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Familienzusammenführung die trölfundneunzigste (Gelesen: 6.045 mal)
raphaelaxxx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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30.03.2007 um 12:16:46
 
Hallo,
ich bin seit Ende letzten Jahres mit einem Kosovo-Albaner verheiratet.
Wir haben das Visum zur Fzf Anfang Januar bei deutschem Verbindungsbüro in Pristina beantragt. Seit Anfang Februar "nerve" ich die ABH hier und das "Konsulat" mit Anrufen/Besuchen und erkundige mich wöchentlich nach dem aktuellen Stand des Verfahrens. Anfang Februar sagte das Konsulat mir, sie hätten die Unterlagen nach Deutschland geschickt und auf meine Frage wie lange es wohl noch dauern würde, bis das Visum fertig ist, sagte man mir, dass es wohl 2-3 Wochen dauern würde. Kurze Zeit später hieß es bei der ABH, dass der Termin für Anfang April festgelegt sei, beim nächsten Besuch bei der ABH hieß es plötzlich, dass eine getrennte Befragung stattfinden soll und der Termin irgendwann Anfang Mai sein sollte, da die Botschaft so voll sei. Auf meine Frage welche Behörde nun die Befragung beantragt hat konnte/wollte? mir weder die ABH noch die Botschaft eine klare Antwort geben. Als ich nun diese Woche bei der ABH anrief, sagte man mir, dass jetzt ein Termin für die Befragung feststeht für Anfang Juni. Aber weder habe ich die Karte mit der Vorladung, noch hat mein Mann einen Anruf vom Konsulat erhalten.
Ich muss sagen, dass mir das ganze hin und her langsam reicht, ich habe keine Lust so lange auf meinen Mann zu warten, ich möchte ihn gerne so schnell wie möglich bei mir haben und mir reicht das mit den ganzen Terminverschiebungen (wenn die Befragung Anfang Juni stattfinden soll - wann bekommt er dann wohl sein Visum???)
Deshalb überlege ich jetzt einen Anwalt einzuschalten. Wäre das ratsam? Könnte ein Anwalt dieses Verfahren beschleunigen? Könnt ihr mir einen guten Anwalt für dieses Gebiet empfehlen?

Vielen Dank
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Antwort #1 - 30.03.2007 um 12:29:41
 
Hat dein Mann eine "Vorgeschichte" in D bzw. EU?
Getrennte Befragung heißt normalerweise "Verdacht auf Scheinehe". Welche Anhaltspunkte könnte es dafür geben?

Zitat:
Könnte ein Anwalt dieses Verfahren beschleunigen?

Ja oder Nein. Das hängt vom Sachverhalt ab.
Beschleunigung heißt ggfs "Untätigkeitsklage". Die ist jedoch erst nach 3 Monaten möglich und natürlich auch nur bei "Untätigkeit". Wobei Terminmangel/Zeitprobleme grundsätzlich immer knifflig sind. Und ne Klage wird ja auch nicht von jetzt auf gleich entschieden.
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raphaelaxxx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 30.03.2007 um 15:24:32
 
Zitat:
Hat dein Mann eine "Vorgeschichte" in D bzw. EU?

Mein Mann bzw. sein Bruder, der in D lebt hat vor einigen Jahren zweimal ein Besuchervisum beantragt und wurde beide Male abgelehnt. Ansonsten gibt es keine Vorgeschichten.

Zitat:
Getrennte Befragung heißt normalerweise "Verdacht auf Scheinehe". Welche Anhaltspunkte könnte es dafür geben?


Das habe ich auch überlegt und es gibt 2 Punkte, die diesen Verdacht vielleicht aufkommen liessen:
1. haben wir getrennte Nachnamen (was wir hier in D noch ändern wollen)
und 2. war ich vor unserer Eheschliessung noch nie dort (aus verschiedenen Gründen Geld, Zeit,...)


Zitat:
Ja oder Nein. Das hängt vom Sachverhalt ab.
Beschleunigung heißt ggfs "Untätigkeitsklage". Die ist jedoch erst nach 3 Monaten möglich und natürlich auch nur bei "Untätigkeit". Wobei Terminmangel/Zeitprobleme grundsätzlich immer knifflig sind. Und ne Klage wird ja auch nicht von jetzt auf gleich entschieden.


Vielleicht ist es etwas naiv das zu glauben, aber könnte es nicht alleine schon etwas bringen wenn sich statt der "einfachen" Ehefrau ein Anwalt um diese Sache kümmert? Ich habe den Eindruck, dass man diese Leute in der Botschaft immer etwas antreiben muss, bevor sich da etwas tut. Ich wurde dort auch nicht gerade freundlich behandelt und die Dame beim letzten Telefonat behauptete steif und fest niemand hätte mir die Auskunft erteilt es würde nur noch 2-3 Wochen mit dem Visum dauern. ("Wie lange wird das ungefähr noch dauern?" - "So in 2-3 Wochen hat ihr Mann das Visum" - klare Frage, klare Antwort). Und dann wurde mir gesagt ich könnte mich ja schriftlich beschweren. Könnte es nicht wirklich etwas bringen wenn ein Anwalt ins Spiel kommt und die Damen und Herren etwas antreibt?
Ob mit einer Klage oder mit dieser Befragung dauert es ja doch noch ewig  Griesgrämig
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 30.03.2007 um 16:57:33
 
Zitat:
(er hat)ein Besuchervisum beantragt und wurde beide Male abgelehnt.  

Zitat:
war ich vor unserer Eheschliessung noch nie dort  

Wie habt ihr euch denn kennengelernt ?

Proll
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Antwort #4 - 30.03.2007 um 17:20:23
 
Zitat:
wenn sich statt der "einfachen" Ehefrau ein Anwalt um diese Sache kümmert?

Die Beteiligten Behörden werden dann sicherlich ... mit professioneller Gelassenheit reagieren. Als Normalo zuckt man bei "Anwalt" vielleicht noch zusammen aber für Behörden-MAs dürfte das tägliches Brot sein.
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Einbeck
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Antwort #5 - 30.03.2007 um 20:26:15
 
2-3 Wochen hört sich nach ungewollten Mißverständnis an, 2-3 Monate sind bei
zustimmungspflichtigen Visa die regelmäßige Bearbeitungsdauer.

Die angekündigte Befragung läßt auf einen Verdacht auf Scheinehe, der mit der Befragung ausgeräumt werden soll schließen.

Um in Sachen Befragung helfen zu können, bräuchte man Details zu Verständigung (gemeinsame Sprache), Kennenlernen (wie kenngelernt  etc), gemeinsamen Besuche etc.

Allgemein hat ein Paar das einander kennt und sich gegenseitig besucht hat, gemeinsame Urlaube verbracht hat mit der Befragung keine Probleme, da es allgemeine Fragen zum Partner und Kennenlernen etc. sind.

Ein Anwalt kann Dich rechtlich beraten und den Prozess begleiten,  helfen wird er können,  beschleunigen kann er das Verfahren nicht, die Befragung nicht verhindern und eine Zustimmung oder Visaerteilung ist nicht vom Rechtsanwalt abhängig.
Freue mich immer bei Kontakt zu qualifizierten das Ausländerrecht kennenden Rechtsanwälten, mit denen kann man schon gut arbeiten.
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 30.03.2007 um 20:59:03
 
Einbeck schrieb am 30.03.2007 um 20:26:15:
Allgemein hat ein Paar das einander kennt und sich gegenseitig besucht hat, gemeinsame Urlaube verbracht hat mit der Befragung keine Probleme, da es allgemeine Fragen zum Partner und Kennenlernen etc. sind. 


Darauf mit Hintergrund raphaelas thread hatte ich meine Frage unter 3 gestellt.

proll
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raphaelaxxx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 31.03.2007 um 11:39:03
 
Zitat:
Wie habt ihr euch denn kennengelernt ?
Im Prinzip haben wir uns übers Internet kennengelernt. Der erste Kontakt kam durch eine gemeinsame Freundin zustande und dann haben wir uns immer über msn unterhalten oder telefoniert. Wobei ich alleine von dem Geld wahrscheinlich schon 2 oder 3 Mal hätte hinfahren können...

Zitat:
Die Beteiligten Behörden werden dann sicherlich ... mit professioneller Gelassenheit reagieren. Als Normalo zuckt man bei "Anwalt" vielleicht noch zusammen aber für Behörden-MAs dürfte das tägliches Brot sein.

Ich weiß eben nicht wies bei den Behörden aussieht, ich habe bis jetzt nur bei Krankenkassen die Erfahrung gemacht, dass die ganz plötzlich mit den Zickereien aufgehört haben und zurückgerudert sind, sobald ein Anwalt ins Spiel kam. Und da müsste man ja auch meinen, dass die eigentlich täglichen Umgang damit haben. Ich denke auch nicht, dass jeder, der eine Fzf beantragt auch einen Anwalt einschaltet.

Zitat:
2-3 Wochen hört sich nach ungewollten Mißverständnis an, 2-3 Monate sind bei
zustimmungspflichtigen Visa die regelmäßige Bearbeitungsdauer.

Ihre Antwort war eigentlich klar und deutlich, ich hatte nicht den Eindruck, dass es irgendwie ein Missverständnis gab.
Was mich an der Sache auch so aufregt ist, dass ein Typ am selben Tag wie wir sein Visum beantragt hat und es nach nur einem Monat bekommen hat, ohne dass seine Frau die D Staatsangehörigkeit hat. Und was mich besonders daran stört ist, dass die beiden eine Scheinehe führen.

Zitat:
llgemein hat ein Paar das einander kennt und sich gegenseitig besucht hat, gemeinsame Urlaube verbracht hat mit der Befragung keine Probleme...

Im Prinzip werden wir auch keine Probleme haben, da wir unsere täglichen Gewohnheiten etc. sehr gut kennen. Ich war vor und nach der Hochzeit eine ganze Zeit bei ihm und habe den Alltag mit ihm verbracht. Aber was mir Bauchschmerzen bereitet sind so Fragen nach z.B. Geburtsdaten der Familienmitglieder. Dazu muss man wissen, dass die Familien dort sehr groß sind und dass es sehr häufig vorkommt, dass die Geburtsdaten nicht ganz eindeutig sind - z.B. erst Wochen nach dem tatsächlichen Geburtstag eingetragen, oder das Datum ist nachträglich geändert worden um z.B. Armee zu entgehen. Oftmals wissen die Familienmitglieder selber nichtmal wer wann Geb. hat.

Zitat:
Ein Anwalt kann Dich rechtlich beraten und den Prozess begleiten,  helfen wird er können,  beschleunigen kann er das Verfahren nicht, die Befragung nicht verhindern und eine Zustimmung oder Visaerteilung ist nicht vom Rechtsanwalt abhängig.

Dass die Zustimmung zum Visum nicht vom Anwalt abhängt war mir schon klar. Die Befragung verhindern sollte er auch nicht. Ich denke das dürfte bis auf oben genannte Punkte kein Problem für uns sein. Ich dachte nur, dass ein Anwalt vielleicht einen gewissen Druck ausüben könnte, damit sich das ganze etwas beschleunigt und die Damen und Herren dort etwas schneller arbeiten. Es ist doch nicht gerade schön, wenn immer noch ein Monat und noch ein Monat Wartezeit dazukommt, weil die Botschaft angeblich so voll sein soll. Dann frage ich mich auch wie das andere Visum nach nur einem Monat zustande kam.
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Antwort #8 - 31.03.2007 um 11:51:29
 
Hallo,  hab Dir eine PN geschickt Zwinkernd
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Antwort #9 - 31.03.2007 um 12:02:26
 
Zitat:
Im Prinzip haben wir uns übers Internet kennengelernt. Der erste Kontakt kam durch eine gemeinsame Freundin zustande und dann haben wir uns immer über msn unterhalten oder telefoniert

..und wie oft habt ihr euch getroffen?
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raphaelaxxx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 31.03.2007 um 12:08:27
 
Zitat:
..und wie oft habt ihr euch getroffen?

Fast täglich, mind. 1-2 Std.
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Antwort #11 - 31.03.2007 um 12:26:06
 
Zitat:
Fast täglich, mind. 1-2 Std.

meine Frage war so nicht gemeint. Ich werde sie konkretisieren:

Wie oft habt ihr euch außerhalb des webs getroffen, von Auge zu Auge so zu sagen  Zwinkernd
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raphaelaxxx
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Antwort #12 - 31.03.2007 um 12:35:36
 
Zitat:
meine Frage war so nicht gemeint. Ich werde sie konkretisieren:

Wie oft habt ihr euch außerhalb des webs getroffen, von Auge zu Auge so zu sagen


Wie oben schon erwähnt war ich bis zu unserer Hochzeit noch nie im Kosovo. Vor und nach unserer Hochzeit war ich insgesamt knapp 3 Monate dort und da haben wir uns dann täglich rund um die Uhr gesehen  Zwinkernd
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Antwort #13 - 31.03.2007 um 14:08:10
 
Sorry, das ich das so schreiben muss!

Aber ich finde es schon recht seltsam wenn man einen Mann heiratet, den man eigentlich nur vom Internet kennt.

Ich war einige male im Kosovo, und was meist Du wie viele Männer ich hätte heiraten können.

Eine Deutsche Frau ist ein Freiticket um nach Deutschland zu kommen.

Ich war mit meinem Mann hier in Deutschland 3 Jahre zusammen, und er ist erst freiwillig ausgereist und dann haben wir im Kosovo geheiratet.

Was Du getan hast ist ein wenig naiv aber auch unheimlich mutig.

Unter solchen Umständen kann ich keiner ABH für ünel nehmen wenn sie prüfen ob es sich um eine Scheinehe handelt oder nicht.

Ich finde man kann nicht gerade davon Sprechen das Ihr Euch gut kennt.Mailen und telefonieren ist in meinen Augen etwas ganz anderes wie Zeit miteinader zu verbringen.

Dennoch ich hoffe für Dich das alles gut geht.

Gruß Stern
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