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Termin in Berlin (Gelesen: 7.203 mal)
ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #15 - 18.06.2007 um 16:03:53
 
Von mir auch alles Gute, manchmal ist die Kugel doch nicht so trübe Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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schnucki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 19.06.2007 um 09:10:28
 
Vielen Dank,ronny Smiley
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Lomes
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 19.06.2007 um 12:14:36
 
schnucki schrieb am 18.06.2007 um 15:03:05:
Lomes.....bevor du antwortest ,solltest DU erst mal den Thread richtig lesen.....  


Da hast du wohl recht. Herzlichen Glückwunsch zum Erfolg!
Das ändert aber nichts daran, dass ihr euch den Ärger wohl hättet ersparen können, wenn ihr es schon beim 1. bzw. spätestens beim 2. Anlauf geschafft hättet, die Fragen der ABH weitgehend übereinstimmend zu beantworten. Da hätte man sich meiner Ansicht nach spätestens vor dem 2. Anlauf besser vorbereiten müssen, wobei die gestellten Fragen normalerweise aber auch ohne "Vorab-Training" beantwortet werden können müssten.
Bei uns bestand zwar nie der Verdacht auf Scheinehe, jedoch habe ich aus Interesse hier die entsprechenden Threads verfolgt und konnte die Beispielfragen problemlos übereinstimmend mit meiner Frau beantworten.
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schnucki
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Antwort #18 - 19.06.2007 um 13:10:20
 
Lomes....freut mich für dich.
Aber es waren bei uns auch andere dinge als nur die Befragung.
Das kannst du nicht miteinander vergleichen.

Auf jeden Fall habe ich den richter überzeugen können,alleine das zählt. Zwinkernd
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 22.06.2007 um 20:15:11
 
schnucki schrieb am 18.06.2007 um 12:00:51:
Der Anwalt sagte,ausschlagebend war die Hochzeits CD und der Punkt das meine Kinder immer mit waren und in die Familie intergriert wurden.
Bei einer Scheinehe würde die Kinder nicht interesieren.
Der Richter hatte sich die CD im Vorfeld schon angesehen und tendierte schon dazu dem Visum statt zu geben.

...

Alles in alles lief es auf einen Vergleich hin.
Wir haben die Klage zurück gezogen und das auswärtige Amt hat zugestimmt.

Und wieder mal hat die Gerechtigkeit gesiegt. Smiley


Vielleicht nicht ganz, auf den Gerichts- und Anwaltskosten werdet ihr wohl sitzenbleiben, oder ward eine Kostenteilung vereinbart?

Schließe mich dem Glückwunsch an.

Gruß, ULF
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reta
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Antwort #20 - 22.06.2007 um 22:33:24
 
Hallo Schnucki,
herzlichen Glückwunsch für euch beide!!! http://www.info4alien.de/images/blumens.gif
http://www.info4alien.de/images/blumens.gif

Du warst ja dann 3 Stunden im Gericht. Das ist echt lange. Ich denke bei mir war es vielleicht eine Stunde.

Wann kommt er denn nun zu dir, weißt du das schon?

Ich bin auch auf den Kosten sitzen geblieben. Die wissen das die Frauen alles dafür machen, das ihre Männer entlich herkommen dürfen.

Was war bei euch die Begründung, das ihr die Kosten alle selber tragen sollt?

Viele Grüße
Reta
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schnucki
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Antwort #21 - 24.06.2007 um 19:40:50
 
Die Anwaltskosten bleiben an meinem Mann hängen,das er der Kläger ist.

Reta,bei euch ist es ja ein wenig anders gewesen.
Ich war als Zeugin geladen und wurde gründlich vernommen.

Das AA hat 15 arbeiitstage zeit ,um das visum auszustellen.
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mariothuy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #22 - 24.06.2007 um 22:04:12
 
Schockiert/ErstauntAntwort an myboo !

Ich habe das gleiche Problem mit der ABH Berlin, ich habe am 4.7.2007 Termin beim VG Berlin, weil ich Klage eingereicht habe.Man bezichtigt uns der Scheinehe.Das scheint jetzt seit über 3 Jahren der Fall zu sein, dass viele Ehen einfach willkürlich als Scheinehen betrachtet werden.Und dann werden die Ehegatten es zukünftig sehr schwer haben, hier nach Deutschland einzureisen.
Es sind zustände wie vor 1989 zu DDR Zeiten. Man erpresst meine Ehefrau in der deutschen Botschaft in Hanoi, es gibt widersprüchliche Angaben in den Befragungsprotokollen durch beider Behörden AA und ABH. Die Antworten in den Befragungsprotokollen werden durch Dolmetscher einfach falsch übersetzt in den Befragungsprotokollen.
Ich weise den AA und der ABH nach, dass beide Mist gebaut haben.
Am 4.7.2007 sind mehrere Zeugen zugegen . Außerdem hat man als deutscher Staatsbürger nach Art. 6 den Anspruch darauf, dass der Ehepartner hier einreisen sollte. Und außerdem Leute, laut Art. 8 EMRK hat keine Behörde das Recht, massiv in euerer Privat-und Eheleben einzugreifen !Macht euch mal richtig schlau.
Ich kämpfe weiter, sollte am 4.7.2007 keine positive Einigung zustande kommen.
Wenn alles gut ausgegangen ist, nenne ich Namen und Rang von den jenigen Mitarbeitern, die uns alles vermiest haben bisher.
Und das sind sehr viele auch in höheren Positionen. Diese arroganten Beamten hier in Deutschland brauchen mal richtig was vor dem Latz.Da maßen sich einige Angestellte Dinge an, die an Amtsanmaßung gelten, die Ihre Positionen mißbrauchen, als wären Sie Gott. Und solche Leute sind Beamte . Ich sage nur ,armes Deutschland.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #23 - 24.06.2007 um 22:12:44
 
mariothuy schrieb am 24.06.2007 um 22:04:12:
Wenn alles gut ausgegangen ist, nenne ich Namen und Rang von den jenigen Mitarbeitern, die uns alles vermiest haben bisher. 


Aber nicht hier  Smiley

mariothuy schrieb am 24.06.2007 um 22:04:12:
Und das sind sehr viele auch in höheren Positionen. Diese arroganten Beamten hier in Deutschland brauchen mal richtig was vor dem Latz.Da maßen sich einige Angestellte Dinge an, die an Amtsanmaßung gelten, die Ihre Positionen mißbrauchen, als wären Sie Gott. Und solche Leute sind Beamte . 


Wer ist denn jetzt böse ?

Die Angestellten oder die Beamten ?

Da gibts schon ein paar Unterschiede Zwinkernd

mariothuy schrieb am 24.06.2007 um 22:04:12:
Außerdem hat man als deutscher Staatsbürger nach Art. 6 den Anspruch darauf, dass der Ehepartner hier einreisen sollte. Und außerdem Leute, laut Art. 8 EMRK hat keine Behörde das Recht, massiv in euerer Privat-und Eheleben einzugreifen !


Art. 6 GG, auch Jehova genannt schützt eine Ehe, keine Scheinehe, das nur am Rande und für Art. 8 EMRK gilt sinngemäß das Gleiche Zwinkernd

M.E. kommst Du nur mit Totschlagargumenten nicht sehr weit...

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #24 - 24.06.2007 um 22:20:09
 
mariothuy schrieb am 24.06.2007 um 22:04:12:
Diese arroganten Beamten hier in Deutschland brauchen mal richtig was vor dem Latz.


[warnyel]Unterlasse bitte dieses Stammtischgelaber.[/warnyel]
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #25 - 24.06.2007 um 23:22:52
 
mariothuy schrieb am 24.06.2007 um 22:04:12:
Wenn alles gut ausgegangen ist, nenne ich Namen und Rang von den jenigen Mitarbeitern, die uns alles vermiest haben bisher.

Mach das, aber nicht hier. Du bist entsprechend gewarnt.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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