Ehe? Erschiene mir unwahrscheinlich.
Ob es funktioniert, weiß ich nicht, aber ich würde versuchen, vor dem Eigentlichen Visaantrag schriftlich (Brief, E-Mail) oder wenigstens telefonisch Kontakt zum Konsulat aufzunehmen und den ganzen Sachverhalt mit allen Randbedingungen (insbesondere zu dem geplanten nachgeburtlichen gemeinsamen Aufenthalt in Agypt) darzulegen.
Für eine Geburt in D spächen m.E. nicht nur die hiesige medizinische Versorgung und der vermutlich bestehende Versicherungsschutz, sondern ggf's auch die Nähe zur Familie der Mutter vor und nach der Geburt.
Mit einer triftigen Begründung und möglichst stichfesten Belegen dafür das tatsächlich vorerst ein zwischenzeitlicher Besuch des Ehemanns geplant ist, sehe ich eigentlich recht gute Chancen, dafür auch ein Besuchsvisum zu bekommen.
Den Aufwand einer
FZF, die ja vermutlich in Frage käme, halte ich deswegen für unangemessen, weil die
AE des Mannes ja ohnehin wieder verfallen würde, wenn alles so abläuft, wie hier geschildert.
Es käme sicher auch darauf an, überzeugende Gründe dafür nennen zu können, die für eine Fortführung der ehelichen
LG in Ägypt sprechen (gute Jobs, Immobileneigentum, familiäre Unterstützung bei der Betreuung des Kindes und was auch immer).