Hallo alle zusammen,
ich hätte eine Frage zum folgenden Sachverhalt:
ich komme aus einem Nicht-EU Land, habe in Deutschland mein Studium absolviert und 2 Jahre danach gearbeitet. So wären aus meiner Sicht alle Voraussetzungen für §9.2Abs 1 Nr. 2
BeschVerfV erfüllt.
Heute wollte ich meine Aufenthalterlaubnis (wg. Arbeit) verlängern und habe mich auf die §9.2Abs 1 Nr. 2
BeschVerfV berufen, die Mitarbeiterin der
ABH meinte aber, dass sie die Bundesagentur für Arbeit einschalten wird und ich mich in 4 Wochen wieder melden soll.
Die Argumentation war, dass §9.2Abs 1 Nr. 2
BeschVerfV eben nicht für die ABH’s bestimmend ist.
Soll ich denn jetzt selbst beim Arbeitsamt nachhacken und auf §9.2Abs 1 Nr. 2
BeschVerfV da hinweisen? Und danach wie der Figaro aus einem bekannten Opera zurück zur
ABH rennen?
Kann mir vielleicht jemand eine klare Auskunft in diesem Zusammenhang geben?
Ich wäre sehr dankbar
Grüße
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Imagine there's no countries
It isn't hard to do
Imagine Nothing to kill or die for
And no religion too
Imagine all the people
Living life in peace ... (yuhuuuuhh)
You may say I am a dreamer
But I'm not the only one
I hope someday you'll join us
And the world will live as one