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Entzug dt. Pass und Staatsangehörigkeit bei Ex-Pol (Gelesen: 3.433 mal)
Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Entzug dt. Pass und Staatsangehörigkeit bei Ex-Pol
31.01.2007 um 23:04:49
 
Hi,

heute abend hörte ich von meinen "Spargel"-Freunden folgende Geschichte und konnte sie nicht glauben:

Ex-Pole mit deutschem Pass (Einbürgerung damals aufgrund von Heirat mit deutscher Frau) verlegte nach Scheidung seinen Lebensmittelpunkt wieder nach Polen.
Die Gültigkeit des deutschen Passes lief aus, der Mann kümmerte sich erst mal nicht darum.
Dann reiste er nach D und wollte arbeiten und den Pass verlängern lassen.
Die Behörden weigerten sich, den Pass zu verlängern und sagten, er habe seine deutsche Staatsangehörigkeit verloren.

Angeblich sei so etwas kein Einzelfall.
Was könnte der Grund sein?

Danke und liebe Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 31.01.2007 um 23:31:36
 
Zitat:
Angeblich sei so etwas kein Einzelfall.
Was könnte der Grund sein?

siehe 1. Wort
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lacrima
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 01.02.2007 um 01:06:56
 
Janna schrieb am 31.01.2007 um 23:04:49:
Die Behörden weigerten sich, den Pass zu verlängern und sagten, er habe seine deutsche Staatsangehörigkeit verloren.

Sehr witzig.. Smiley
Wenn wir in einem Rechtsstaat leben und bei Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft keine falsche Angaben gegeben waren(und dass er in der Zwischenzeit auch keine andere Staatsbürgerschaft erwirbt, die einen Verlust verursachen kann), dann darf die Staatsbürgerschaft nicht verloren gegangen sein. Es sei denn, gibt es "Einzelheiten" bei der SV, die wir nicht kennen.

Gruß,

Lacrima
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 01.02.2007 um 07:55:55
 
lacrima schrieb am 01.02.2007 um 01:06:56:
Wenn wir in einem Rechtsstaat leben ...



wer zweifelt das an ?

Die Geschichte beruht auf : ich kenne jemanden, der ....

Da ist nichts dran !


DC
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 01.02.2007 um 08:12:38
 
Moment!

Wenn der Deutsche lediglich Deutscher nach Art. 116 GG geworden war, weil er als Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit hier eine Aufnahme gefunden hatte ist zumindest theoretisch eine solche Konstellation denkbar ...

Nehmen wir an er ist Ende der 80er Anfang der 90er hierhergekommen (vor 1993). Er erhielt den Vertriebenenauswes und wurde als Deutscher nach Art. 116 GG registriert (gilt auch wenn er die Rechtsstellung abgeleitet als Ehegatte einer vertriebenen Deutschen erwarb). Er hatte es versäumt, seine Einbürgerung nach § 6 Erstes StARegG zu beantragen.

Danach kehrte er freiwillig dauerhaft ins Vertreibungsgebiet zurück, verlor dadurch die Rechtsstellung nach Art. 116 GG aufgrund der Regelungen in § 7 (?) Erstes StARegG. Derartige Fälle hat es in meiner aktiven Staatsangehörigkeitszeit durchaus gegeben.

Es hat auch Fälle gegeben, vor allem zur Hoch-Zeit der polnischen Vertriebenen, bei denen sich erst nachdem die Wende kam herausstellte dass die Angaben in den Vertriebenen-Verahren falsch waren.....

@Janna:

Passt nicht ganz zum Sachverhalt, wäre aber für das Gerücht eine denkbare Grundlage. Ich würde mal in der Richtung nachhaken:

War er tatsächlich deutscher Staatsangehöriger (hatte er die grüne Einbürgerungsurkunde). Dann wäre allenfalls eine Rücknahme der Einbürgerung möglich.

Oder hatte er den deutschen Pass dadurch bekommen, dass er hier 116-er Deutscher geworden war ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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maki
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Antwort #5 - 01.02.2007 um 10:13:39
 
Vielleicht haben sie auch nach erhalt der deutschen staatsbürgerschaft die polnische wiederbeantragt, wenn das vor dem EU Beitritt Polens war, wäre ein verlust der deutschen staatsbürgerschaft eingetreten, das es ja noch nicht die Gegenseitigkeit gab.

Welche staatsbürgerschaft hatten sie denn nachdem die deutsche sta. verloren war?
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gomezdavila
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Antwort #6 - 01.02.2007 um 17:44:41
 
ronny schrieb am 01.02.2007 um 08:12:38:
Moment!

Wenn der Deutsche lediglich Deutscher nach Art. 116 GG geworden war, weil er als Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit hier eine Aufnahme gefunden hatte ist zumindest theoretisch eine solche Konstellation denkbar ...



Die Regelung des §7 Erstes StaRegG galt bis zum 01.08.99. Bei einer freiwilligen Rückkehr ins Vertreibungsgebiet verlor der 116er Deutsche diese Rechtsstellung. Ausnahme: Er kehrte in das Reichsgebiet nach dem Stande vom 31.12.1937 zurück (gerade bei Polen relevant!), oder er wurde staatenlos (§7a 1. StARegG).

Es war aber von deut. StA durch Eheschließung die Rede. Ohne nähere Angaben dürfte sich die Sache kaum klären lassen.
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Wie wir einst unter den Verbrechen gelitten haben,&&so leiden wir heute unter den Gesetzen
 
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ronny
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Antwort #7 - 01.02.2007 um 18:53:14
 
Zitat:
Ausnahme: Er kehrte in das Reichsgebiet nach dem Stande vom 31.12.1937 zurück (gerade bei Polen relevant!),


Mir schwant da was, dass die Rückkehr ins Reichsgebiet nur bis zum 2+4-Vertrag vor einem Verlust schützte Zwinkernd

Denn damit haben wir quasi die heutige Westgrenze Polens anerkannt Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 01.02.2007 um 21:04:41
 
Hi,

vielen Dank für die Antworten.

Ich nehme mal an, dass der Mann bei bzw. nach Entzug der dt. Staatsangehörigkeit wieder Pole war.

Ob er eine grüne Einbürgerungsurkunde hatte, weiß ich nicht.
Ich muss mal meine Freunde fragen, wenn ich sie wieder sehe.

Liebe Grüße
Janna
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