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Gebühr Visum Familienzusammenführung ab 2007 (Gelesen: 2.239 mal)
myboo
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Gebühr Visum Familienzusammenführung ab 2007
06.02.2007 um 17:36:10
 
Hallo,

ich habe gelesen, dass die Gebühren für die Ausstellung des Visums ab 1. Januar 2007 angehoben worden sind.  

Das FZF-Visum für meinen Mann haben wir Ende Dezember 2006 beantragt ( in Rabat ) und falls er sein Visum in 2007 bekommt, müsste er dann irgendeine Gebühr zahlen ?

Ich bin Deutsche. Ich hatte bisher immer gelesen, dass die Gebühren bei Antragstellung alles abdecken oder Kosten für ein Visum zum Nachzug zu Deutschen Ehepartnern ganz entfallen ?


Ich habe am kommenden Dienstag in meiner ABH zeitgleich mit ihm einen Termin und mir wurde das Formular "Vermieterbescheinigung" und das Formular " Antrag auf Genehmigung des Familiennachzuges " geschickt , welche ich dann ausgefüllt mitbringen soll nebst Original Heiratsurkunde, die von meinem Standesamt geprüft wurde und die Dame meinte, die Legalisation ist zwar drauf aber vielleicht muss die Urkunde aber nochmal nach Marokko geschickt werden, weil die d.Botschaft den Zettel hinten dran getackert hat, dass sie die Echtheit legalisieren, aber nicht den Inhalt.

Sie meinte Urkunden aus dem Personenstandsregister aus Marokko werden nicht mehr legalisiert.


Allerdings habe ich durch die Suchfunktion hier im Forum und auf den Seiten des Auswärtigen Amtes folgendes gefunden :


"Einige Auslandsvertretungen haben feststellen müssen, dass in ihrem Amtsbezirk die Voraussetzungen für die Legalisation von Urkunden nicht gegeben sind. Sie haben daher mit Billigung des Auswärtigen Amtes die Legalisation bis auf weiteres eingestellt. Diese Verfahrensänderung betrifft z.Zt. Urkunden aus den folgenden Ländern:

mehrere Länder aufgeführt u.a. auch Marokko mit dem Hinweis :

"Marokko (nur Einstellung der Legalisation von Bescheinigungen, die nicht aus den Personenstandsregistern stammen); Mongolei; Myanmar;
usw. "

Muss ich mir jetzt Gedanken machen, dass die Urkunde nochmal in Marokko geprüft werden muss ?

Ich verstehe den Satz genau anders herum und da eine Heiratsurkunde eine Personenstandsurkunde ist, ist die Urkunde legalisiert und gültig ????
Hatte mit sowas gar nicht gerechnet Griesgrämig
Sollte ich lieber vor dem Termin zur meiner ABH gehen und das abklären oder lieber nicht stören ?


Vielen Dank falls mir jemand diese Fragen beantworten kann.

LG MyBoo
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myboo  
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Mick
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Antwort #1 - 06.02.2007 um 20:30:29
 
myboo schrieb am 06.02.2007 um 17:36:10:
Ich bin Deutsche. Ich hatte bisher immer gelesen, dass die Gebühren bei Antragstellung alles abdecken oder Kosten für ein Visum zum Nachzug zu Deutschen Ehepartnern ganz entfallen ?

Hi,
die Gebührenbefreiung besteht weiterhin. Habe die
Gelegenheit genutzt und die AufenthV angepasst.


Zitat:
nebst Original Heiratsurkunde, die von meinem Standesamt geprüft wurde und die Dame meinte, die Legalisation ist zwar drauf aber vielleicht muss die Urkunde aber nochmal nach Marokko geschickt werden, weil die d.Botschaft den Zettel hinten dran getackert hat, dass sie die Echtheit legalisieren, aber nicht den Inhalt.
Sie meinte Urkunden aus dem Personenstandsregister aus Marokko werden nicht mehr legalisiert.

Nach meinen Infos - müssten aktuell sein - ist es umgekehrt.
Urkunden die nicht aus dem Personenstandsregister stammen,
werden nicht mehr legalisiert.

Zitat:
Ich verstehe den Satz genau anders herum und da eine Heiratsurkunde eine Personenstandsurkunde ist, ist die Urkunde legalisiert und gültig ????
Hatte mit sowas gar nicht gerechnet Griesgrämig
Sollte ich lieber vor dem Termin zur meiner ABH gehen und das abklären oder lieber nicht stören ?

Sehe es wie Du, Klarstellung sollte aber zum verein-
barten Termin reichen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Saxonicus
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Antwort #2 - 06.02.2007 um 21:07:20
 
Ausländische Ehepartner von Deutschen sind m.W. von derartigen Kosten freigestellt. Wir haben jedenfalls bis jetzt, im Gegensatz zu Nichtdeutschen noch nie irgendwelche Gebühren, die in diesem Zusammenhang stehen zahlen müssen.

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myboo
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Antwort #3 - 07.02.2007 um 10:17:19
 
VIELEN DANK  Smiley
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myboo  
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