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Gebührenreduzierung bei der Einbürgerung möglich? (Gelesen: 3.646 mal)
stu
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10.03.2007 um 12:37:06
 
Hallo Leute,

ich habe eine Einbürgerungszusicherung erhalten, mit dem Hinweis Gebühren in Höhe von 255 Euro zu begleichen. Die Einbürgerung hat insgesamt ca 7 Wochen seit der Antragsstellung gedauert. Ging also relativ flott ...

Jetzt hätte ich gerne gewusst obs möglich wäre, einen Antrag auf Gebührenreduzierung zu stellen?!

Ich bin Student, bekomme allerdings kein Bafög. Ich arbeite nebenbei als Werkstudent und bekomme da ca 550 - 600 Euro netto monatlich. Sonst habe ich keinerlei Einkommen. Desweiteren ist zu erwähnen, dass ich meinen Lebensunterhalt selbst bestreite. Außerdem sind viele außerordentliche aber regelmäßige Belastungen wie Krankenversicherung (57 Euro im Monat), Studiengebühren (600 Euro pro Semester) vorhanden.

Kann ich in meinem Fall einen Antrag auf Gebührenreduzierung stellen? Denn 255 Euro machen bei meinem Verdienst knapp die Hälfte meines monatlichen Budgets aus. Wie sind die Erfolgsaussichten in meinem Fall? Wie muss dieser Antrag ausschauen? Gibts evtl. ein Antragsformular oder muss es formlos sein?

Würde mich sehr freuen wenn die Experten hier im Forum meine Fragen beantworten würden ...
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« Zuletzt geändert: 10.03.2007 um 12:50:53 von stu »  
 
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maki
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Antwort #1 - 10.03.2007 um 13:03:41
 
Zitat:
Ging also relativ flott ...

Das ist sogar absolut flott Zwinkernd

Denke eher nicht das man dir die Gebühren reduzieren wird, da 255,- € Kosten weder allzuhoch sind noch überraschend kommen.
Die einzige Möglichkeit diese Gebühren zu reduzieren ist meines Wissens nach den Antrag zurückzuziehen.

Gruß,

maki
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Blaise
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Antwort #2 - 10.03.2007 um 16:56:14
 
Hallo,

die Gebühr für die Einbürgerung richtet sich nach § 38 StAG. Die Gebühr beträgt gds. 255,00 €. Es ist eine Gebührenermäßigung aus Billigkeitsgründen oder dem öffentlichen Interesse möglich.

In Ihrem Fall könnte höchstens eine Ermäßigung aus Billigkeitsgründen in Betracht kommen. Ob persönliche oder sachliche Billigkeitsgründe in vorliegen, prüft die zuständige Behörde im Rahmen des gesetzlichen Ermessens, sobald ein solcher Antrag gestellt wurde.

Wie die Entscheidung ausgeht, kann nur die zuständige Behörde feststellen. Einfach beantragen und abwarten - wie ein Moderator hier so schreibt: Versuch macht kluch!

Blaise
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stu
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Antwort #3 - 11.03.2007 um 15:32:56
 
Danke für die Antworten. Ich schätze meine Erfolgsaussichten als ziemlich gering ein ...
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Ralf
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Antwort #4 - 11.03.2007 um 18:54:42
 
Wenn es die Behörde nicht von sich aus macht: biete ihr doch Ratenzahlung
an. Dagegen dürfte nichts einzuwenden sein. Zwinkernd
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stu
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Antwort #5 - 11.03.2007 um 19:08:37
 
Wie muss dieser Antrag ausschauen? Gibts evtl. ein Antragsformular oder muss es formlos sein?
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Blaise
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Antwort #6 - 11.03.2007 um 19:25:43
 
stu schrieb am 11.03.2007 um 19:08:37:
Wie muss dieser Antrag ausschauen? Gibts evtl. ein Antragsformular oder muss es formlos sein? 


Ein Blatt weißes Papier, kein Umweltschutzpapier, DIN A4. Folgende Maße sind unbedingt einzuhalten: Seitenränder 2 cm, oberer Rand 2,5 cm und unterer Rand 1,9 cm.

Oben links die Absendeadresse, Schrifttyp Arial, Göße 12 pt. Rechts oben Ort und Datum, dieses in der Form TT.MM.JJJJ.

Viermal schalten, dann die Bezeichnung der Behörde mit richtiger Anschrift angeben. Unbedingt beachten, dass der Sachbearbeiter/die Sachbearbeiterin mit der richtigen Dienstbezeichnung angegeben wird (z.B. "z.Hd.: Herrn Verwaltungsoberamtsrat Ansgar Penibel") .

Nochmals viermal schalten und den Betreff wie folgt eingeben:

Einbürgerung in den deutschen Staatsverband
hier: Gebührenreduzierung nach § 38 StAG

Dann unbedingt die richtige Anrede ... neeeeee, alles Quatsch.

Ein formloses Schreiben genügt. Zur Not kann man auch persönlich vorsprechen und den Antrag zur Niederschrift abgeben...

Viel Erfolg Durchgedreht

Blaise
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