Fuchurle schrieb am 02.04.2007 um 18:27:27:Hallo zusammen,
mein Lebensgefährte hat beim Bundesamt für Migration einen Antrag für einen Integrationskurs gestellt. Er kommt aus Bulgarien. In der letzten Woche bekamen wir Post, das wir uns eine Bescheinigung vom Ausländeramt holen sollen und er dann einen Kurs machen kann.
Heute waren wir dann beim Ausländeramt. Wir bekamen keine Bescheinigung sondern die Auskunft das Europäer keinen Integrationskurs bekommen. Die Beratungsstelle, die uns zur Seite steht wußte nichts von so einer Regelung. Einen Integrationskurs ohne diese Bescheinigung können wir uns nicht leisten. Hat einer schonmal einen ähnlichen Fall gehabt und kann uns da helfen?
Vielen Dank schonmal
Nadine
Hallo Nadine,
ich möchte keineswegs sarkastisch wirken. Aber wenn ich Dein Posting richtig lese, beherrschst Du die dt, Sprache doch recht gut und scheinst Dich auch mit der Verwaltung recht gut auszukennen.
Ferner scheinst Du in recht enger persönlicher Beziehung zu deinem Lebesgefährten zu stehen, so dass es pimär
in Deiner Zuständigkeit liegt, ihn bei seine sprachlichen wie allgemeinen Integration hier zu unterstützen. Dies nennt man auch Subsidiaritätsprinzip.
Daher kann ich durchaus verstehen, dass die Behörde in Eurem Fall nicht bereit ist öffentliches Geld (Steuern) einzusetzen, weil kein wirklicher Bedarf erkennbar ist.
Ein Tipp von mir: Viele Ausländer suchen sich hier einen sog. "Tandempartner" zur gegenseitigen Vermittlung von Sprachkenntnisen. Das geht ganz unentgeltlich, weil beide Seiten davon gleichermaßen profitieren.
Das geht über die "schwarzen Bretter" an einschlägigen Bildungseinrichtungen und sonstigen Institutionen ganz problemlos.
Meine Frau hat z.B. Tandempartner für Englisch, Französisch, Spanisch und vermittelt im Gegenzug wahlweise Kenntnisse in Dt. oder Russisch.
Gruß,
Zeppelin