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Geburtsurkunde aus der Mongolei? (Gelesen: 4.119 mal)
BB
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Beiträge: 3
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Mongolei
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10.03.2007 um 13:32:11
 
Hallo ich bin Bajrmaa,

im Alter von 9 Jahren wurde ich an einem Bahnhof im Ruhrgebiet ohne Begleitung und ohne Papiere aufgegriffen. Den Menschen die mich befragt haben konnte ich damals nur meinen Namen, mein Geburtsdatum und meine Herkunft mitteilen - die Mongolei.

Seitdem lebe ich in einer Einrichtung der Caritas und habe den Status des geduldeten Ausländers. An meinen Vater kann ich mich nicht erinnern. Die Erinnerungen an meine Mutter und an meine Muttersprache sind verblasst. Ich bin im März 2007 volljährig geworden, und besuche das Gymnasium in der elften Klasse.

Letztes Jahr habe ich in der Botschaft der Mongolei in Berlin versucht einen Pass zu bekommen, damit ich die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen kann. Obwohl mich meine Betreuerin begleitet hat, glaubte mir der Botschafter nicht und hat mich abgewiesen. Meine Geschichte und meine typisch mongolischen Gesichtszüge haben ihn nicht überzeugt.

Vielleicht kann mir jemand in diesem Forum bei der Suche nach mener Identität und nach meiner Mutter helfen? Gibt es eine Möglichkeit eine Geburtsurkunde von Deutschland aus in der Mongolei zu beantragen?

Freue mich auf Tipps und Anregungen.

Viele Grüße, Bajrmaa
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suiyuan
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Beiträge: 55

München, Bayern, Germany
München
Bayern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 10.03.2007 um 16:37:00
 
Hallo Bajrmaa,

Hast Du denn irgendwelche Dokumente, die Deine Herkunft beweisen? Auch alte abgelaufene Dokumente sollten als Ausgangsbasis funktionieren.

Der Botschafter hat Dir vielleicht nicht geglaubt, weil Du möglichweise zu wenig Anhaltspunkte geliefert hast, die Dich als Mongole ausweisen. Der Name der Mutter / des Vaters, der Geburtsort, etc... wären hierbei durchaus hilfreich.

Eine Reise in die Mongolei nur mit Duldung wird wohl so ohne weiteres nicht möglich sein, da Du derzeit wahrscheinlich keinen Nationalpaß besitzt.

Im übrigen ist eine Geburtsurkunde aus der Mongolei erst der erste Schritt. Da die Mongolei, was Urkunden betrifft, ein sogenannter Problemstaat ist, werden später von deutscher Seite aus wohl noch einige Urkundenüberprüfungen erforderlich sein.

<offtopic>

Im übrigen ist die Mongolei sehr schön Zwinkernd War letztes Jahr in Ulan Bator gewesen...

</offtopic>

Viel Erfolg!

suiyuan
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chen_le_an  
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Blaise
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Si taus vilat einisses
abanet!


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Erde, Germany
Erde
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 10.03.2007 um 17:19:07
 
Hallo Bajrmaa,

steht denn überhaupt fest, dass Sie in der Mongolei geboren sind?

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
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BB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Mongolei
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Antwort #3 - 11.03.2007 um 12:17:47
 
Hallo Blaise, hallo Suiyuan,

für mich steht zweifelsfrei fest dass ich Mongole bin. Als ich mit 9 nach D kam sprach ich nur mongolisch und ich kann mich an meine Grundschule mit Schuluniform etc. in der Mongolei erinnern.

Meine Muttersprache habe ich so gut wie verlernt. Daher war der Botschsafter auch so skeptisch. Außerdem konnte ich keinerlei Papiere vorweisen.

Gibt es denn keinen Weg, von Deutschland aus eine Geburtsurkunde in der Mongolei zu beantragen?

Grüße
Bajrmaa
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 14.03.2007 um 19:23:21
 
BB schrieb am 11.03.2007 um 12:17:47:
für mich steht zweifelsfrei fest dass ich Mongole bin. Als ich mit 9 nach D kam sprach ich nur mongolisch und ich kann mich an meine Grundschule mit Schuluniform etc. in der Mongolei erinnern.


Auch an den Namen oder gar den Ort der Schule?

Gruß, ULF
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BB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Mongolei
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Antwort #5 - 19.03.2007 um 22:28:08
 
ulf schrieb am 14.03.2007 um 19:23:21:
Auch an den Namen oder gar den Ort der Schule?



Die Grundschule war in Uan-Bator. Soweit ich mich erinnere hatten die Schulen dort keine Namen, sondern Nummern.

Grüße
Bajrmaa
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #6 - 20.03.2007 um 00:01:40
 
BTW
Im aktuellen StAG gibt es ja dieses:
Zitat:
§ 4
(2) Ein Kind, das im Inland aufgefunden wird (Findelkind), gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Kind eines Deutschen.

Gab's das früher auch schon?

Was ist der "Beweis" des Gegenteils? Zum Beweis dass der Poster nicht (auch?) deutsch ist, müsste doch mindest ein Elternteil bekannt sein.
Chance?

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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 20.03.2007 um 07:32:12
 
inge schrieb am 01.01.1970 um 01:00:00:
Gab's das früher auch schon? 


Das "Findelkind" gibts schon seit es das PStG gibt , siehe § 25 PStG.
Und dessen Definition ist auch die für das StAG einschlägige:

Danach ist ein Findelkind .....ein neugeborenes Kind..... nach den mir vorliegenden Kommentaren beschränkt sich der Anwendungsbereich auf Kinder bis max. 2 Jahre. Die Rechtsprechung (1875 bis ca. 1937) dazu ist allerdings uneinheitlich und alt. Seitdem es den § 26 PStG gibt, soll sich der Anwendungszeitraum auf wenige Tage beschränken.

Bajrmaa ist nach meinemDafürhalten kein Findelkind im klassischen Sinne, sondern allenfalls  eine "Person mit ungewissem Personenstand" und unterfällt daher eher dem Anwendungsbereich des § 26 PStG.

Hierfür müßte m.E. erst mal eine Entscheidung der zust. Verwaltungsbehörde (meist Kreis- oder RP-Ebene) her.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 22.03.2007 um 17:03:39
 
BB schrieb am 19.03.2007 um 22:28:08:
Die Grundschule war in Uan-Bator. Soweit ich mich erinnere hatten die Schulen dort keine Namen, sondern Nummern.


Über die Nummer der Schule könntest Du ggf. schon weiter kommen. Möchte sein, daß dort noch Akten über Dich existieren.

Gruß, ULF
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