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AE Kind (Gelesen: 1.166 mal)
inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag AE Kind
15.05.2007 um 20:04:05
 
Ich versuch's noch mal, weil meine lokale ABH etwas in's schleudern kommt Zwinkernd
Der SB wusste nicht ganz genau ob sie ausreisen muss, oder evtl ne NE bekommt ...

(bitte NUR die ausländerrechtlichen Fakten, ansonsten bitte im Userforum unter "unglaublich aber ...")

Mutter UA (dt-vh seit 2002, NE), Tochter UA (15 J, AE nach 31 bis Dez 07 - dann 16J)
Tochter seit ca. 2 Jahren in psych. Behandlung. Zuletzt und immer noch in Jugendhilfemaßnahme - Erziehung außerhalb der Familie.
Evtl Strafanzeige wegen Vandalismus
Evtl Feststellung das eine seelische Behinderung vorliegt

In Dez 07: AE Verlängerung? NE?

was passt evtl:
9, 34, 35 ?

Sicher dürfte sein, dass fam. Gemeinschaft mit Mutter nicht mehr bestehen wird und auch für die Zukunft wohl ausgeschlossen ist.
Damit dürfte 34 auf jeden Fall wegfallen
35 dürfte an Absatz 4 hängen, aber was ist mit 35.3.1?

Aber im Zweifel gilt ja auch noch 56.1.2, oder? Aber es geht ja nicht um "Ausweisung", sondern nur um (ggfs) Nicht-Verlängerung bzw. Erteilung.

Schwierig? Find ich auch Zwinkernd

Nachtrag:
Ich bleibe immer bei 35 hängen. D.h. die einzige Chance besteht wenn ärztlicherseits eine seelische Behinderung festgestellt wird. Dann ist zumindest 35.3.3 vom Tisch.
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« Zuletzt geändert: 15.05.2007 um 20:21:11 von inge »  

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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 15.05.2007 um 20:43:22
 


Hi Inge,

tut mir leid die Situation . Hab das Problem aber in den letzten Tagen kaum mitverfolgen können, zuviel anderes zu tun.

inge schrieb am 15.05.2007 um 20:04:05:
Damit dürfte 34 auf jeden Fall wegfallen 


Nicht unbedingt.

§ 34 hat aber zunächst mal nen Absatz 3, der zu prüfen wäre.
käme zwar keine NE bei raus aber mglw. eine Verlängerung der AE im Ermessenswege.

inge schrieb am 15.05.2007 um 20:04:05:
35 dürfte an Absatz 4 hängen, aber was ist mit 35.3.1? 


Und selbst bei einer Verurteilung (was ich mir bei Ersttäter und Jugendlicher nur auf Bewährung vorstellen kann) käme auch noch § 35 Abs. 3 Satz 2 in betracht, oder etwa nicht ?

Entweder NE als Kann - Entscheidung oder eine Regel-Verlängerung der AE bis Ablauf Bewährung.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Lisette
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 16.05.2007 um 08:39:51
 
Wie sah der "Vandalismus" denn aus? Grafittis gesprüht? Mülltonnen umgeworfen? Autos zerkratzt?

Das gibt bei uns eine Verwarnung. Im Wiederholungsfall Sozialstunden.

Grüße         Lisette
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #3 - 16.05.2007 um 10:09:05
 
Zitat:
Wie sah der "Vandalismus" denn aus?

Diverser Kleinkram (Lampen, Blumentöpfe, etc), aber wohl auch 2 Autos (Umfang/Art der Schäden ist nicht bekannt). Genaues läßt sich nicht sagen, da die Ermittlungen noch laufen bzw. immer noch Anzeigen eingehen.
Was Größeres wird wohl nicht bei rauskommen, aber im "kann"-Fall dürfte ja auch das mit berücksichtigt werden.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 26.05.2007 um 13:17:49
 
inge schrieb am 16.05.2007 um 10:09:05:
Diverser Kleinkram (Lampen, Blumentöpfe, etc), aber wohl auch 2 Autos (Umfang/Art der Schäden ist nicht bekannt). Genaues läßt sich nicht sagen, da die Ermittlungen noch laufen bzw. immer noch Anzeigen eingehen.
Was Größeres wird wohl nicht bei rauskommen, aber im "kann"-Fall dürfte ja auch das mit berücksichtigt werden.


Irgend eine Chance, daß sie Zeitungen o.ä. austrägt, um so den Schaden zu regeln? Dann macht der Staatsanwalt oder Jugendrichter gerne einmal die Akte zu, wenn es nicht gerade Dutzende von Fällen sind.

Gruß, ULF
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