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Ablehnung Visum wegen Scheinehe (Gelesen: 7.591 mal)
ich_liebe_akram
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22.03.2007 um 15:24:40
 
hallo ich habe eine frage
ich habe im dezember 06 in marokko geheiratet aber das visum wurde abgelehnt wegen angeblicher scheinehe was kann ich jetzt tun ?
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« Zuletzt geändert: 22.03.2007 um 15:57:06 von ronny »  
 
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ich_liebe_akram
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Antwort #1 - 22.03.2007 um 15:44:01
 
hallo ich weiss nicht mehr weiter ich habe im dezember 06 geheiratet und sie haben das visum abgelehnt;weil es eine angebliche scheinehe seinen soll was kann ich jetzt tuen?kann es sein das es deswegen ist weil ich im febuar06einen anderen marokkaner heiraten wollte das habe ich aber nicht getan weil ich gemerkt habe das ich meinen jetzigen mann überalles liebeeswegen habe ich den anderen mann nicht geheiratet:ich hatte immer mit meinen mann kontackt über e-mails chatten und telefon:ich habe viele beweise das wir uns lieben und zusammen sein wolle
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« Zuletzt geändert: 22.03.2007 um 15:57:41 von ronny »  
 
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ronny
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Antwort #2 - 22.03.2007 um 16:00:49
 
Habs erstmal hierher verschoben weil es besser in Familie passt Zwinkernd

Eine Bitte:

hau nicht das ganze Forum mit dem selben Beitrag zu Zwinkernd

Es wird schon einer antworten Zwinkernd



[hint]In der rechten oberen Ecke gibts aucheine Suchfunktion:

Stichworte Remonstration, Klage beim VG Berlin sollten schon Treffer bringen [/hint]
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #3 - 22.03.2007 um 16:18:06
 
Wobei grundsätzlich natürlich auch interessant ist, ob ER evtl auch eine "Vorgeschichte" hat. Schon mal in D/EU gewesen? Evtl. mit "Problemen"?

Nach der "Remonstration" bekommst du/ihr üblicherweise mitgeteilt, WELCHE Gründe für eine Scheinehe sprechen (in den Augen der Behörde), oder hat man dir/euch das schon gesagt?
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DonCamillo
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Antwort #4 - 22.03.2007 um 16:53:40
 
Ich denke, dass Du selbst dafür gesorgt hast, dass die Botschaft von einer
Scheinehe ausgeht.
Du musst zugeben, dass nicht viele so schnell den Ehemann "wechseln" .


DC
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ich_liebe_akram
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Antwort #5 - 23.03.2007 um 04:41:12
 
danke fuer die schnelle antworten Smiley
 also bis jetzt haben wir noch nichts gemacht ,mein mann hat erst vor paar tagen die antwort bekommen von der deutsche botschaft in marokko (antrag ..wuede abgelenht wegen verdacht auf scheiehe),wir denken an einem anwalt,wollte aber erstmal hier nachfragen vielleicht bekomme ich ein besseren vorschlag von jemanden der das selbe oder aehnliche schon gehabt
eine frage  ERST WIRD DAS VISUM ABGELENHT Ärgerlich und dann sagen ABH  oder die deutsche botschaft aus welchem grund haben die verdacht auf scheiehe  ??
freu mich auf jede antwort
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OlafK
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Antwort #6 - 23.03.2007 um 07:00:00
 
Du solltest das auch erstmal hier klarer darstellen.

War wegen dem ersten Mann schon etwas bei den Behörden wegen Heirat und Visum eingereicht?

Wenn ja und es wurde dann mal eben der Ehemann ausgetauscht, ist klar, dass die Behörden das schon als starken Hinweis auf eine Scheinehe halten.

Wenn dem so ist, wird Dir wohl nichts anderes übrigbleiben, als einen Anwalt zu Hilfe zu nehmen, da es dann sehr kompliziert wird und sicher länger dauert.
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OlafK
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Antwort #7 - 23.03.2007 um 07:01:22
 

Noch etwas: bist Du deutsche Staatsangehörige?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 23.03.2007 um 10:13:10
 
ich_liebe_akram schrieb am 23.03.2007 um 04:41:12:
 also bis jetzt haben wir noch nichts gemacht ,mein mann hat erst vor paar tagen die antwort bekommen von der deutsche botschaft in marokko (antrag ..wuede abgelenht wegen verdacht auf scheiehe),


Mündliche oder schriftliche Begründung? Rechtsbehelfsbelehrung?

Gruß, ULF
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ich_liebe_akram
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Antwort #9 - 23.03.2007 um 18:24:18
 
tach zusammen !
ich wollte mich erstmal bei allen bedanken die hier versuchen mich zu hilfen danke euch i4a is great
also ich bin deutsche(hilft das bei der sache ??)und  mein man ist noch nie in deutschland gewesen ,und das mit dem andren, war es so das ich stress mit meinem man hatte aber haeftig dann sind wir kurs auseinander gegangen,und von den anderen kannte ich seine tante damals und sie hat mich gebieten ihren neve zu heiraten dass er nach deutschland kommen konnte und weil ich irgendwie meinen man weh tun wollte(dumm Traurig) habe ich dummeweise ja gesagt aber auch mit meinem man weiter im kontakt gebliebe ap und zu telefonisch und per msn;dann habe ich ein visum bei ABH eingereicht fuer den anderen in februar06 und er war kurs davor nach deutschland zu kommen aber dann habe ich gemerkt das ich mein man ueberalles liebe und sowas mit dem anderen nicht machen darf dann habe ich alles wieder zureuck gezogen und versucht mit meinem man langsam alles wieder in ordnung zu bringen
dann bin ich zu meinem man wieder mal nach marokko gefahren in november 06 dann haben uns entschieden zu heiraten weil wir uns wieder gefunden haben und es lief zwischen uns noch besser als vorher aber mit sowas haben wir nicht gerechnet (verdacht auf scheinehe)
jetzt habe ich einen termin bei einem anwalt montag ,und er meinte unsere chancen sind gut weil bis jezt wir haben keine befragung gehabt das die ABH behaupten kann das es um eine scheinehe geht und der andere nicht geheiratet habe hoffe das stimmt auch  unentschlossen und mein man bei mir haben kann.
was ich fragen wollte ist wie lange kann das hier alles noch dauern(so ungefaehr) ,weil ich kann nicht ohne mein man nachdem was wir alles erlebt und das noch ,und ich bin leider momentan harz4 aempfengerin und kann nicht jedes mal zu den fahren sonst waere ich jedes WE bei en und wieder zurueck
p.s:mein man kann sofort hier einen job haben ob das hilfen kann
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ich_liebe_akram
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Antwort #10 - 23.03.2007 um 18:28:05
 
ulf schrieb am 23.03.2007 um 10:13:10:
Mündliche oder schriftliche Begründung? Rechtsbehelfsbelehrung?

Gruß, ULF

also er hat ein brief bekommen ,wodrauf stand verdacht auf scheinehe.
( Rechtsbehelfsbelehrung?)das habe ich nicht verstanden  Smiley

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 25.03.2007 um 14:28:06
 
ich_liebe_akram schrieb am 23.03.2007 um 18:28:05:
also er hat ein brief bekommen ,wodrauf stand verdacht auf scheinehe.
( Rechtsbehelfsbelehrung?)das habe ich nicht verstanden  Smiley


"Sie können gegen diese Entscheidung binnen einer Frist von... beim... Widerspruch einlegen/Klage erheben."

Gruß, ULF
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Mymui
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Antwort #12 - 29.04.2007 um 21:36:45
 
Hallo zusammen.
Bei mir besteht auch ein Verdacht auf
Scheinehe. Ich habe meinen Mann im
Oktober 06 geheiratet. Er ist Türke und lebt
in Istanbul. Ich bin Deutsche und lebe in der
CH. mit C - Bewilligung. Mein Mann spricht perfekt
Deutsch, weil er in der CH aufgewachsen ist. Mit 21
Jahren ist er wieder in die Türkei zurück.
Nun der Antrag war eigendlich durch, doch bevor
er mit der Post bei mir war habe ich den grössten
Fehler meines Lebens gemacht. Ich habe den
Antrag zurückgezogen. Es war eine totale Kurz-
schlussreaktion aus Panik das wir es evtl. nicht
schaffen würden. Ich wurde damals von einigen
Freunden von mir ziemlich bearbeitet - wie doof
ich doch wäre einen Türken zu heiraten. Ich sei
naiv etc etc. ich stand mit allem sehr alleine und
plötzlich hatte ich einfach mega Panik und so hat das
eine zum anderen geführt.
Ganz schnell wurde mir klar was ich angerichtet
habe mit dieser Aktion.
Ja das Amt hat die Erteilung für das Visum zurück
gezogen. Und jetzt wurden wir beide befragt.
Özkan in Istanbul ich hier bei der Polizei.
Ich habe nun mega Angst, dass alles abgelehnt wird
weil ich denke sie können es einem immer als
eine Scheinehe auslegen. Und was habe ich dann für
Rechte? Kann ein Anwalt da was ausrichten?
Nun ich bin für dies alles natürlich selbst schuld.
Es belastet mich auch sehr was ich uns angetan habe
Ja vielleicht kann mir da jemand was dazu sagen

Gruss
Mymui weinend

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mera
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Antwort #13 - 29.04.2007 um 22:59:56
 
Wartet doch erstmal wie jetzt nach der Befragung entschieden wird.
Danach könnt ihr remonstrieren und wenn die Unklarheiten dann noch nicht beseitigt werden konnten, könnt ihr es auf dem Rechtsweg versuchen.
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Mymui
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Antwort #14 - 30.04.2007 um 16:51:05
 
Hallo,

ja da ist schon was dran. Ich mach mich schon vorher verrückt, bevor
was entschieden ist.

Ich denke ich sollte wirklich abwarten.

Berichte dann wie es ausging

Gruss
Mymui
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