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Kein Integrationskurs für Europäer? (Gelesen: 6.341 mal)
Fuchurle
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02.04.2007 um 18:27:27
 
Hallo zusammen,
mein Lebensgefährte hat beim Bundesamt für Migration einen Antrag für einen Integrationskurs gestellt. Er kommt aus Bulgarien. In der letzten Woche bekamen wir Post, das wir uns eine Bescheinigung vom Ausländeramt holen sollen und er dann einen Kurs machen kann.
Heute waren wir dann beim Ausländeramt. Wir bekamen keine Bescheinigung sondern die Auskunft das Europäer keinen Integrationskurs bekommen. Die Beratungsstelle, die uns zur Seite steht wußte nichts von so einer Regelung. Einen Integrationskurs ohne diese Bescheinigung können wir uns nicht leisten. Hat einer schonmal einen ähnlichen Fall gehabt und kann uns da helfen?
Vielen Dank schonmal
Nadine
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Antwort #1 - 02.04.2007 um 18:37:01
 
Hallo Fuchurle,

sunnysunshine hat schon mal etwas zu diesem Thema geschrieben, und zwar hier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1167675657/38#38

Hier die Aussage von sunnysunshine:
Zitat:
es gibt tatsächlich EU-Staatsangehörige, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind, z.B. wenn der LU nicht gesichert ist und auch sonst kein Tatbestand des § 2 FreizügG/EU greift. Lass diesen EU-ler dann mal deutsch-verheiratet sein und er bekommt eine AE nach § 28 AufenthG (da dort die Sicherstellung des LU keine Voraussetzung ist). Dann greifen natürlich auch §§ 44, 44a AufenthG mit allen daran hängenden Konsequenzen.

Grüße
sunnysunshine Zwinkernd 


Die Frage wäre, was er für einen Status hat.

Was hat er, eine AE nach §28 oder ist er Freizügigkeitsberechtigt?

Mit der AE nach §28 zieht das Aufenthaltsgesetz, d.h. er hätte "Anspruch" (=Pflicht).

Gruß,

maki
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Fuchurle
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Antwort #2 - 02.04.2007 um 18:49:22
 
Eine Freizügigkeitsbescheinigung bekommen wir ausgestellt. Da wir nicht verheiratet sind ist es ja keine Familienzusammenführung. Wir sind eine eheähnliche Gemeinschaft. Ich verstehe nur nicht warum wir vom Bundesamt die Bescheinigung bekommen, vom Ausländeramt nicht. Sowieso finde ich es unlogisch das ausgerechnet Europäer keinen Kurs bekommen. Europa soll ja auch die Möglichkeit bieten in anderen Ländern leben und arbeiten zu können. Ich werde mir das jetzt mal durchlesen was schon zu dem Thema geschrieben wurde.
Vielen Dank
Nadine
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maki
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Antwort #3 - 02.04.2007 um 18:55:16
 
Zitat:
Da wir nicht verheiratet sind

Tschuldige, hab ich im Eifer überlesen.

Zitat:
Eine Freizügigkeitsbescheinigung bekommen wir ausgestellt.

Tja, damit fällt er nicht unter das AufenthG, dass die Kurse verordnet.

Zitat:
Ich verstehe nur nicht warum wir vom Bundesamt die Bescheinigung bekommen, vom Ausländeramt nicht.

Wenn er nicht Freizügigkeitsberechtigt wäre, hätte er "Anspruch" auf den Kurs und die Subventionierung, deswegen entscheidet die ABH.

Sorry, ich sehe da keine Möglichkeit den Kurs finanziert zu bekommen.

Gruß,

maki
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Fuchurle
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Antwort #4 - 02.04.2007 um 19:01:41
 
Danke, ich verstehe das langsam....langsam! Die logik blicke ich noch nicht aber vielleicht finden wir ja einen Weg.
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Mick
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Antwort #5 - 02.04.2007 um 19:26:09
 
Hi,
um das klar zu stellen: Eine Berechtigung zur Teil-
nahme besteht im Rahmen des § 44 Abs. 4 AufenthG.
Hierauf wird in § 11 FreizügG/EU ausdrücklich ver-
wiesen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Ulf
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Antwort #6 - 02.04.2007 um 19:43:57
 
Fuchurle schrieb am 02.04.2007 um 18:27:27:
mein Lebensgefährte hat beim Bundesamt für Migration einen Antrag für einen Integrationskurs gestellt. Er kommt aus Bulgarien. In der letzten Woche bekamen wir Post, das wir uns eine Bescheinigung vom Ausländeramt holen sollen und er dann einen Kurs machen kann.
Heute waren wir dann beim Ausländeramt. Wir bekamen keine Bescheinigung sondern die Auskunft das Europäer keinen Integrationskurs bekommen.


Da nicht, aber ggf. beim BAMF. http://www.bamf.de/cln_042/nn_566334/sid_5031350E9EBF4D9E05DBF5F8C18B6921/Shared... kann helfen.

Gruß, ULF
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maki
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Antwort #7 - 02.04.2007 um 19:56:35
 
Zitat:
Eine Berechtigung zur Teil-
nahme besteht im Rahmen des § 44 Abs. 4 AufenthG
Hierauf wird in § 11 FreizügG/EU ausdrücklich ver-
wiesen.

Danke für die Korrektur Mick,

dass heisst also, dass es im Ermessen liegt so einen Kurs doch noch zu verordnen, selbst bei Freizügigkeitsberechtigten EU Bürgern.

Aus den VAH
Zitat:
44.4 Nachholende Integration
Nach § 44 Abs. 4 können im Rahmen der verfügbaren Kursplätze auch andere Ausländer, die nicht oder nicht mehr teilnahmeberechtigt sind, zugelassen werden (vgl. § 5 IntV). Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. Grundsätzlich kommen alle Ausländer für eine Zulassung zur Kursteilnahme in Betracht, sofern sie die Voraussetzungen eines rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthaltes erfüllen und ihre eigenen Integrationsbemühungen daher gefördert werden sollen. Dies gilt auch für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und ihre Familienangehörigen (§ 11 Abs. 1 FreizügG/EU). Über die Zulassung zum Integrationskurs entscheidet das Bundesamt (§ 5 IntV).

Wie Ulf sagte, das BAMF entscheidet.

Jetzt sehe ich klarer Smiley
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Antwort #8 - 02.04.2007 um 20:13:11
 
Okay, ich werde mir das mal durchlesen, ausdrucken und morgen nochmal mein Glück versuchen.
Gruß
Nadine
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Zeppelin
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Antwort #9 - 02.04.2007 um 20:22:31
 
Fuchurle schrieb am 02.04.2007 um 18:27:27:
Hallo zusammen,
mein Lebensgefährte hat beim Bundesamt für Migration einen Antrag für einen Integrationskurs gestellt. Er kommt aus Bulgarien. In der letzten Woche bekamen wir Post, das wir uns eine Bescheinigung vom Ausländeramt holen sollen und er dann einen Kurs machen kann.
Heute waren wir dann beim Ausländeramt. Wir bekamen keine Bescheinigung sondern die Auskunft das Europäer keinen Integrationskurs bekommen. Die Beratungsstelle, die uns zur Seite steht wußte nichts von so einer Regelung. Einen Integrationskurs ohne diese Bescheinigung können wir uns nicht leisten. Hat einer schonmal einen ähnlichen Fall gehabt und kann uns da helfen?
Vielen Dank schonmal
Nadine

Hallo Nadine,
ich möchte keineswegs sarkastisch wirken. Aber wenn ich Dein Posting richtig lese, beherrschst Du die dt, Sprache doch recht gut und scheinst Dich auch mit der Verwaltung recht gut auszukennen.
Ferner scheinst Du in recht enger persönlicher Beziehung zu deinem Lebesgefährten zu stehen, so dass es pimär in Deiner Zuständigkeit liegt, ihn bei seine sprachlichen wie allgemeinen Integration hier zu unterstützen. Dies nennt man auch Subsidiaritätsprinzip.

Daher kann ich durchaus verstehen, dass die Behörde in Eurem Fall nicht bereit ist öffentliches Geld (Steuern) einzusetzen, weil kein wirklicher Bedarf erkennbar ist.

Ein Tipp von mir: Viele Ausländer suchen sich hier einen sog. "Tandempartner" zur gegenseitigen Vermittlung von Sprachkenntnisen. Das geht ganz unentgeltlich, weil beide Seiten davon gleichermaßen profitieren.
Das geht über die "schwarzen Bretter" an einschlägigen Bildungseinrichtungen und sonstigen Institutionen ganz problemlos.
Meine Frau hat z.B. Tandempartner für Englisch, Französisch, Spanisch und vermittelt im Gegenzug wahlweise Kenntnisse in Dt. oder Russisch.

Gruß,
Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 02.04.2007 um 20:45:31
 
Zeppelin schrieb am 02.04.2007 um 20:22:31:
Ferner scheinst Du in recht enger persönlicher Beziehung zu deinem Lebesgefährten zu stehen, so dass es pimär in Deiner Zuständigkeit liegt, ihn bei seine sprachlichen wie allgemeinen Integration hier zu unterstützen. Dies nennt man auch Subsidiaritätsprinzip.

Daher kann ich durchaus verstehen, dass die Behörde in Eurem Fall nicht bereit ist öffentliches Geld (Steuern) einzusetzen, weil kein wirklicher Bedarf erkennbar ist.


Abwarten. Im übrigen macht auch ein Kurs gegenseitige sprachliche Unterstützung nicht unnötig. Den "Verwaltungskram" regele ohnehin der deutsche Part, der andere unterschreibe jeweils...

Gruß, ULF
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Fuchurle
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Antwort #11 - 02.04.2007 um 20:51:46
 
Okay, ich sage jetzt nicht das ich Deine Antwort etwas unverschämt finde. Sicher liegt es auch an mir und wir bemühen uns auch sehr. Ich selber habe aber 7 Jahre in Griechenland gelebt und weiß wie wichtig es ist sich auch ausserhalb einer Beziehung zu integrieren.
Ich stehe nicht auf dem Standpunkt das es okay ist hier irgendwelche Gelder zu beantragen für die andere Jahrelang einzahlen. Ich habe auch erklärt das wir bereit sind einen Kurs selber zu finanzieren. Leider ist es bisher bei erschwinglichen Vereinen ohne eine Bescheinigung, dass das Bundesamt für Migration die Hälfte finanziert, nicht gegangen. Es ist also so nicht korekkt wie Du das sagst.  Die Kosten betragen jetzt 1200 Euro ohne Zuschuss. 600 Euro mit Zuschuss aber ohne Zuschuss geht es nicht. Einen weiteren Kurs habe ich in der Nähe gefunden für 2400 Euro ( das kann ich nicht schaffen) und bei der VHS benötigen wir 1 1/2 Jahre um an das Gleiche Ziel zu kommen.
Ich finde es sehr wichtig das meinFreund  auch die Möglichkeit hat eine eigene
" Arbeit" für unser Auskommen zu machen. Das ist jetzt das Deutsch lernen. Das machen wir natürlich auch hier bei uns Zuhause. das ist aber noch nicht Integration. Beruflich bin ich gebunden weil ich eine sogenannte Profipflegemutter bin. Das heißt ich LEBE mit besonders schwierigen Jugendlichen zusammen und bin oft eingebunden da es bei meinem Beruf keine Arbeitszeiten gibt und auch keine freien Tage. Da es hier Zuhause oft anstrengend ist, finde ich es umso wichtiger einen Weg zu finden, meinem Lebesgefährten etwas eigenes zu ermöglichen
Liebe Grüße
Nadine

PS: Ich kenne mich mit Gesezten und Behörden in diesem Bereich leider garnicht aus, sonst würde ich nicht fragen müssen. Aber wenn Du mal Fragen zum Thema Jugendhilfe hast kannst Du mich gerne ansprechen!
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Fuchurle
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Antwort #12 - 02.04.2007 um 21:02:08
 
Sorry, ich bin nur langsam echt genervt weil wir seit Monaten rumdoktorn und immer wenn ich meine etwas verstanden zu haben dann ist es doch nicht so. Vernünftige Auskünfte bekomme ich bei Behörden auch nicht und ich bin auch Steuerzahlerin! Aber wenn ich im Ausländeramt auf einfachste Fragen nur gesagt bekomme ich sollte in der Bücherei die Gesetzestexte lesen, dann wüßte ich Bescheid, dann habe ich nur noch ein riesiges Fragezeichen im Kopf! Beschweren soll ich mich auch nicht weil ich ja auf die jeweilige Person auch angewiesen bin(Eventuell kann er einen Stempel geben, muss aber nicht!). Das war ein Tip vom Ausländerrat!
Also, ich wollte mich nicht im Ton vergreifen und falls ich das gemacht habe tut es mir leid! Ich finde uns nur ungerecht behandelt und möchte nicht das mein Freund ganz und gar abhängig von mir ist. Ich würde das für mich nähmlich auch nicht wollen!
Sorry,Nadine
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Antwort #13 - 02.04.2007 um 21:02:45
 
Fuchurle schrieb am 02.04.2007 um 20:51:46:
Beruflich bin ich gebunden weil ich eine sogenannte Profipflegemutter bin. Das heißt ich LEBE mit besonders schwierigen Jugendlichen zusammen und bin oft eingebunden da es bei meinem Beruf keine Arbeitszeiten gibt und auch keine freien Tage. Da es hier Zuhause oft anstrengend ist, finde ich es umso wichtiger einen Weg zu finden, meinem Lebesgefährten etwas eigenes zu ermöglichen



Agentur für Arbeit befragen, ob sie auf dem Gebiet Chancen für Arbeitserlaubnis-EU sehen. Vorausgesetzt, er könnte sich vorstellen, pädagogisch-betreuend zu arbeiten.

Gruß, ULF
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Antwort #14 - 02.04.2007 um 21:07:08
 
Das haben wir auch schon überlegt. Wir werden räumlich ein weiteres Kinderzimmer schaffen, ein weiteres Kind aufnehmen, so das eine weitere Stelle zu besetzen ist.
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