seemann schrieb am 12.05.2007 um 04:04:20:Hab vor ein paar monaten ein verhaeltnis mit einer indonesierin gehabt. Wir arbeiten beide in the kreuz schiffahrt, ich an land sie an bord. Nun sieht es so aus als wenn sie schwanger ist. 4 bis 5 monat. In dem moment wo sie zum schiffsarzt geht muss sie das schiff verlassen, verliert ihren bonus und auch noch ihren heimflug zahlen. Sie hat noch 20 tage dann geht sie auf urlaub. Sie will das nicht riskieren. Jetzt ist es so das sie in Nizza von bord geht und mit einem schengen transit visa frankreich verlassen muss.
Im moment gehe ich davon aus das ich der vater bin. Wenn sie nun das baby hat und ich die vaterschafft anerkenne kann sie dann in DE leben? Das kind wuerde ja deutscher im sinne des gesetzes sein und die mutter wuerde wohl das sorgerecht haben. Wenn ich einen vaterschafftstest in indonesion mach lassen wuerde, wird der in DE anerkannt oder muss ich den in DE machen? Das hiesse dann das die mutter mit kind nach DE kommen muss, den test machen und dann warten.
Wer sollte die Mutter nach D hereinlassen, bevor die familiären Beziehungen amtlich sind?
Die Reihenfoge ist umgekehrt:
Vaterschaftsanerkennung, Zustimmung durch die Mutter (kann gleichzeitíg und gleicherorts erfolgen, muß aber nicht), möglichst Geburtsanzeige, Visaerteilung in Jakarta für die Mutter, Paßausstellung in Jakarta für das Kind, Einreise von Mutter und Kind nach D.
Vielleicht erklärt sich die Konsularabteilung der deutschen Botschaft in Paris bereit, Eure Erklärungen zur Vaterschaft aufzunehmen.
Anruf siehe
http://www.amb-allemagne.fr/ambassade/adresse/index.htmlNormalanrufe wollen sie nur Dienstag nachmittag.
Oder aber
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland
338, Avenue du Prado
13295 Marseille Cedex 08
Tel.: 00 33 4 91 16 75 20
Fax: 00 33 4 91 16 75 28
Notmobiltelefon: 06 15 09 41 03
generalkonsulat.marseille@tiscali.fr
Wäre nicht das erste Mal, daß sie Probleme von Seeleuten auf den Tisch bekommen.
Gruß, ULF